Fallzusammenführung von 1.und 3. Fall

  • Hallo Guten Tag
    Habe ein Problem und zwar möchte die Kasse 2 Fälle zusammenführen
    wobei noch ein Fall dazwischen liegt.Konkret:
    Pat. kommt zur Schulter OP und wird elektiv aufgenommen während der
    Aufnahme wird ein entgleister Diabetes festgestellt und Pat. wieder nach
    Hause geschickt. Pat. kommt 5 Tage später und wird internistisch zur
    Diabeteseinstellung aufgenommen.5Tage später wird er wieder entlassen. 18 Tage später kommt Pat. dann zur Schulter OP.
    Jetzt möchte die Kasse Fall 1 und 3 zusammenlegen.Ich kann aber nichts schriftliches finden oder gleiche Fälle in denen dies möglich ist.
    Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht oder gibt es konkret etwas
    schriftliches in dem dies beschrieben ist.


    Danke im voraus für Beiträge zu diesem Thema
    sozo

  • Hallo SOZO,
    ich denke, dass hier eine Fallzusammenführung medizinisch/operativ vorzunehmen ist.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo,

    da bin ich anderer Auffassung. Bei der Fallzusammenführung nach §2 Abs. 2 FPV ist eine direkte Fallabfolge erforderlich. Lediglich Aufenthalte in einem anderen Krankenhaus oder nach BPflV abgerechnete Aufenthalte im selben Krankenhaus haben keine Auswirkung.

    Da der zweite Aufenthalt hier in eine andere MDC führt, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Deshalb kann meiner Meinung nach keine Fallzusammenführung von 1. und 3. erfolgen.

    Aber: Wie kann der 1. Aufenthalt überhaupt stationär abgerechnet werden, wenn doch bereits \"während der Aufnahme\" festgestellt wurde, dass der Patient nicht operiert werden kann und er wieder nach Hause geschickt wurde? :d_gutefrage:
    Kann es sein, dass die Kasse meint, der erste Fall sei als vorstationäre Abklärung zu betrachten und deshalb nicht extra abrechenbar?

    Gruß
    DRG-Lehrling

  • Hallo,
    die FPV spricht nicht von einer direkten Abfolge der Fälle. Der 2. Fall bleibt völlig aussen vor. Falls die Aufnahme des dritten Falles innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme des ersten Falles erfolgt, müsste nach meiner Auffassung eine Fallzusammenführung durchgeführt werden.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo,
    der Wortlaut der FPV:

    Zitat

    innerhalb der gleichen Hauptdiagnosegruppe (MDC) die zuvor abrechenbare Fallpauschale in die „medizinische Partition“ oder die „andere Partition“ und die anschließende Fallpauschale in die „operative Partition“ einzugruppieren ist.

    Wie ist dann \"die zuvor abgerechnete Fallpauschale\" zu verstehen?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,
    \"zuvor abgerechnet\" bedeutet doch nur eine zeitliche Einordnung in den vorherigen Fall (medizinische oder andere Partition) und den späteren Fall (operative) Partition. Damit ist keine Aussage getroffen, dass kein weiterer Fall dazwischen liegen darf.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Forum,
    hallo Herr Bauer!

    Das ist so nicht korrekt. In den \"BMGS-Leitsätzen zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach KFPV 2004\" unter Punkt 4 wurde schon damals zur Klarstellung bzgl. des § 2 Abs. 2 FPV folgendes gesagt:

    \"... wird auf die Partition der unmittelbar zuvor abrechenbaren Fallpauschale abgestellt.\"

    Zusammenfassend gilt also: Direkte Fallabfolge notwendig.

    \"Unschädlich\" wären dazwischen jedoch: vor-, nach- und teilstationäre Behandlung (Tagesfälle) in demselben Krankenhaus und jeglicher Aufenthalt in einem anderen Krankenhaus, sofern natürlich die entsprechenden Fristen für Wiederaufnahme gewahrt bleiben.

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

  • Hallo -

    ich würde zudem auch Fallpauschalenvereinbarung (FPV) 2010 §2 Absatz 4: \"... chronologische Prüfung vorzunehmen\" auch für diese Konstellation anwenden und dabei den \"mittleren\" Aufenthalt als eine Art \"Chronologiestopp\" sehen. Zumal medizinisch gesehen der dritte A. ohne den zweiten wohl kaum machbar gewesen wäre?

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo,
    ich kann für einen \"Chronologiestopp\" (nette Wortschöpfung!) keinerlei Grundlagen erkennen. Weder in der FPV noch im Fremdwörterlexikon, wo \"chronologisch\" als \"zeitlich geordnet\" erklärt wird.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier schauen und feststellen, dass auch Fall 1 mit 3 zusammenzufassen ist, wenn die Regeln getroffen sind.
    http://www.gdrg.de/cms/index.php/…040917_1400.pdf
    \"Chronologiestopp\" mag dann als Wortschöpfung diskutiert werden, ist aber ohne Einfluss auf die Fallzusammenlegung.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,
    wo ist bei mir da der \"Denkknoten\"?

    Zitat

    3. Prüfkriterium „Einstufung in dieselbe Basis-DRG“
    ....Im Gegensatz zur Abfrage der Partitionsreihenfolge (siehe 4.) ist eine direkte Fallabfolge nicht erforderlich.

    4. Prüfkriterium „Reihenfolge der Partitionen“ (Diagnostik-Operation)
    Bei der Abfrage der Reihenfolge der Partitionen von innerhalb der gleichen Hauptdiagnosegruppe
    erfolgenden Wiederaufnahmen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KFPV 2004) wird auf die Partition
    der unmittelbar zuvor abrechenbaren Fallpauschale abgestellt.

    Ich denke, dass in unserem Fall die Regeln nicht getroffen sind.
    Oder?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)