Hallo zusammen & ein gutes neues Jahr!
Ich hoffe mal, dass hier nicht nur das InEK (...) mitliest, sondern auch Leute, die Ahnung von der Materie haben und ihr Wissen auch teilen.
Es geht um die Datensatzbeschreibung zum §21-Datensatz vom 2.7.2009 (soweit ich weiß, ist das die aktuelle).
Wir nutzen den §21-Datensatz neben der offiziellen Datenübermittlung auch für unterschiedliche interne Zwecke. Hierbei stosse ich bei einigen neuen Feldern an Verständnisgrenzen.
- Wo sollen künftig die \"Zwischentage\" bei Fallzusammenführungen eingetragen werden? (Vermutung: Feld \"Tage ohne Bererchnung/Behandlung\" in ENTGELTE).
- Wo sollen die vom MDK gekürzten Tage hin? (Vermutung: auch in das o.g. Feld. Sollen diese beiden Arten von Tagen bei entspr. Fällen addiert werden?)
- Es ist ein \"Kann\"-Feld. Darf man hier also auch überhaupt nichts angeben? (woher weiß ein Grouper dann, welche Tage bei einer Fallzusammenführung nicht gezählt werden dürfen?)
- Das Feld \"Belegungstage i.e. anderen Entgeltbereich\" in FALL soll genutzt werden, um bei interner oder externer Verlegung die Tage in einem anderen Entgeltbereich anzugeben. Heißt das für uns als reines KHEntgG-Haus, es werden nur die Tage angegeben, die ein Pat. in einem BPflV-Haus verbringt? Die Tage, die er evtl. in einem anderen KHEntgG-Haus verbringt, werden nicht angegeben?
Auch dies ist ein \"Kann\"-Feld. \"Kann\" man sich also Eintragungen hier auch ganz sparen?
- Das Feld \"Beurlaubungstage im BPflV-Entgeltbereich\" in FALL ist anscheinend nur für Beurlaubungen von BPflV-Patienten vorgesehen. Als KHEntgG-Haus müssen wir also dieses Feld immer leer lassen?
Wo würden wir denn (falls das mal vorkommt) eine geplante Beurlaubung eintragen?
Vielleicht liegts an mir, aber ich fand schon bisher den §21-Datensatz an einigen Stellen verwirrend bis intransparent, aber die neue Version ist über weite Strecken in meinen Augen schlampiges Gemurkse.
Trotzdem würde ich mich freuen, wenn die eine oder andere Frage geklärt werden könnte. Dafür schonmal vielen Dank!
Viele Grüße
RT