Liebes Forum!
Muss in einer psychosomatischen Klinik eine separate organisatorische Einheit/Station für Patienten geschaffen werden, die eine 9642 KLINISCH-psychosomat.-psychoth. Komplexbehandlung erfahren?
Es wird die These vertreten, das - aus Gründen der \"Kalkulation\" - Patienten mit 963... psychosomat.-psychotherap. Komplexbehandlung aber OHNE 9642 klinisch-psychsom.-psychoth. KB in einer anderen organisatorischen \"Einheit\" unterzubringen seien als Patienten mit 963... UND 9642. Bei einer mischbelegten Station sei 9642 grundsätzlich nicht kodierbar. :a_augenruppel:
Ich kann das nicht nachvollziehen, zumal in den Mindestmerkmalen zu 9642 im OPS-Katalog von einer derartigen Notwendigkeit nichts steht. Für die hausindividuelle Kalkulation mag eine Trennung Klarheit befördern - aber als grundsätzliche Bedingung für Kodier- und Abrechenbarkeit von 9642 kann sie m.E. nicht gelten.
Wer kann dazu etwas sagen?
Artur Speck