Klage wg. Apherese - Thrombozytenkonzentrat ??

  • Hallo,

    ja klar unbedingt wenn die ZE Bedingungen erfüllt sind; aufpassen gepoolt plus Apherese dann zusammen als gepoolt. Hoffe nicht, dass die GA die dann auch noch wiederrum auseinanderwursten dürfen, damit man auch ja keine Schwelle erreicht... aber das wäre ja schon zu dreist. Aber immer erst versuchen mit WS med. Begründung für Apherese TK zu begründen. Es sei denn gemischte Gabe führt rein gepoolt abgerechnet zu mehr ZE - dann wollten die Kassen es ja nicht anders...

    MfG

    rokka

  • Hallo,

    zu dem Thema gibt es aber zwischenzeitig neue Gesichtspunkte!

    LSG Nordrhein-Westfalen: Az. L 10 KR 655/20 vom 01.09.2020

    Krankenkasse muss Kosten für das ZE147 (Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ATK) bei medizinischer Erfordernis übernehmen. 

    Dass dabei die Gabe von Apherese-TK statt Pool-TK medizinisch erforderlich war, ergibt sich nach Überzeugung des Gerichts aus gleich zwei, jeweils für sich schon tragenden Gründen, nämlich dem Aspekt des Goldstandards und dem Aspekt des Infektionsschutzes.

    Beste Grüße und viel Erfolg!


    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Guten Morgen,

    das o.g. Urteil ist zu begrüßen, wirft aber Probleme auf. Die Begutachtungspraxis des MD ist ja eine andere. Insofern müsste man hier weiterhin abwägen, ob alle diese Fälle in den Dissens gehören. Dann hat man auch ein Risiko der Erhöhung der Auffälligkeitsquote. Ob das o.g. Urteil vor dem BSG hält, ist spannend. Bei der derzeitigen Entscheidungslage sind Zweifel zumindest erlaubt.

    Gruß

    merguet