Hallo an alle Abrechnungsfachleute,
ich habe eine Frage zu einem speziellen Fall:
Pat. kommt aus KH A zu uns in die Geriatrie am 3.11.09 um 9:47 Uhr und wird am folgenden Tag um 8:45 Uhr (23 Stunden) notfallmäßig wieder ins KH A gebracht. Pat. kommt dann innerhalb der Rückverlegungsfrist wieder zu uns und wir rechnen den Fall als Fallzusammenführung ab.
Die AOK meldet uns nun, dass KH A die Pat. am 3.11. nicht entlassen hat und den Fall durchgehend als 1 Fall abgerechnet hat. KH A besteht auf die 24-Stunden-Regelung bei Verbringung. Aus unserer Sicht ist der 23-Stunden-Aufenthalt aber als Fall zu werten, da die geplante Aufenthaltsdauer (da hat das Bundessozialgericht ja entschieden, dass die Definition von vollstationärer KH-Behandlung nur vom Merkmal der geplanten Aufenthaltsdauer ausgehen kann) bei ca. 20 Tagen lag und die Pat. auch über Nacht geblieben ist (Stichwort Datumsgrenze).
Können wir darauf bestehen, dass KH A ihren Fall nachträglich splittet? Ansonsten müssen wir den Fall stornieren und die Fallzusammenführung auseinanderpuzzlen...
Danke für Tipps und Tricks!