Stimmlippenhämatom nach medizinischen Maßnahmen

  • Hallo zusammen,

    Patient wird zur Bandscheibenexcision 5/6 stationär aufgenommen. Der postoperative Verlauf gestaltete sich komplikationslos.
    Im stationären Verlauf gab der Patient eine zunehmende Heiserkeit an. Die HNO-ärztliche Kontrolle ergab ein kleines operativ bedingtes Stimmlippenhämatom rechts bei freier Beweglichkeit bds.

    Wir haben das Stimmlippenhämatom mit der ND J95.88 kodiert.

    lt. MDK sollen wir als ND J38.3 in Verbindung mit Y84! kodieren. :sterne:

    Wer kann uns helfen?

    Wir wünschen noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Komplikationen sind nach der bekannten DKR D002 zu kodieren. Also so spezifisch wie möglich bezüglich der Komplikation. Hier dürfte klar sein, dass ein Stimmlippenhämatom spezifischer mit J38.3 anzugeben ist, als mit J95.88. Es ist das \"WAS\" im Vordergrund, nicht das \"WARUM\". Das der MDK dann Y-Kodes fordert, anstelle spezifischere T-Kodes zuzulassen, ist ein alt bekanntes Problem. Sehen Sie hierzu die Suchfunktion, z.B. http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…=MDK%20klagen#4

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo petterson,

    endlich \"treffen\" wir uns mal wieder. Habe den alten Herrn schon arg vermisst. Aber Spaß beiseite.

    Ein Hämatom im Kniegelenk wäre m.E. mit M 25.06 Hämarthros: Unterschenkel [Fibula, Tibia, Kniegelenk] am spezifischsten abgebildet. Dazu noch die T81.0 als Nebendiagnose (mit den von Herrn Selter schon beschrieben Problemen T- vs Y-Nummer).

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Forum,
    genauso sehe ich das auch (finde M jetzt noch besser als S).

    Wie oben beschrieben (Stimmlippenhämatom), soll ja organspezifisch kodiert werden.
    T81.0 ist keine medizinische Diagnose, sondern eine Tatsache.

    Kurzum, \"man\" bezieht sich auf die DKR D002 (... nach medizinischen Maßnahmen), daraus folgend wäre T81.0 die spezifischste Hauptdiagnose.

    Leider kann ich dem nicht folgen, da ich die Kodierung mit M oder S als HD
    a) spezifischer finde (\"WAS\" soll in den Vordergrund),
    b) die Kodierempfehlungen von FOKA (Phlegmone postoperativ) und FAQ (GI- Blutung nach Polypektomie) ebenso ein T höchstens als ND verstehen.

    Welche Gründe (außer finanziellen) gibt es bitte, bei o.g. Fall die HD mit T81.0 zu bestimmen?

    Gruß Petterson

  • Schönen guten Tag petterson,

    ein Hämatom kann aus meiner Sicht nur mit einem S-Kode (Verletzung) kodiert werden, wenn ein definiertes Gefäß die Ursache ist. Bei diffuser Einblutung, die durch eine medizinische Maßnahme bedingt ist, sehe ich keinen S-Kode, weil eine definierte Gefäßverletzung (z.B. S85.-) nicht benannt ist und meiner Ansicht nach das OP-Trauma nicht als Prellung bzw. oberflächliche Verletzung (S80.-) bezeichnet werden kann. Hier wäre tatsächlich Hämarthros (M25.06) spezifisch, wenn das Gelenk betroffen ist. Sofern das Hämatom lediglich die Weichteile betrifft, würde ich dann T81.0 wählen, da \"anderenorts nicht klassifiziert\"

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Liebe Kollegen,
    ein Hämatom im Sinne einer \"oberflächlichen\" Krafteinwirkung wird laut ICD als Prellung mit Kodes aus dem Kapitel S, \"oberfl. Verletzungen\", 3. Stelle \"0\" kodiert. Die Stimmlippen gehören zu Kehlkopf und dieser zum Rachen, also ist S10.0 die spezifische Kodierung des Stimlippenhämatoms. Dieser Kode wird ergänzt mit J95.88 um den Zusammenhang mit der Intubation abzubilden, ein spezieller Komplikationskode wie T81.0 entfällt, da mit J95.88 ein spezifischerer KOMPLIKATIONSKODE verfügbar ist.
    Für das Kniegelenk gilt, dass traumatische blutige Gelenkergüsse mit Kodes aus dem Kapitel XIX zu kodieren sind (3. Stelle \"3\", ggf. Untergruppe Verstauung/Zerrung). Gegen M25.- spricht vor allem der Hinweis, dass bei akuten Verletzungen andere Schlüsselnummern zu verwenden sind - und eine postoperative Nachblutung ist als \"Verletzung\" aufzufassen.
    Anders wären die Fälle zu betrachten, wenn kein adäquates Trauma vorgelegen hat und die Blutung als Folge einer Gerinnungsstörung aufzufassen ist. Dafür wären dann die Kodes aus dem Kap. VIII anzuwenden, also J38.3 oder M25.06.
    Gruß

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo zusammen,
    liebe \"Experten\" Herr Selter, Herr Bartkowski und Herr Schaffert,
    mir dreht sich der Schädel ......
    Es wäre für vielleicht für uns alle sehr hilfreich, wenn Sie sich in diesem Fall auf einen Konsens eingigen könnten ;)

    J 38.3 oder S10.0 + J95.88??
    S80.- oder M25.-??

    Besten Dank :)

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo zusammen,

    im Grunde fehlen ausreichende anamnestische Angaben um das Rätsel zu lösen. Lagen Gerinnungsstörungen vor, oder war es tatsächlich das Trauma der Intubation (wahrscheinlich).

    Ich möchte aber auch noch eine Variante ins Spiel bringen. J38.3 und T88.5, Sonstige Komplikation durch Anästhesie. Diese Kombination halte ich persönlich für die genauste, da die Genese des Hämatoms zwar vermutbar aber nicht nachweisbar ist. Aber widerspricht der äußeren Krafteinwirkung der Verletzung. Dann doch S10.0 und T88.5 ?

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Diskussion!

    Es lag bei meinem ASK-Patienten keine Gerinnungsstörung vor. Für die Wahl der richtigen HD ist das ja eigentlich auch unerheblich, da D68.30 nicht passen würde.

    Der Vorschlag von Herrn Selter, das \"WAS\" in den Vordergrund zu stellen (und ich nehme an, er meint dies auch in Bezug auf eine HD) ist -glaube ich- am sinnvollsten.
    Aus medizinischer Sicht ist es doch wichtig zu wissen WO das Hämatom ist. \"Warum\" ist zwar anamnestisch interessant, beeinflusst aber nicht unbedingt den Behandlungsablauf.

    Für mich kommt als HD T81.0 nicht in Frage, da das Hämatom überall sein kann und als Information nur mitgeteilt wird, dass es nach einer medizinischen Maßnahme entstanden ist.

    Gruß Petterson