Klage wg. Apherese - Thrombozytenkonzentrat ??

  • Liebes Forum,

    ich bräuchte bitte Hilfe bzw. Erfahrungen in einem speziellen Fall.

    Patientin erhielt 2 Apherese - Thrombozytenkonzentrate. Der OPS wurde mit 8-800.92 verschlüsselt, hieraus resultierte des ZE 84.02.
    Der SMD schrieb und in 2 Gutachten das hier gepoolte Thrombos ausreichend und wirtschaftlich gewesen wären. Unser DRG Arzt argumentierte in seiner Stellungnahme mit dem Risiko der Infektionskrankheiten usw. Außerdem führte er an, dass die Blutbank, von der wir unsere Blutprodukte erhalten praktisch keine gepoolten Thrombozytenkonzentrate vorhält. Die Krankenkasse zog sich den \"stittigen Betrag\" an einer anderen Rechnung bereits ab.
    Wir haben hier nun einen Anwalt beauftragt, da wir denken, dass das ein SMD nicht zu prüfen hat. Die Therapie sollte noch immer der Arzt entscheiden.
    Wir bekamen nun eine Klageabweisung zurück. Das Krankenhaus, als Kunde, müsste hier auf die Blutbanken Einfluss nehmen. Es wird auf einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 13.05.09 (Aktenzeichen S23 KR 530/08) verwiesen, in dem ausgeführt wird, dass die Krankenkasse nur verpflichtet ist, den Leistungserbringern die medizinisch erforderlichen Leistungen zu vergüten. Das Risiko der Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge gepoolter Thrombozytenkonzentrate trägt das Krankenhaus.
    Wie sollten wir in diesem Fall weiter vorgehen. Der Anwalt bräuchte nun eine Aussage darüber, dass die Apherese Thrombos medizinisch indiziert waren.
    Hat jemand bereits Erfahrung mit einem ähnlichen Fall und könnte mir hier weiterhelfen?
    Vielen Dank im Voraus!
    i.ke

  • Moin,

    Da sind Sie wahrscheinlich auf sich allein gestellt. Der SMD geht m.E. mehr und mehr dazu über, die Behandlung auch inhaltlich zu bewerten, da auf den klassischen, rein adminsitrativen Feldern offenbar weniger Erfolg zu verzeichnen ist. Ob man gegen diese inhaltlichen Eingriffe auf die Dauer ankommt, ist mir unklar.
    Allerdings steckt hier eine erhebliche Gefahr. Es kommt der Tag, da werden die Dauer der Dialyse oder der Beatmung strittig gestellt.

    Weia

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Empfehlungen zur Thrombozytentransfusion


    „Wir empfehlen, bei nicht immunisierten Patienten die Auswahl des Thrombozytenkonzentrates (A-TK oder BC-TK) von der Verfügbarkeit der Präparate abhängig zu machen.
    Bewertung der Empfehlung: 1B “


    http://www.dgho.de/informationen/…transfusion.pdf


    siehe auch:

    http://www.tgaska.de/mediapool/79/7…fusion_2006.pdf


    Tipp:
    Nehmen Sie (bzw. Ihr Anwalt) Kontakt auf:

    Prof. Dr. med. Andreas Greinacher
    Institut für Immunologie und Transfusionsmedizin
    17487 Greifswald
    Tel: 03834-865479
    Email: greinach@uni-greifswald.de


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo, besonders Herr Merguet,

    \"Allerdings steckt hier eine erhebliche Gefahr. Es kommt der Tag, da werden die Dauer der Dialyse oder der Beatmung strittig gestellt.\"

    der Tag ist nicht mehr weit, da schon Anfragen enthalten: der AICD wurde nicht entsprechend MADIT II implantiert, die po. iv. Antiobiose war nicht indiziert; ...
    und natürlich die ganzen ZE´s im off label use ..

    Der nächste Schritt ist dann der von Ihnen befürchtete.

    Schönes WE

    Uwe Neiser


  • Hallo zusammen!
    Na bitte -
    der Patient kommt mit kardiogenem Schock und wird auf Intensivstation gebracht.
    Die MDK-Gutachterin urteilt anhand des Entlassungsbriefs (Zitat): \"Warum der Pat. 7 Tage beatmet werden muss, kann den Unterlagen nicht entnommen werden\".

    Bin am blättern in Duden für die richtige Wortauswahl ...

    Gruß
    GenS

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    Zitat


    Original von GenS:
    Die MDK-Gutachterin urteilt anhand des Entlassungsbriefs (Zitat): \"Warum der Pat. 7 Tage beatmet werden muss, kann den Unterlagen nicht entnommen werden\".


    Die Indikation zur Beatmung und Dauer wird nicht nur festgemacht an bestimmten objektivierbaren Parametern, entscheidend ist der klinische Befund!
    Wahrscheinlich hat der Gutachter nie in seiner klinischen Tätigkeit eigenverantwortlich eine Beatmungstherapie durchgeführt.
    Außerdem kann vermutet werden, daß die Fragestellung zur Notwendigkeit der Dauer der Beatmung so nicht nachgefragt war, sondern eigenmächtig vom neutralen Gutachter ergänzt wurde.
    Übrigens: der Gutachter muß beweisen, daß die gewählte Therapie nicht vertretbar war (Nichtbeachtung von ärztlichen Standards). Wenn er etwas nicht nachvollziehen kann, muß er sich um weitere (Aufklärung)Dokumente mit einer gezielten Anfrage bemühen, oder Kollegen beim MDK um Hilfe bitte.
    Anschließend ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Bewertung der Fakten (Diagnose und Verlauf) möglich.
    Die gewählte pauschale Aussage des Gutachters beruht nicht auf nachprüfbaren Fakten mit einer fachlich fundierten Diskussion der klinischen Gesamtsituation und des Verlaufes.
    Den Nachweis zu führen, daß eine Beatmungstherapie nicht notwendig war bzw. die Dauer nicht medizinisch vertretbar war, wird ex post nur möglich sein, wenn ganz offensichtlich ärztliche Standards verletzt werden

    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Guten Morgen Herr Rembs,

    Ihren Beitrag werde ich als Textbaustein speichern, vielen herzlichen Dank!

    Zitat


    Außerdem kann vermutet werden, daß die Fragestellung zur Notwendigkeit der Dauer der Beatmung so nicht nachgefragt war, sondern eigenmächtig vom neutralen Gutachter ergänzt wurde.

    So war es.

    Gruß
    GenS

  • Hallo,

    da wir in unserer Klinik immer noch Probleme mit dem MDK wegen der Notwendigkeit von Apherese Thrombozytenkonzentraten haben, wollte ich mal fragen, ob es aktuell weitere Entscheidungen zu dem Thema gibt?

    Der MDK argumentiert, dass die Apherese Thrombozytenkonzentrate nicht hätten gegeben werden müssen.
    Man könnte auch gepoolte Thrombozytenkonzentrate verabreichen.

    Wie wird dies aktuell eingeschätzt?

    Vielen Dank, Elisabeth