Kontrolle häusliche maschinelle Beatmung

  • Hallo allerseits,
    wir haben einen Patienten zur Kontrolle seiner Beatmung stationär aufgenommen. Als HD gaben wir J96.1 an, ND ist J44.8x als zu Grunde liegende Erkrankung, als Prozedur kodierten wir u. a. 8.716.1(Kontrolle/Optmierung einer früher eingeleiteten häuslichen Beatmung). Diese Konstellation wurde bisher vom MDK als richtig befunden. Allenfalls gab es Probleme mit der VWD. Nun habe ich ein Gutachten erhalten, in dem der MDK- Arzt die Hauptdiagnose in Z09.9 (Nachuntersuchung nach nicht näher bezeichneter behandlung wegen anderer Krankheitszustände) geändert haben möchte. Als ich das las, musste ich mich erst mal setzten. 8o und :t_teufelboese:
    M.E. gibt es in den DKR eine klare Aussage, wann Z- Nummern als HD zu verwenden sind, es wurde schon mehrfach hier im Forum darüber diskutiert.
    Macht es Sinn, so etwas telefonisch mit dem Gutachter zu besprechen? Oder gar mit dem Sachbearbeiter der KK? :d_gutefrage:
    Begehungen vor Ort durch den MDK finden (leider) nicht mehr statt. Und hier geht es ja um eine grundsätzliche Frage. Wie verfahren Sie in Ihren Häusern mit der Klärung solcher \"allgemeinen\" Angelegenheiten? Denn meistens zieht ein derartiges Gutachten viele weitere Anfragen zum gleichen Thema nach sich. ?(

    Herzliche Grüße und einen schönenTag
    medcont

  • Hallo,
    jede MDK Dienststelle hat eine Leitung.
    Meine Erfahrungen bezüglich der Kontaktaufnahme sind sehr positiv.
    Hier können grundsätzliche Dinge geklärt werden. Evtl. werden aber von MDK Seite auch weitere Instanzen der MDK Gemeinschaft einbezogen.
    Ein Versuch ist es alle Mal wert.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Tag,

    wir kodieren hier auch die J96.1, teils dann die Z43.0 / Z99.1 dazu. Dies mit der ja völlig unspezifischen Z09.9 kodieren zu wollen widerspricht allen geltenden Regeln und sollte auch nicht akzeptiert werden.

    Vom Umgangston macht es auf jeden Fall Sinn, solche - grundsätzlicheren - Fragen telefonisch im Gespräch mit dem MDK zu klären.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Guten Morgen,
    vielen Dank für Ihre Antworten. Ich versuche dann erstmal den Weg über den Leiter unseres zuständigen MDK`s.
    Herzliche Grüße von Haus zu Haus
    medcont

  • Hallo Forum,
    wir haben hier bei uns eine Pneumologie und somit \"zig\" Fälle, die zur Kontrolle der Heimbeatmung kommen.
    Ich würde mich gern einmal mit einer anderen Klinik über die Kodierung austauschen, die ebenfalls Heimbeatmungen einstellen und kontrollieren.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Gomer,
    die Kodierung der J96.11 als HD bei einer Heimbeatmungskontrolle ist eine never ending story. Solange der MDK die chronische respiratorische Insuffizienz als Symptom der COPD ansieht, wird es weiterhin unzählige Fallprüfungen geben.
    Wir bekommen erst Klarheit, wenn im November vom SG Dortmund ein Urteil zu diesem Thema ergeht.
    Warten wirs ab...............
    Gruß Daggi

  • Zitat


    Original von Daggi:
    Solange der MDK die chronische respiratorische Insuffizienz als Symptom der COPD ansieht, ...

    Hallo,
    zur Diskussion stehen auch Patienten, bei denen 3 oder 4 Erkrankungen in die J96.1- führen; J44.-- und G47.-- und E66.2- und evtl. auch noch eine Skoliose. ?(

    Aktuell aus einem Gutachten: J96.1- ist nicht der korrekte ICD-Kode... es handelt sich um eine \"behandlungsbedürftige Dyspnoe\"
    Fazit: die J96.1- entfällt komplett 8o
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Daggi,

    Zitat

    Original von Daggi:
    Wir bekommen erst Klarheit, wenn im November vom SG Dortmund ein Urteil zu diesem Thema ergeht.


    bitte unbedingt dieses Urteil hier einstellen! Vielen Dank.

    Allen ein schönes sonniges Wochenende.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo zusammen,

    gibt es dieses Urteil schon?

    Wir beziehen uns übrigens in den Auseinandersetzungen mit dem MDK bei der Codierung der J96. als HD auf das Positionspapier der DGP von Herrn Koehler und Herrn Goeckenjan aus dem AK Pneumolog. Kliniken, zu finden auf der DGP-Webseite.

    Schönen Gruß

    to

  • Sehr geehrtes Forum,

    bei der Kombination von Herzinsuffizienz und Cheyne-Stokes-Atmung argumentiert der MDK genau umgekehrt und macht die G47.30 zur Hauptdiagnose: MDS-Kodierempfehlung (SEG 4).

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim