Abrechnung Chemotherapie

  • Hallo,

    dass die DRG R64Z eine mittlere VWD von 7,9 Tagen hat, kann nur ein Kalkulationsfehler sein, denn in dem Handbuch ist eindeutig nachzuvollziehen, dass die R64Z nur bei HD Z51.0 angesteuert wird - und HD Z51.0 ist nur dann HD, wenn "Aufnahme und Entlassung am selben Tag" - wie schon beschrieben.

    Eine Chemotherapie im Abstand von wenigen Tagen ist geplant und keine Komplikation ! (das wäre mir neu ?( )

    Die Regelung im §8 Abs. 5 KHEntgG greift nicht.

    Abrechnung nach meinem Verständnis bei "nur" Chemo- oder Strahlentherapie:

    Aufnahme und Entlassung am gleichen Tag: DRG: R63Z / R64Z, Abstand zur nächsten bzw. letzten Therapie ohne Bedeutung

    Aufnahme und Entlassung nicht am gleichen Tag: DRG: Tumor (z.B), also Tumorhauptdiagnose, Chemo- oder Strahlentherapie als Nebendiagnose, Abstand zur nächsten bzw. letzten Therapie ohne Bedeutung
    also: separate Abrechnung, Einrechnung eventueller Abschläge

    Tankred Kopp

  • Zitat


    Original von E. Hilf:
    1. Aus beiden Aufenthalten (und beiden Fallnummern)wird ein DRG-Entgelt für den Patienten berechnet, nämlich die G60b.

    2. Wir erhalten die volle Pauschale, da nach Addition der beiden Behandlungstage die untere Grenzverweildauer überschritten ist und der Fall innerhalb der Grenzverweildauer (obere und untere GVD)liegt.

    3. Würde der Patient am 24. Tag erneut vorstellig werden, würden wir erneut eine neue Fallpauschalle berechnen.


    Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Herr Hilf!

    Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie aus den ersten beiden Aufenthalten (Tag 1/2 und 8/9) eine DRG machen und bei weiteren Aufenthalten dann eine neue DRG berechnen.

    Ich sehe allerdings nicht, wo die rechtliche Grundlage dafür sein soll. Soweit mir bekannt gibt es die Zusammenziehung von mehreren Aufenthalten zu einer DRG nur bei der Rückverlegung aus einem anderen Krankenhaus. Ich sehe auch keinen Sinn darin, denn was hindert Sie, für jeden Aufenthalt eine DRG abzurechnen, ggf. mit Abschlag. Sie müssen sich höchstens (sowieso) vom MDK Fragen lassen, warum der Patient über Nacht bleiben muss, und Sie keinen Tagesfall daraus machen.

    Wenn Sie allerdings vorher die Patienten teilstationär abgerechnet hätten (pro Quartal ein Fall) und jetzt als DRG (pro Aufenthalt ein Fall)abrechnen wollten, müsste natürlich die veränderte Fallzahl berücksichtigt werden.
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Zitat


    Original von E. Hilf:
    1. Aus beiden Aufenthalten (und beiden Fallnummern)wird ein DRG-Entgelt für den Patienten berechnet, nämlich die G60b.

    2. Wir erhalten die volle Pauschale, da nach Addition der beiden Behandlungstage die untere Grenzverweildauer überschritten ist und der Fall innerhalb der Grenzverweildauer (obere und untere GVD)liegt.

    3. Würde der Patient am 24. Tag erneut vorstellig werden, würden wir erneut eine neue Fallpauschalle berechnen.


    Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Herr Hilf!

    Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie aus den ersten beiden Aufenthalten (Tag 1/2 und 8/9) eine DRG machen und bei weiteren Aufenthalten dann eine neue DRG berechnen.

    Ich sehe allerdings nicht, wo die rechtliche Grundlage dafür sein soll. Soweit mir bekannt gibt es die Zusammenziehung von mehreren Aufenthalten zu einer DRG nur bei der Rückverlegung aus einem anderen Krankenhaus. Ich sehe auch keinen Sinn darin, denn was hindert Sie, für jeden Aufenthalt eine DRG abzurechnen, ggf. mit Abschlag. Sie müssen sich höchstens (sowieso) vom MDK Fragen lassen, warum der Patient über Nacht bleiben muss, und Sie keinen Tagesfall daraus machen.

    Wenn Sie allerdings vorher die Patienten teilstationär abgerechnet hätten (pro Quartal ein Fall) und jetzt als DRG (pro Aufenthalt ein Fall)abrechnen wollten, müsste natürlich die veränderte Fallzahl berücksichtigt werden.
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Herr Reisch,

    so langsam schwindet mein Vertrauen in unser oben aufgeführtes Vorgehen bei der Abrechnung der Chemotherapie. Ich interpretiere die erneute Aufnahme zur Chemotherapie nicht als Komplikation, sondern als Handlungsverlauf eines Krankheitsbildes (ziemlich schwammig oder?). Aber wenn ich die Kommentare lese, bin ich doch erstaunt wie groß der Interpretationsbereich für die Chemotherapie ist. Denke uns wird erst mal nichts anderes übrig bleiben, als wie oben beschrieben fortzufahren um dann gegebenenfalls "nachzukarten".
    Vielleicht sollte ich doch mal eine Anfrage an die Selbstverwaltung oder das BMGS senden. Falls hierzu Bedarf von Seiten des Forums besteht, wäre es gut hierzu Rückmeldungen zu erhalten.
    Die Tagesfallpauschale wird gerade auf die Umsetzbarkeit bei den verschiedenen Chemos überprüft; mittels KLR und medizinischer Machbarkeit.

    Hoffentlich wird mein Controller-Motto nicht: "Was interessiert mich mein Gerede von gestern (bei der Abrechnung der Chemo´s)?"


    LG E. Hilf
    :dance2: :dance2: :dance2: :dance2: :dance2: :dance2: :dance2:

  • Hallo Herr Hilf,

    Zitat


    Original von E. Hilf:
    Hoffentlich wird mein Controller-Motto nicht: "Was interessiert mich mein Gerede von gestern (bei der Abrechnung der Chemo´s)?"

    das wird sich kaum vermeiden lassen, schließlich leben wir in "interessanten Zeiten". Nicht nur bei der Abrechnung gab es doch in den letzten Monaten laufend Gründe, sich Asche aufs Controllerhaupt zu streuen und seine Ansichten öffentlich zu revidieren.
    Wieviele MCs haben z.B. ihre Ärzte in Sicherheit gewogen, denn nach AR-DRGs sah der CMI super aus, goldene Zeiten schienen anzubrechen!

    Und dann kamen die deutschen Relativgewichte...smhair2.gif

    Um diesen Schock ein wenig abzumildern, sollten Sie pro Chemo-Aufenthalt eine DRG abrechnen und sich nicht um oGVD kümmern.

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Hallo Herr Hilf,

    Auch wir rechnen bei 1-Tages_chemotherapie nicht das Karzinom, sondern die Chemotherapie als Hauptdiagnose ab... Übrigens nicht immer Kostendeckend, da die Chemos´, die stationär laufen müssen meist die teuren sind. Wir haben mitlerweilen diese Patienten jedoch in der Ambulanz unseres CHefarztes (Ambulanz am Hause) "verband", da bei den 1-Tages-Fällen sicher hinsichtlich Fehlbelegung nachgefragt werden würde.
    Vielmehr Probleme macht uns die Chemotherapie, wenn sie denn während eines Aufenthaltes nebenher laufen muß, vor allem, wenn adjuvant... Meist ist schon der eigentlich AUfenthalt nicht kostendeckt, die Chemo ist dann nur noch der Tropfen auf dem heißen Stein.:dance1:
    Bleibt nur eins: Hoffen auf Sonderregelungen bei Palliativen und Chemotherapiepatienten..

  • Wir schulen unsere Kollegen dahingehend, daß bei Aufnahme und Entlassung am gleichen Tag die Z51.1 die HD und das Malignom die ND werden.
    Bei Entlassung am Folgetag oder später wird das Malignom die HD und die Z51.1 die ND.
    Jede Chemotherapie-Sitzung/ jeder Aufenthalt, also d1-3, dann d22-24, dann d43-45 usw. oder d1, d8, d15, d29 usw., wird zu einem neuen Fall und als solcher einzeln abgerechnet.
    Bislang gab es keine Probleme diesbezüglich. Allerdings werden EinTages-Therapien idR. ambulant durchgeführt, es sei denn die Umgebungsbedingungen (spezielle Schemata, spezielle Nebenwirkungsrisiken, spezielle soziale Randbedingungen) lassen eine solche nicht zu.
    Auch mit der Wiederaufnahme innerhalb der oGVD hatten wir bisher keine negativen Erfahrungen mit den Kostenträgern.

    mfg
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim