Hallo zusammen,
habe mal ne Frage zur Abrechnung mit BGs. Ich weiß nicht ob andere diese Erfahrung auch gemacht haben, aber seit einigen Monaten hat sich das Abrechnungsverfahren der BG aus meiner SIcht geändert.
Eine Rechnung wird erst beglichen nach Vorlage des OP Berichtes. Ich dachte immer die Epikrise enthält alle wichtigen Informationen die zur Rechnungslegung notwendig ist ? Wie gesagt es geht hier nicht um eine DRG Prüfung - das kommt dann erst hinterher.
Auf Nachfrage bei einer Versorgungskasse teilte mir der Sachbearbeiter mit das intern in den BGs umgestellt wurde und ein Sachbearbeiter jetzt Fallbezogen alles macht. Von der primären Versorgung bis Wiedereingliederung / Rente. Um sich ein besseres Bild machen zu können fordert der Sachbearbeiter daher jetzt direkt den OP Bericht ab.
Auf welche vertragliche Grundlage stützt sich das denn ? Ich finde es nur ein bißchen seltsam das bei einer Krankenkasse der Sachbearbeiter diese Informationen direkt in einem verschlossenen Umschlag an den MdK weiterleiten muß. Was unterscheidet denn den Sachbearbeiter bei einer Krankenkasse von einem bei der BG ?
Mittlerweile scheint es so zu sein das andere Kliniken bereits den OP Bericht der Epikrise zur BG beilegen ...
Also kann mich mal einer Aufklären, bin gespannt ...
mare