Komplikation nach einem Eingriff

  • Guten Morgen aufwunschgeloescht1!
    Das Thema an sich ist nicht leicht, da sind Sie mit fast allen Diskutanten hier im gleichen Boot.
    Maßgeblich sind hier die DKR D013 ( formale Kriterien, darunter gibt es auch einen Absatz zu dem Warnhinweise "a.n.k.") und D015 ( Krankheiten nach medizinischen Maßnahmen). In der D015 wird festgelegt, dass diese T-Kodes als Resteklasse fungieren und den organbezogenen Kodes untergeordnet sind. Wenn es geht, soll ein Organkode verwendet werden, in seltsamen Ausnahmekonstellationen, in denen ein Organkode nicht passt oder in der ICD- Systematik fehlt, kann aber auch mal ein T-Kode richtig sein.
    Nach 15 Jahren haben sich SEG4 und Foka in ihren Kodierempfehlungen ( und die Sozialrichter in ihren Urteilen ) hierzu im Allgemeinen sehr angenähert. Aber über die Ausnahmen kann man weiterhin trefflich streiten!

    Mit freundlichen Grüßen
    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier