Hallo Forum,
wir haben folgendes Problem:
Eine Patientin, die bei uns stationär behandelt wurde, war während ihres Aufenthalts bei Demenz KH-flüchtig. Es erfolgte eine polizeiliche Meldung von uns.
Am Abend wurde die Patienten dann von der Polizei gefunden und per RTW dann zu uns zurückgeführt. Frage: Wer hat die Transportkosten für die Rückführung der Patientin zu tragen? Die Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme aufgrund des stationären Aufenthaltes ab. Wir haben den Transport ja aber nicht verordnet, so dass ich mir unsicher bin, ob alleine die Tatsache der stationären Behandlung reicht, um uns die Kosten in Rechnung zu stellen. Den Krankenhausaufenthalt haben wir durchgängig geführt, da die Abwesenheit der Patientin ca. 4h betrug. Hätten wir eine Entlassung gegen ärztl.Rat mit Neuaufnahme geführt, wäre der Transport ja nicht im stationären Zeitrahmen..
Wer kann Licht ins Dunkel bringen?
Danke und einen guten Wochenstart
GK-Nicole