Transportkosten bei "Rückführung" eines flüchtigen Patienten

  • Hallo Forum,

    wir haben folgendes Problem:
    Eine Patientin, die bei uns stationär behandelt wurde, war während ihres Aufenthalts bei Demenz KH-flüchtig. Es erfolgte eine polizeiliche Meldung von uns.
    Am Abend wurde die Patienten dann von der Polizei gefunden und per RTW dann zu uns zurückgeführt. Frage: Wer hat die Transportkosten für die Rückführung der Patientin zu tragen? Die Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme aufgrund des stationären Aufenthaltes ab. Wir haben den Transport ja aber nicht verordnet, so dass ich mir unsicher bin, ob alleine die Tatsache der stationären Behandlung reicht, um uns die Kosten in Rechnung zu stellen. Den Krankenhausaufenthalt haben wir durchgängig geführt, da die Abwesenheit der Patientin ca. 4h betrug. Hätten wir eine Entlassung gegen ärztl.Rat mit Neuaufnahme geführt, wäre der Transport ja nicht im stationären Zeitrahmen..

    Wer kann Licht ins Dunkel bringen?
    Danke und einen guten Wochenstart
    GK-Nicole

  • Hallo GK-Nicole,

    wieso wird der eigentlich um 4 St. unterbrochenen Aufenthalt Ihrerseits lückenlos, ohne Berücksichtigung der Abwesenheitszeit (und somit für mich falsch) abgebildet? Splitten Sie den Aufenhalt so wie es der Realität entspricht und die Zuständigkeit der KK für den RTW ergibt sich gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 SGV V i. V. m. KrTrR.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz