Urteil des BSG vom 17.12.09 Az B3 KR 12/08 R

  • :rotwerd:
    Guten Tag,
    Heute haben wir ein MDK Gutachten bekommen, auf das ich schon ein Widerspruch eingelegt habe und um ein zusätzlichen Kodieren einer CCL relevanten ND gebeten habe. Nun wird diese Kodierung vom MDK mit dem Hinweis auf das o.g. Urteil abgelehnt.
    Meine Frage: Trifft denn das Urteil auch für laufende Prüfungen durch den MDK zu.
    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann helfen.

    Vielen Dank
    Gruß Siggi

  • Hallo,
    1. das schriftliche Urteil ist noch gar nicht erschienen, so dass eine qualifizierte Bewertung des Urteils und seine Umsetzung noch nicht möglich ist.

    2. Der MDK mausert sich offensichtlich zu einer juristischen Fachabteilung ;)
    Ich sehe die Aufgabe des MDK´s in der medizinischen Begutachtung und nicht in der rechtlichen.

    3. Wenn man das analoge Urteil der 1. Kammer (B1 KR 11/09R) anschaut, ist m.E. eine Änderung möglich, da sich die KK ja eben durch das laufende Verfahren auf entsprechende Änderungen hat einstellen müssen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,
    wir haben folgenden Fall:
    Kasse macht Prüfung wg Verweildauer. Dabei fällt auf dass die HD falsch ist.
    Umkodíerung der HD wird aber von der KK mit Hinweis auf o.g. Urteil abgelehnt.

    Da fällt das mit Treu und Glauben schon schwer ..... :t_teufelboese:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    unser MDK argumentiert immer wenn es um Prüfung der Verweildauer (UGvD, OGvD) das zuerst die richtige DRG ermittelt werden müsse um dann zu sehen wie es sich mit den Grenzverweildauern verhält.
    Damit gehört zu einer ordentlichen Prüfung immer auch die Kodierprüfung.
    Die KK konnte sich auf Grund des laufenden Verfahrens auf Änderungen einstellen, ergo die Entscheidung des BSG zieht hier nicht.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Moin,

    bei uns wird die Umkodierung von Schrittmachern zu Defis abgelehnt, da der Kodierfehler nicht offensichtlich sei und die Bagatellgrenze von 5% erreicht werden müsse.
    Das ist offensichtlicher Unsinn.

    Es scheint das Urteil eine Vielzahl hektischer Aktivitäten bei KTR und MDK auszulösen. Wenn es um Treu und Glauben geht, scheint es mir für das Vertrauensverhältnis zwischen KTR und KH
    (ja gibt es, und zwar im besten Sinne!) Gift zu sein, wenn derartige Argumetnationsketten losgetreten werden.
    Ausser, dass die SG beschäftigt werden, führt das doch zu nichts...

    Ich habe dieses Urteil ohnehin nicht verstanden.

    Es kann doch nicht Absicht des BSG gewesen sein, dass jetzt alle Rechnungen nur noch unter Vorbehalt gestellt werden....

    Welch ein Wahnsinn...


    Gruß

    merguet

  • Moin,

    Aus dem MDK Gutachten:

    \"Die Streichung der ND xXXx wird von der Klinik akzeptiert. Die Klinik kodiert allerdings die xXXx ausserhalb der 6 Wochenfrist nach. Dies wäre inhaltlich korrekt, kann aber nach dem BSG Urteil formal wegen Fristversäumnis nicht gewertet werden.\"

    fassungslos,

    merguet

  • Guten Tag -

    da verliert man den Glauben und kann sich kaum noch Treu bleiben.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    ...und anders als auf der Erde, wo alle danach streben, möglichst gut und perfekt zu arbeiten, gilt auf der Bizarro-Welt das Gesetz des sogenannte Bizarro-Kodex, der besagt, dass „es ein Verbrechen ist, irgendetwas richtig zu machen“ („… is big crime to make anything perfect on Bizarro World“).


    http://www.spiegel.de/wikipedia/Bizarro.html


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Merguet (und Forum)

    auch wir erhielten von einer großen KK ein Telefonat worin es heißt:

    „Auch in Fällen, die vom MDK geprüft wurden und bei denen sich eine höhere Rechnung ergibt oder nur durch Nachkodierung die bisherige Rechnung \"erhalten bleibt\", will man sich auf das Urteil berufen und die Nachberechnung oder auch die bisherige Rechnung nicht akzeptieren. Es würden in diesen Fällen Schreiben verschickt, dass man bis zur Urteilsbegründung abwarten würde.“

    Und jetzt?

    Gruß
    LT

  • Hallo -

    evtl. sollte man zukünftig bei Anforderung von Unterlagen durch den MDK zwecks Fallprüfung, mit Hinweis auf das Urteil und zur Fristwahrung auf ein GA des MDK innert 5 Werktagen bestehen?

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Mir fehlt die Sinnhaftigkeit dieser höchstreichterleichen Entscheidung! Wissen die Herren wohl, was für eine Lawine der Auseinandersetzungen und Prozesse sie damit in Gang gesetzt haben?

    Gruß
    Ordu