Hallo allerseits,
wir haben einen Patienten zur Kontrolle seiner Beatmung stationär aufgenommen. Als HD gaben wir J96.1 an, ND ist J44.8x als zu Grunde liegende Erkrankung, als Prozedur kodierten wir u. a. 8.716.1(Kontrolle/Optmierung einer früher eingeleiteten häuslichen Beatmung). Diese Konstellation wurde bisher vom MDK als richtig befunden. Allenfalls gab es Probleme mit der VWD. Nun habe ich ein Gutachten erhalten, in dem der MDK- Arzt die Hauptdiagnose in Z09.9 (Nachuntersuchung nach nicht näher bezeichneter behandlung wegen anderer Krankheitszustände) geändert haben möchte. Als ich das las, musste ich mich erst mal setzten. und :t_teufelboese:
M.E. gibt es in den DKR eine klare Aussage, wann Z- Nummern als HD zu verwenden sind, es wurde schon mehrfach hier im Forum darüber diskutiert.
Macht es Sinn, so etwas telefonisch mit dem Gutachter zu besprechen? Oder gar mit dem Sachbearbeiter der KK? :d_gutefrage:
Begehungen vor Ort durch den MDK finden (leider) nicht mehr statt. Und hier geht es ja um eine grundsätzliche Frage. Wie verfahren Sie in Ihren Häusern mit der Klärung solcher \"allgemeinen\" Angelegenheiten? Denn meistens zieht ein derartiges Gutachten viele weitere Anfragen zum gleichen Thema nach sich.
Herzliche Grüße und einen schönenTag
medcont