• Liebes Forum!

    Auch wenn meine Fragen im Vergleich zu den meisten Fragen in diesem Forum lächerlich klingen, hoffe ich, dass mir trotzdem jemand weiterhilft.

    Ich halte ein Referat im Seminar Gesundheitsökonomie zum Thema "Krankenhausleistungen und ihre Vergütungen". Meine Literatur beantwortet mir zwar Fragen, die ich niemals beantwortet haben wollte, aber elementare Fragen, die für das Referat wichtig sind natürlich nicht. :(

    Hier nun meine Fragen:

    1.) Warum sollen die DRG's in allen Abteilungen eingeführt werden, nur eben nicht in der Psychatrie?

    1.1)Ist dieser Bereich nicht geeignet für genaue Differenzierung der Fälle oder lassen sich die Fälle nicht so einfach differenzieren?

    1.2)Liegt es daran, dass die Dauer bis zur feststehenden Diagnose zu lang sein könnte?

    2.) Was passiert, wenn ein älterer Patient mit z.B. einem Oberschenkelhalsbruch eingeliefert wird und gleichzeitig eine Demenz besteht?

    Welche MDC wird als Codierung genutzt? Die 8 (Skelett, Muskeln, Bindegewebe), weil es ein Bruch eines Knochens ist oder die 21 (Verletzungen;...)?

    2.1) Wird die bestehende Demenz auch codiert? Oder eine andere bestehende Kankheit, wie z.B. ein Diabetes mellitus, auch wenn sie nichts mit dem Oberschenkelhalsbruch zu tun hat?

    Eine Demenz müsste meiner Meinung nach doch pauschaliert werden, weil es durch verschiedene Symptomatiken doch zu Komplikationen kommen könnte. Oder vielleicht doch nicht???
    Wenn jetzt bei dem Pat. eine Weglauftendenz oder eine allgmeine Unruhe eine Bettruhe unmöglich machen würde, würde es nach meinem momentanen Wissensstand doch sinnvoll sein, diese auch zu pauschalieren...
    Oder wird immer nur die Fallpauschale für den Einweisungsgrund angegeben?


    Ich wäre wirklich überaus dankbar, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte, auch wenn sie vielleicht ein wenig kurios formuliert sind...wobei sich dies wahrscheinlich damit entschuldigen ließe, dass ich mich (zum Glück) nicht jeden Tag mit diesem Thema beschäftigen muss!

    Mit freundlichen Grüßen
    Sinja Henrike Meyer
    :look:

  • Hallo,

    zu der Frage 2 möchte ich gerne antworten. Findet die Behandlung in einem optierenden Krankenhaus statt Abrechnung von DRGs), dann sollte ziemlich sicher die Schenkelhalsfraktur gemäß der allgemeinen Kodierrichtlinien als Hauptdiagnose codiert werden. Die Demenz wäre eine relevante Nebendiagnose, da sie nach den Kodierrichtlinien entweder hinzugetreten ist oder aber wenn sie zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits bestanden hat während der Behandlung einen Behandlungs- oder Pflegeaufwand bedeutet hat. Wenn man nun die Diagnosen S72... (Hauptdiagnose) und F03... mit der Prozedur 5-820...gruppiert, landet man im DRG I03C (MDC 08). Dabei ist interessant, daß die Prozedur alleine gruppierungsrelevant ist. Kann man übrigens auf einem der im WEB vorhandenen Onlinegrouper ganz gut ausprobieren.

    Viel Spaß bei der weiteren Arbeit und Recherche...

    Markus Kaevel

    PS.: Sollte ich völlig daneben liegen, für konstruktive Kritik bin immer offen.:look:

  • :D

    Liebes Forum!
    Auch wenn mir meine Fragen zum Teil (danke für die Antwort!!!) nicht beantwortet werden konnten, habe ich mein Referat erfolgreich hinter mich bringen können. Note: 1,7 mit Tendenz zur 1,3 (evtl. Änderung nach Sichtung der schriftlichen Ausarbeitung)!!!

    DANKE!

    MfG
    Sinja Henrike Meyer