Abrechnung mit BG

  • Hallo zusammen,

    habe mal ne Frage zur Abrechnung mit BGs. Ich weiß nicht ob andere diese Erfahrung auch gemacht haben, aber seit einigen Monaten hat sich das Abrechnungsverfahren der BG aus meiner SIcht geändert.

    Eine Rechnung wird erst beglichen nach Vorlage des OP Berichtes. Ich dachte immer die Epikrise enthält alle wichtigen Informationen die zur Rechnungslegung notwendig ist ? Wie gesagt es geht hier nicht um eine DRG Prüfung - das kommt dann erst hinterher.

    Auf Nachfrage bei einer Versorgungskasse teilte mir der Sachbearbeiter mit das intern in den BGs umgestellt wurde und ein Sachbearbeiter jetzt Fallbezogen alles macht. Von der primären Versorgung bis Wiedereingliederung / Rente. Um sich ein besseres Bild machen zu können fordert der Sachbearbeiter daher jetzt direkt den OP Bericht ab.

    Auf welche vertragliche Grundlage stützt sich das denn ? Ich finde es nur ein bißchen seltsam das bei einer Krankenkasse der Sachbearbeiter diese Informationen direkt in einem verschlossenen Umschlag an den MdK weiterleiten muß. Was unterscheidet denn den Sachbearbeiter bei einer Krankenkasse von einem bei der BG ?

    Mittlerweile scheint es so zu sein das andere Kliniken bereits den OP Bericht der Epikrise zur BG beilegen ...

    Also kann mich mal einer Aufklären, bin gespannt ...

    mare

  • Hallo mare,

    die Erklärung ist recht einfach:

    Die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung hat ganz andere Aufgaben als eine Krankenkasse.
    Die Aufgaben und Befugnisse werden im SGB VII aufgeführt.

    Eine BG (oder Unfallkasse) hat die Behandlung des Versicherten sicherzustellen, kann und muss bei Problemen in die Heilbehandlung eingreifen.
    Dafür sind der BG weitreichende Informationsmöglichkeiten gesetzlich zugetanden worden. Sie müssen sich informieren (ggf. incl. Op-Berichte) um zu klären, ob sie 1. zuständig sind und 2. ob die Therapiemaßnahmen gut und adäquat (mit geeigneten Mitteln) sind.
    Vielleicht unterhalten Sie sich mit Ihrem D-Arzt am Haus, dieser dürfte die Grundsätze gut kennen.

    Übrigens: die Berufsgenossenschaften haben nichts mit dem MdK zu tun, sie lassen sich fachspezifisch ausschließlich durch Beratungsärzte im Bedarfsfall informieren.

    Zu den Kosten: die Berufsgenossenschaften sind vollständig (gesetzlich verankert) durch die Arbeitgeber finanziert, die Arbeitnehmer sind die \"Nutznießer\" der Versicherung (wem nutzt ein Unfall?). Deshalb sind die Berufsgenossenschaften zu wirtschaftlichem Verhalten gesetzlich verpflichtet. Sie haben kein automatische Verrechnungsmöglichkeit. Wenn gezahlt wurde, haben sie eine schlechte Ausgangslage, deshalb prüfen sie vor der Zahlung, was ich privat ja auch mache.

    Gruß

    P.Host

  • Hallo Hr. Host, Hallo Fabilena

    Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Werde mich und meine Kollegen also weiterhin anhalten Ihre OP Berichte auch wirklich zeitnah zu erstellen ...

    Danke mare

  • Hallo mare,
    wir haben das Problem ebenso. DIe Epikrise wird sowieso an die BG geschickt, trotzdem wird nochmals eine abgefordert, vorher erfolgt keine Zahlung. Auch bei der kleinsten Materialentfernung (ein OPs-Code in der Abrechnung) wird erst nach Eingang des OP-Berichtes gezahlt. Auch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, wie mir manchmal scheint....
    Trotzdem noch einen schönen Tag wünscht aus dem Regenland
    anne