Beatmung - Anfrage ITS-Verlegung auf Intermediate Care-Station

  • Guten Morgen liebe Forumteilnehmer,

    es wurden uns vom MDK 92 Beatmungsstunden nach Prüfung bestätigt, die restlichen 5 Stunden, wurden nicht bestätigt, weil der Patient auf eine Intermediate-Care-Station verlegt wurde.

    Es erfolgte eine CPAP-Beatmung auf der ITS - danach Verlegung auf die \"Wachstation\" dort erfolgte eine NIV-Beatmung. Da die DRG von A13E in F43B fällt, würde ich gern einen Widerspruch formulieren.
    Für mich wurde der Patient weiterhin intensivmedizinisch betreut und es erfolgte auch die weitere Beatmung (NIV) und somit, müssten diese 5 Stunden doch anerkannt werden oder auch nicht :d_zwinker:


    Gleichzeitig habe ich an die Intensivmediziner eine Frage - wenn ein Patient CPAP beatmet wird - und Pausen erfolgen - sind dies auch die sogenannten \"weaning\" Phasen? Ich würde mal einfach behaupten \"JA\"? und die sogenannten Entwöhnungsphasen sind zur Beatmungszeit zu addieren, inklusive der Phasen in denen gar keine maschinelle Unterstützung stattfindet????

    In der Hoffnung auf Feedback,

    mit freundlichen Grüßen und DANKE im Voraus. :d_zwinker:

  • Moin Heidiberlin,

    es ist in der Tat so, dass eine Maskenbeatmung nach DKR 1001 h nur bei \"intensivmedizinisch versorgten\" Patienten verschlüsselt werden darf.
    Unterschiede zwischen Intensivstation, Intermediate Care sind hierbei eher unerheblich. Hier flammt die alte Diskussion um Intensivtherapie und Intensivüberwachung wieder auf.

    Strukturmerkmale an eine Intensivmedizinsiche \"Versorgung\" sind nur im Zusammenhang mit der Int. med. Komplexbehandlung definiert.

    Wenn Ihre IMC z.B. im Genehmigungsbescheid unter den Intensivbetten gerechnet wird, haben Sie ggf. Chancen, den Fall durchzubekommen.

    Die Frage nach Weaning und CPA ist hier im Forum ad extenso erörtert worden. Über die Suchfuntkion werden Sie´s finden.
    De Regeln für die Berechnung des Weaning sind unter DKR 1001 ausführlich und anhand von beispielen erläutert.

    Gruß

    merguet

  • es ist in der Tat so, dass eine Maskenbeatmung nach DKR 1001 h nur bei \"intensivmedizinisch versorgten\" Patienten verschlüsselt werden darf.
    Unterschiede zwischen Intensivstation, Intermediate Care sind hierbei eher unerheblich. Hier flammt die alte Diskussion um Intensivtherapie und Intensivüberwachung wieder auf.

    Strukturmerkmale an eine Intensivmedizinsiche \"Versorgung\" sind nur im Zusammenhang mit der Int. med. Komplexbehandlung definiert.

    Hallo,

    - der Kode 8-930 Monitoring... ist nur "für intensivmedizinisch versorgte Patienten" anzugeben
    - bei "intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine machinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen.."

    ...
    wie stellt sich die Situation aktuell dar: findet auf einer reinen
    IMC-Station "intensivmedizinische Versorgung" statt, oder kann eine
    intensivmedizinische Versorgung (per Definition) nur auf einer
    Intensivstation stattfinden ? Wer kann auf seiner IMC Beatmung oder Weaning abrechnen ??

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo,
    die intensivmedizinische Versorgung ist nicht an eine Intensivstation gebunden. Mir ist jedenfalls keine derartige Bedingung bekannt.
    Es gibt z.B. Beatmungsstationen die nicht als Intensivstationen ausgewiesen sind, aber dennoch intensivmedizinische Versorgung durchführen. Hier wurde letztlich auch die Beatmung anerkannt. Auf diesen Stationen kann nur der TISS SAPS nicht abgerechnet werden, da dieser explizit an eine Intensivstation gebunden ist.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo.

    Können Beatmungsstunden auf einer IMC auch ohne Anerkennung als Intensivbetten abgerechnet werden oder nicht? Unsere Pat. werden auf der ITS auf eine Heimbeatmungsgerät eingestellt, anschließend kommen sie auf die IMC. Dort wird dann meist, nach Zustand des Betroffenen, ein Weaning durchgeführt. Die Pat. werden durchwegs über eine Trachealkanüle beatmet.

    Häufig entwickeln die Kranken während der Heimbeatmung zusätzliche Komplikationen. Kann ich die Beatmung evtl. nur während der Behandlung dieser Komplikationen abrechnen. Leider habe auch ich keine ausreichende Erklärung zum Thema Intensivmedizinische Behandlung oder Intensivmedizinische Überwachung gefunden.Also stellt sich gleich die nächste Frage, nämlich welche Behandlung ist hier zu berücksichtigen. Reicht z.B. die intravenöse Gabe von Antibiotika aus?

    Ich hoffe die Leser des Forums kommen mit meiner umständlichen Fragestellung zurecht, und können mir eine aussagekräftige Antwort geben.

    Liebe Grüße von Crazynurse

  • Hallo crazynurse,

    wie oben schon beschrieben, geht es hier um "intensivmedizinisch versorgte Patienten".
    Dies trifft auch für den Fall heimbeatmeter Patienten über ein Tracheostoma zu. Nach DKR 1001h sind diese in Analogie zur Regelung bei maskenbeatmeten Patienten bzgl. der abzurechnenden Beatmungsstunden zu behandeln, wenn sie "intensivmedizinisch versorgt" sind.

    Nun gibt es für die IMC keine Legaldefinition im Krankenhausrecht. Weder im Sinne der Krankenhausplanung noch als eigenständiges Finanzierungsobjekt bei der Entgeltkalkulation ist sie ein eigenes Planungsobjekt.

    Somit konzentriert sich die entscheidende Beurteilung weniger auf "formale" Kriterien (hier m. E. auch nicht auf eine evtl. Ausweisung als Intensivbetten im Feststellungsbescheid), sondern inhaltlich auf die Auslegung des Begriffs "intensivmedizinisch versorgt".
    Und dies ist aus fachlicher Sicht auf die IMC, insbesondere beim beatmeten Patienten, absolut anzuwenden. Neben dem üblichen automatiserten und engmaschichen Monitoring (HF, RR, SaO2 ... etc.) kommen Messungen mit Blutgasanlysen, evtl. ZVD etc. hinzu, die deutlich über das Maß einer Normalstation hinausgehen. Ferner betrachte man mal den Personalschlüssel ...

    Also: Beatmung ist unter diesen Voraussetzungen kodierregel(ge)recht auch auf der IMC abzurechnen, Komplexpauschalen setzen Strukturmerkmale voraus, die in der Regel nur in Verbindung mit Intensivtherapiestationen abzubilden sind. Und dies wird sich dann ja mit der "aufwendigen" intensivmedizinischen Komplexpauschale noch verschärfen.

    VG
    geoff

  • Hallo,
    hilfsweise können Sie auch wie folgt vorgehen:

    Zitat

    Der FoKA empfiehlt zur Bewertung des Einzelfalls die Nutzung etablierter Scoring-Systeme als Bewertungsmaßstab. Die gebräuchlichsten Scoringsysteme sind der TISS28 und der Frühreha-Barthelindex.

    Beim TISS28 ist ab 10 Punkten von einer Intensivüberwachung, ab 16 Punkten von einer Intermediate-Care Versorgung und ab 23 Punkten von einer intensivmedizinischen Versorgung auszugehen:

    TISS28 unter 10 Punkten - keine intensivmedizinische Versorgung
    TISS28 10 - 22 Punkte - zusätzliche Einbeziehung des FR-BI
    TISS28 mehr als 22 - unstrittige intensivmedizinische Versorgung.
    Der Frühreha-Barthel-Index ist in Fällen mit 10-22 TISS28-Punkten einzubeziehen, da dieser bei weniger als 30 Punkte laut Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation eine intensivmedizinische Struktur für die Versorgung der Patienten erforderlich macht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    besteht breiter Konsenz in der Auffassung, dass gemäß DKR maschinelle Beatmung und Weaning nicht zwingend "bei intensivmedizinisch versorgten Patienten" erfolgen und trotzdem gemäß DKR als Beatmungsstunden gezählt werden können ?
    Kann also ein Weaning durchaus auch auf einer z.B. "Weaning"-Station erfolgen, ohne dass für jeden einzelnen Tag der Nachweis "intensivmedizinischer Versorgung" des Patienten Voraussetzung zur Anrechnung der Weaningphase auf die Beatmungsstunden ist ?

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    von einer breiten Konsensbasis bei Maskensystemen, würde ich nicht ausgehen.:

    1001l Maschinelle Beatmung
    Definition
    Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    Einmal editiert, zuletzt von D. D. Selter (5. Februar 2016 um 08:12)