Zuzahlung bei Überliegern

  • Hallo,

    ein Frage abseits der Kodierung:

    wir diskutieren bei uns in der Abrechnung jedes Jahr wieder über den KH-Eigenanteil bei Überliegern. Wer kann mir da eine definitive Aussage geben?

    Patienten, die im Dez. 2009 aufgenommen werden und im Januar entlassen werden: zählt da ab 01.01.2010 die Zuzahlung neu oder nicht?

    Danke!

  • Hallo,

    bei einer über den Jahreswechsel hinausgehenden Krankenhausbehandlung mit Beginn des neuen Kalenderjahres keine neue 28-tägige Zuzahlungspflicht ein. Vielmehr reicht die zum Jahreswechsel verbleibende Zuzahlungspflicht lediglich in das neue Kalenderjahr hinein.

    Beispiel:
    10.12.2009 - 28.01.2010 = Zuzahlung für 28 Tage (wenn Pat. noch komplett zuzahlungspflichtig ist) bis zum 06.01.2010.


    Gruß

    S. Lindenau

  • Hallo, vielleicht stehe ich ja einfach nur auf dem Schlauch....

    Das Bespeil leuchtet mir ein..... aber:
    wenn ein Pat. im Jahr 2009 bereits 280,00 € gezahlt hat und dann im Dezember aufgenommen wird, im Januar entlassen wird, beginnt doch ein neues Kalenderjahr. Geht die Zuzahlung denn dann ab 01.01.2010 wieder los?

  • Hallo,

    der Pat. hat dann im Januar für den Überliegerfall nicht zu bezahlen, da er die Zuzahlung bereits geleistet hat. Sonst hätte er ja im o.g. Beispiel auch für die Tage 07.01.2010 - 28.01.2010 bezahlen müssen.

    Gruß

    S.Lindenau