Fallzusammenführung von 1.und 3. Fall

  • Hallo Herr Selter, hallo Michael,

    ich kann Dir da nur zustimmen, bei Abfolge FPV §2 Abs.2 nur die aufeinanderfolgenden Fälle prüfen und ggf. zusammenlegen.

    Dies kommt in der FPV zum Ausdruck indem dort und nur dort steht:
    \"... die zuvor abrechenbare Fallpauschale ...\". Diese Formulierung findet sich in Abs 1 und 3 nicht, da wird als Kriterium nur die Frist- oGVD- formuliert.


    Schönes WE.

    Uwe Neiser


    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich habe eine allgemeine Aussage gemacht, dass die Fallpauschalenvereinbarung nicht kategorisch Fallzusammenlegungen ohne direkte Fallabfolge ausschließt und ,falls die Regeln getroffen sind, eine Fallzusammenlegung zu erfolgen hat.

  • Guten Morgen Herr Selter,
    können Sie mir zustimmen das wenn die Fallzusammenführung entsprechend §2 Abs. 2 (Aufnahme innerhalb von 30Tagen ab Aufnahme des ersten Falles und innerhalb der gleichen MDC (zuvor abrechenbare Fallpauschale aus M od A Partition und anschließende O Partition) erfolgen soll, eine unmittelbare Abfolge bestehen muß?

    Für den Ausgangsfall

    sehe ich im Ergebnis dieser Diskussion das das Ansinnen der KK nicht korrekt ist.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    in der von mir eingestellten Vorlage ist zu lesen:
    \"Im Gegensatz zur Abfrage der Partitionsreihenfolge (siehe 4.) ist eine direkte Fallabfolge nicht erforderlich.\" und \"Bei der Abfrage der Reihenfolge der Partitionen von innerhalb der gleichen Hauptdiagnosegruppe erfolgenden Wiederaufnahmen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KFPV 2004) wird auf die Partition der unmittelbar zuvor abrechenbaren Fallpauschale abgestellt.

    Also, bei Partitionsreihenfolge ist ein zwischengeschobener Fall dann ein Ausschlusskriterium für die Fallzusammenlegung Fall 1 und 3. Somit Zustimmung.