Ambulante Kodierrichtlinien

  • Hallo und ein frohes neues Jahr,

    ich bekomme immer mehr Einladungen zu Seminaren bzgl. der ambulanten Kodierrichtlinien, die seit 01.01.2010 in Kraft getreten sein sollen.

    Ich würde mir diese gern mal ansehen und mir downloaden. Aber anscheinend sind sie noch nicht erschienen.

    Hat hier jemand noch mehr Info für mich?

    Herzliche Schnee-Grüße

    Mabu

  • Hallo mabu,

    zunächst einmal hat die Ärztezeitung geschrieben:
    \"Die neuen Kodierrichtlinien für Vertragsärzte werden wohl nicht vor dem 1. Juli 2010 kommen. Ein erster Entwurf wurde inzwischen fertiggestellt und Fachverbänden sowie Organisationen zur Kommentierung zur Verfügung gestellt.\"
    Dann gelten die neuen Regeln auch \"nur\" für die Fälle, die mit der KV abgerechnet werden. D.h. amb. OP §115b fallen z.B. nicht darunter.

    Es sind ca. 146 Seiten. Ich bin bisher leider auch noch an kein Exemplar gekommen.

    Gruß

    Sven Lindenau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es geht weiter mit den Berichten im Ärzteblatt: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/arti…c=heft&id=67499

    Dort dann auch:
    Der Alltag
    Welche Erfahrungen machen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit der Diagnosecodierung in ihrem Arbeitsalltag? Die Redaktion des Deutschen Ärzteblatts möchte Schilderungen über Sinn und Unsinn der Verschlüsselungspraxis gern in ihrer Berichterstattung aufgreifen. Schreiben Sie uns unter der E-Mail-Adresse: codieren@aerzteblatt.de.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    auf den Seiten der KBV wurde (gut versteckt) am 22.02.2010 eine \"Arbeitsversion\" der Ambulanten Kodierrichtlinien 2010 veröffentlicht.

    Dazu schreibt die KBV:

    Zitat

    Es ist nunmehr davon auszugehen, dass eine verbindliche Umsetzung der Ambulanten Kodierrichtlinien in der Arztpraxis unter Anwendung eines speziellen Kodierregelwerkes zum 01.07.2010 erfolgen wird.

    Vielleicht aber auch nicht:

    Zitat

    Beachten Sie für Ihre Implementierungsarbeiten jedoch, dass die Einführung der AKR u. U. gestaffelt bzw. mit vorgeschalteten Testphasen nur in ausgewählten Testregionen erfolgen könnte. In nicht betroffenen KV-Regionen wäre dann auch nach dem 01.07.2010 wie bisher üblich zu kodieren.

    Aha. :sterne:

    Ansonsten: viel Spaß bei der Lektüre!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Liebes Forum,

    auf das Echo im Kreise der niedergelassenen Kollegen kann man gespannt sein, ich kann es mir aber schon ausmalen... Da ich das Thema nicht so intensiv verfolgt habe, ist mir nicht klar, welche Motivation dort zur korrekten Verschlüsselung bestehen soll. Ist geplant, das Vergütungssystem im ambulanten Bereich auch an die Verschlüsselung zu knüpfen? Der Artikel im Ärzteblatt führt lediglich aus, daß die Gesamtvergütung morbiditätsorientiert steigen soll, das wird aber den einzelnen Arzt in seiner Praxis nicht übermäßig motivieren.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    die amb Kodierrichtliene ist die Vorbereitung auf eine pauschale diagnosenbasierende Vergütung.
    Zudem möchte man Verhindern, dass bei der Abrechnung z.B. bei Hausärzten alle Dauerdiagnosen der letzten Jahre an die KV übermittlelt werden. Es sollen nur die Diagnosen übermittelt werden die auch einen Aufwand hatten.
    Der Grund liegt in der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Die Krankenkassen sollen aus dem Risikostrukturausgleich nur einen Ausgleich bekommen wenn für die Dauerdiagnosen auch ein Aufwand entstanden ist.
    Zudem prüfen die KVen bereits heute ob z.B. ein Laborparameter zur Diagnose passt (Tumormarker im Notfall???). Dies wird zukünftig intensiviert werden. Daher gewinnen die Ausschlussdiagnosen an Bedeutung.

    Die Gründe liegen auf der Hand die Ausgestaltung allerdings ist fraglich.

    Gruß

    S. Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,

    vielen Dank für die Information, das macht eben nur Sinn, wenn auch die Vergütung daran gekoppelt ist.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,

    der Vorwurf vom \"Bürokratischen Monster\" ist m.E. durchaus nicht unberechtigt. Anstatt sich die Frage zu stellen, wie man in der ambulanten Praxis eine möglichst einfache und \"robuste\" (i.S. von wenig fehleranfällige) Verschlüsselung hinbekommt, hat man einfach die stationären Kodierrichtlinien mit den schon bisher existierenden Kodiervorschriften für den ambulanten Bereich zusammengerührt. Und was dabei nicht zusammenpasste, wurde halt irgendwie \"passend gemacht\".

    Ein paar Beispiele:
    Die beliebten Zusatzkennzeichen (\"G\", \"V\", \"A\", \"Z\") mussten natürlich unbedingt erhalten bleiben. Das führt dann zu solch absurden Konsequenzen, dass ein Folgezustand je nach Erkrankung mit einem ICD-Kode für \"Folgen\" und dem Zusatzkennzeichen \"G\", einem Kode mit Zusatzkennzeichen \"Z\" oder gar (bei Kreuz-Stern-Verschlüsselung) durch zwei Kodes, von denen einer mit \"G\" und der andere mit \"Z\" bezeichnet wird, kodiert werden muss. Wer soll das verstehen?

    Ein \"Zustand nach Hirninfarkt\" muss je nach Vorhandensein von Residuen unterschiedlich verschlüsselt werden:
    - mit einem Kode für \"Folgen eines Schlaganfalls\" (I69.-) und der Angabe \"G\", falls neurologische Residuen vorhanden sind.
    - mit einem Kode für die akute Erkrankung (also z.B. aus I63.-) und der Angabe \"Z\", wenn keine Residuen vorhanden sind, der \"Zustand nach\" aber eine Leistungserbringung verursacht hat.

    Auch die erforderliche Kodiertiefe wurde jetzt festgelegt - es ist immer endständig zu verschlüsseln! Naja, beinahe jedenfalls. In der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen \"außerhalb des Fachgebiets\" nämlich nicht, da darf auch vierstellig (!) verschlüsselt werden.

    Ich freue mich schon auf die Kodierschulungen für das Praxispersonal, das wird bestimmt ein richtig großer Spaß!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo,

    die ambulanten Kodierrichtlinien sind nicht geeignet, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Das schafft zu viel Bürokratie und beinahltet auch noch sehr viele Fehlerqellen (s. Beitrag Hollerbach). Die niedergelassenen Ärzte haben nicht die Möglichkeiten eines Krankenhauses, um damit klar zu kommen. Noch dazu in einer Zeit, in der viele Praxen keinen Nachfolger finden, ist so etwas zum Scheitern verurteilt. Entweder sucht man nach Alternativen oder lässt es bleiben.

    Gruß
    Ordu