Stationäre Diagnostik im Schlaflabor

  • Hallo zusammen,

    ich wurde heute mit der Frage konfrontiert, ob im Schalflabor auch unter stationären Abrechnung eine Diagnostik erfolgen kann.
    Da ich aber auch nach längerem Suchen nix dazu gefunden habe, wende ich mich nun ans Forum.
    Hat jemand Erfahrungen damit und wenn ja, in welcher DRG kann das abgerechnet werden?

    Vielen Dank schon jetzt an alle Tip-Geber

    Es lebe die Klassifikation!

    Ihr Morbus MedCo

    Verrücktsein vereinfacht Vieles

  • Guten Morgen,
    wir betreiben ein stat. Schlaflabor. Zur Abrechnung gelangt meist E63Z (Kurzlieger getriggert durch die Polysomnographie), bei VWD über 3BT je nach Krankheitsbild E69F (HD R03.6), B85D (HD G25.81), U64Z (HD F51.0) und in seltenen Fällen D66Z (HD R05.6).
    Bitte denken Sie dran, das bestimmte Voraussetzungen zur Betreibung eines stat. SL zu beachten sind und somit auch zur Abrechnung einer DRG.

    Herzliche Grüße
    medcont
    PS: Fälle aus dem benachbarten Bundesland bekommen wir stat. nicht mehr bezahlt..... ;(

  • Guten Tag,

    Problem der SAS Diagnostik ist, dass grds. alles im ambulanten Bereich möglich ist. Nur in Ausnahmefällen ist eine stationäre Diagnostik erforderlich. Zudem wird in vielen Fällen die erforderlich Stufendiagnostik nicht eingehalten.

    Mittlerweile haben einige Krankenhäuser im Rahmen von Einzelvereinbarungen eine Sonderregelung getroffen (z.B. Abschlag von 15 % der DRG) um die MDK Prüfung zu umgehen und die Diagnostik weiterhin stationär zu betreiben.

    Gruß aus dem verregneten Rheinland

    Pekka

  • Guten Morgen,

    nach Erbringung der Stufen 1 bis 3 ist die PSG und Therapieeinleitung stationär möglich:
    Ich empfehle, einen Vertrag zur Integrierten Versorgung mit Kassen zu schliessen und die Vergütung zu verhandeln. Wir haben damit gute Erfahrungen, ein planbar ausgelastetes Schlaflabor und Zufriedenheit bei Patienten, niedergelassenen Kollegen, Kassen und Betriebswirtschaftlicher Abteilung.
    HD: G47.xx plus OPS 1-790 + 8-717.0 mündet in der E63Z.

    Zum Wochenende viele Grüße von der verschneiten Waterkant.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Zitat


    Original von medcont:
    Bitte denken Sie dran, das bestimmte Voraussetzungen zur Betreibung eines stat. SL zu beachten sind und somit auch zur Abrechnung einer DRG.

    Hallo,
    an welche Voraussetzungen denken Sie da konkret?
    Mir sind aus der FPV und den gängigen Abrechnungsregeln keine bekannt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    an welche Voraussetzungen denken Sie da konkret?

    Vielleicht an die Voraussetzungen zur Kodierung der 1-790 (Videomonitoring, 2x EEG, 2xEMG, 2x EOG u.s.w.).

  • Hallo,
    das ist mir klar.
    Ich dachte jetzt an spezielle Genehmigungen (wie im niedergelassenen Bereich) oder an Hinweise analog den Komplexpauschalen.
    Dass die im OPS geforderten Maßnahmen durchgeführt werden ist klar.

    Aktuell könnte es sein, dass ein Kostenträger auf bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen zur Erbringung der Leistungen hinsteuern könnte (ich drücke mich bewusst sehr vorsichtig aus).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    dass Sie den OPS kennen, zweifele ich nicht an. Da mir aber auch keine anderen Voraussetzungen bekannt sind, dachte ich, dass medcont diese vielleicht aus dem OPS ableitet.

  • Hallo miteinander,
    m. E. (aber ich weiß es nicht genau!) muss man eine Akkreditierung durch die DGSM haben und um die zu bekommen, muss ein z. B. ein FA für Somnologie angestellt sein.
    Vielleicht gibt es ja Mitstreiter/innen, die es genau wissen.
    Herzliche Grüße
    medcont