Guten Tag Forum,
es stellt sich bei uns die Frage, ob wir als Krankenhaus berechtigt sind, im Rahmen einer nachstationären Behandlung Polamidon (Einnahme unter Aufsicht) verabreichen dürfen. Im konkreten Fall wurde der Patient bei uns behandelt und im stationären Aufenthalt erstmalig substituiert (Vermeidung Entzug)– der Patient war jedoch noch nicht in einem Methadonprogramm aufgenommen. Die schnelle Anbindung an eine ambulante Versorgung war leider nicht möglich, so dass der Patient stationär übers Wochenende blieb – was der MDK als nicht begründet ablehnt. Die Vergabe des Polamidons hätte vom KH im nachstationären Bereich sichergestellt werden können.
Frage: Gibt es hierzu rechtliche Einschränkungen, oder ist die Verabreichung unter Aufsicht tatsächlich auch im nachstationären Bereich erlaubt?!
Freue mich auf Antworten
GK-Nicole