Hallo Kollegen,
als Med-Controller eines Optionshauses in Brandenburg, tauchen doch nun vereinzelt immer wieder kleine Probleme auf, die einer Klärung bedürfen.
Momentan bin ich mir bei der Abrechnung einer laufenden Chemotherapie unsicher.
Folgendes Beispiel:
Patient wird für eine Nacht jeweils stationär aufgenommen.
Aufnahme Tag 1.
Entlassung Tag 2.
Patient erhält hierbei eine Chemotherapie.
HD: Magen NPL
ND: Chemotherapie
DRG: G60b (Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane ohne äußerst schwere oder schwere CC)
Der Patient wird dann zur Fortführung der Chemotherapie erneut über eine Nacht aufgenommen. (Im System : wird ein neuer Fall angelegt.)
Aufnahme Tag 8.
Entlassung Tag 9.
Patient erhält hierbei eine Chemotherapie.
HD: Magen NPL
ND: Chemotherapie
Wir würden nun folgendermaßen die Abrechnung wie folgt vornehmen:
1. Aus beiden Aufenthalten (und beiden Fallnummern)wird ein DRG-Entgelt für den Patienten berechnet, nämlich die G60b.
2. Wir erhalten die volle Pauschale, da nach Addition der beiden Behandlungstage die untere Grenzverweildauer überschritten ist und der Fall innerhalb der Grenzverweildauer (obere und untere GVD)liegt.
3. Würde der Patient am 24. Tag erneut vorstellig werden, würden wir erneut eine neue Fallpauschalle berechnen.
Fragen:
1. Ablauf dürfte in Einklang mit den DKR 2003 stehen?
2. Fallpauschale regelrecht berechnet ?
(Ich hoffe ich mache mich hier nach "californischem Recht " nicht schuldig und kassiere meinen ersten "Strike" ein.)
LG E. Hilf