Hallo,
dass die DRG R64Z eine mittlere VWD von 7,9 Tagen hat, kann nur ein Kalkulationsfehler sein, denn in dem Handbuch ist eindeutig nachzuvollziehen, dass die R64Z nur bei HD Z51.0 angesteuert wird - und HD Z51.0 ist nur dann HD, wenn "Aufnahme und Entlassung am selben Tag" - wie schon beschrieben.
Eine Chemotherapie im Abstand von wenigen Tagen ist geplant und keine Komplikation ! (das wäre mir neu )
Die Regelung im §8 Abs. 5 KHEntgG greift nicht.
Abrechnung nach meinem Verständnis bei "nur" Chemo- oder Strahlentherapie:
Aufnahme und Entlassung am gleichen Tag: DRG: R63Z / R64Z, Abstand zur nächsten bzw. letzten Therapie ohne Bedeutung
Aufnahme und Entlassung nicht am gleichen Tag: DRG: Tumor (z.B), also Tumorhauptdiagnose, Chemo- oder Strahlentherapie als Nebendiagnose, Abstand zur nächsten bzw. letzten Therapie ohne Bedeutung
also: separate Abrechnung, Einrechnung eventueller Abschläge
Tankred Kopp