Guten Morgen liebe Forumteilnehmer,
es wurden uns vom MDK 92 Beatmungsstunden nach Prüfung bestätigt, die restlichen 5 Stunden, wurden nicht bestätigt, weil der Patient auf eine Intermediate-Care-Station verlegt wurde.
Es erfolgte eine CPAP-Beatmung auf der ITS - danach Verlegung auf die \"Wachstation\" dort erfolgte eine NIV-Beatmung. Da die DRG von A13E in F43B fällt, würde ich gern einen Widerspruch formulieren.
Für mich wurde der Patient weiterhin intensivmedizinisch betreut und es erfolgte auch die weitere Beatmung (NIV) und somit, müssten diese 5 Stunden doch anerkannt werden oder auch nicht :d_zwinker:
Gleichzeitig habe ich an die Intensivmediziner eine Frage - wenn ein Patient CPAP beatmet wird - und Pausen erfolgen - sind dies auch die sogenannten \"weaning\" Phasen? Ich würde mal einfach behaupten \"JA\"? und die sogenannten Entwöhnungsphasen sind zur Beatmungszeit zu addieren, inklusive der Phasen in denen gar keine maschinelle Unterstützung stattfindet????
In der Hoffnung auf Feedback,
mit freundlichen Grüßen und DANKE im Voraus. :d_zwinker: