Abschläge bei Mutter/Säugling-DRGs

  • Hallo Forum,
    wir berechnen seit 15.11.09 Abschläge wg. Erlösausgleich, Mehrleistungen, Tarifabschlag usw. auf die jeweilige DRG.

    Die Mutter kam am 14.11., die DRG wird definitiv nicht gekürzt, weil vor dem Stichtag aufgenommen. Der gesunde Säugling ist am 16.11. geboren.

    Die Kasse verlangt die Kürzungen auf die SGL-DRG. Wir sind der Meinung, dass die Abrechnung des gesunden SGL nach den \"Spielregeln\" der Mutter laufen muss, weil Mutter und Kind in der Abrechnung verknüpft sind.

    Die Kasse ist da anderer Meinung.

    Wer hat recht und wie/wo kann man das nachlesen?

    Milde Wintergrüße
    E. Bier

  • Hallo Frau Bier,

    §1 FPV:
    \"Die Fallpauschalen werden jeweils von dem die Leistung erbringenden Krankenhaus nach dem am Tag der voll- oder teilstationären Aufnahme geltenden Fallpauschalen-Katalog und den dazu gehörenden Abrechnungsregeln abgerechnet.\"

    Formal wurde der Säugling am 16.11. aufgenommen. Dass die Abrechnung über eine Versicherungsnummer läuft bzw. das Kind ja logisch auch bereits am 14.11. aufgenommen wurde halte ich hier nicht für entscheidend.

    Viele Grüße
    S. Seyer