DIMDI-Vorschlag zu Wunddebridement

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich möchte hier einen Vorschlag zur Unterscheidung des OPS-Kode 5-893 Wunddebridement zu seinen konkurrierenden Kodes für Inzision oder Exzision zur Diskussion stellen. Es wird auf alle Fälle ein entsprechender Vorschlag eingereicht. Ich möchte aber ggf. noch nicht festgestellte Stolpersteine schon im Vorfeld abklären, dann erspart man sich spätere Diskussionen.

    Also, bitte konstruktive Kritik üben und Verbesserungsvorschläge posten. So kommen wir dann schneller ans Ziel, zukünftig weniger Abrechnungsstreitigkeiten in diesem Bereich führen zu müssen. Da Abgabetermin am Ende des Monats ist, bitte ich um möglichst baldige Stellungnahmen. Danke!

    OPS-Änderungsvorschlag zu 5-893 und neuer Kode 8-192

    Änderung des Kodes (\"mit\" statt \"und\"):
    5-893.- Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement) mit Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut
    Streichen des Inkl. Entfernung von infiziertem Gewebe
    Einfügen des Exkl.: Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandswechsels) (8-192.-)
    Aufnahme des Hinw.:
    Ein Wunddebridement ist ein chirurgisches Vorgehen mit \"Einschneiden\" in erkranktes Gewebe bis in gesundes Gewebe. Es setzt in der Regel (Ausnahme ist eine neurologisch bedingte Analgesie) eine Anästhesie voraus.
    Voraussetzung ist das Vorliegen einer Wunde. Ohne Wunde ist der Kode 5-894.- Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut bzw. 5-895.- Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut anzuwenden.
    Der Kode wird nicht verwendet im Zusammenhang mit einer Abszessspaltung, einer Primärnaht oder einer ausschließlichen Hämatomentlastung/-ausräumung. Wurde im Zusammenhang mit der Hämatomentlastung auch ein Wunddebridement vorgenommen, ist der Kode 5-893.- anzuwenden.

    Einführung des Kodes:
    8-192 Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandswechsels) bei Vorliegen einer Wunde
    Inkl.: Entfernung von Fibrinbelägen
    Hinweis: Die Lokalisation der mit ** markierten Kodes ist in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren:
    0 Lippe
    4 Sonstige Teile Kopf
    6 Schulter und Axilla
    7 Oberarm und Ellenbogen
    8 Unterarm
    9 Hand
    a Brustwand und Rücken
    b Bauchregion
    c Leisten- und Genitalregion
    d Gesäß
    e Oberschenkel und Knie
    f Unterschenkel
    g Fuß
    x sonstige

    **8-192.0 kleinflächig
    **8-192.1 großflächig
    **8-192.2 großflächig, mit Einlegen eines Medikamententrägers
    **8-192.3 großflächig, mit Anwendung von biochirurgischen Verfahren
    **8-192.x sonstige
    **8-192.y n.n.bez.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,
    ich denke, es sollte dabei noch näher definiert werden, was unter Anästhesie zu verstehen ist.
    Die Wunddebris bei z.B. Ulcus cruris u.ä. werden oft mit einer lokalen Anästhesie (10ml Xyolcitin, Vereisung etc.) durchgeführt. Wenn ich sie recht verstehe, sollen aber solche \"Eingriffe\" unter dem neuen OPS 8-192 verschlüsselt werden (mit sicher anderer DRG-Zuordnung).

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    • Offizieller Beitrag

    Okay, dem wird nachgegangen. Bis Freitag sammle ich die Anmerkungen und werde dann ein entsprechend angepassten Entwurf zur weiteren Diskussion einstellen. Bitte weitere Stellungnahmen!

  • Hallo Dirk,

    was ist mit dem Diabetischen Fuß? Da hier ja praktisch immer eine Polyneuropathie vorliegt, ist bei entsprechenden Wunden eine Anästhesie oft auch bei ausgedehnter Gewebeentfernung nicht erforderlich. Ist die Zuordnung zu 8-192 dann intendiert?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Markus,

    eigentlich hiermit erklärt:
    \"Ein Wunddebridement ist ein chirurgisches Vorgehen mit \"Einschneiden\" in erkranktes Gewebe bis in gesundes Gewebe. Es setzt in der Regel (Ausnahme ist eine neurologisch bedingte Analgesie) eine Anästhesie voraus.\"

    Wenn also ein Debridement in diesem Sinne durchgeführt wurde, wobei eine regelhaft durchgeführte Anästhesie wegen der Indolenz aufgrund der Polyneuropathie bei D.m. nicht nötig war, ist es der 5er-Kode.

  • Hallo,

    beim diabetischen Fuß liegt doch in der Regel eine Polyneuropathie vor, nur dann kann man doch ein Wunddebridement ohne Allgemein- oder Regionalanästhesie durchführen.
    Also wäre für mich - bei diesem Vorschlag- das Wunddebridement auch kodierbar.
    Gruß
    B.W.

  • Hallo Dirk,

    ich will ja nicht kleinkariert sein, habe aber die Befürchtung, dass unsere Kollegen beim MDK sich allein auf die Formulierung \"Entfernung [..] ohne Anästhesie\" bei 8-192 stürzen werden und den Hinweis bei 5-893 bestenfalls als Definition des Begriffs \"Wunddebridement\" betrachten.

    Aber vielleicht sehe ich das ja auch etwas zu schwarz.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Markus,

    nein, diese Befürchtung kann nur dann im Einzelfall zum Tragen kommen, wenn ein Gutachter (egal welcher Institution) Scheuklappen trägt.
    Der hier z. Z. demonstrierte Vorschlag ist \"vom MDK\" in Zusammenarbeit mit „mir“, Herr Bartkowski gehört auch noch dazu (bisher aber noch keine Stellungnahme). Wir haben da eine kleine Arbeitsgruppe in der AG-OPS des KKG, die eine möglichst schon im Vorfeld konsertierte Formulierung erarbeiten soll, damit nicht erst im späteren Verfahren in der AG die Diskussion um Formulierungen und Interpretationen bei 0 beginnt. Bedeutet aber nicht die automatische Umsetzung, da dieser Vorschlag dann immer noch von der AG-OPS mitgetragen und letzlich vom BMG (über das DIMDI) verabschiedet werden muss.
    In Abstimmung mit dem MDK stelle ich dies hier aber auch zur breiten Diskussion mit euch (uns) Anwendern. Vielleicht bekommt man so mal einen Deckel auf den Brunnen und umgeht die mühsame Bergung des Kindes im nachhinein.

    Diese Vorgehen ist bisher einmalig und in meinen Augen sehr konstruktiv.

  • Zitat


    Original von Selter:


    Diese Vorgehen ist bisher einmalig und in meinen Augen sehr konstruktiv.


    :i_respekt: und DANKE

    Inhaltlich sehe ich auch das Problem mit der Anästhesie und den Scheuklappen. aber da müssen wir dann halt durch.
    Vielleicht könnte man das durch eine passende (ausführliche ) SEG4- und FoKA-Empfehlung flankieren / stützen? Ist nur so eine Idee.....

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Selter,

    wenn ich den Vorschlag richtig verstehe wollen Sie eine Differenzierung zwischen OP-Raum assoziierten Eingriffen unter Anästhesiebedingungen gegenüber bedingt OP-Raum assoziierten Wunddebridement im Sinne eines \"septischen Verbandswechsel mit mehr oder minder ausgedehnter Wundreinigung\" erreichen.

    Soll der neue Kode 8-192 einmalig pro Aufenthalt oder bei jeder Durchführung kodiert werden ?
    Da wir keine MDK-Problematiken mit den 5-893 Kodes haben, könnten Sie vielleicht einmal kurz eine typische Problematik skizzieren, welche eine Einführung der neuen Kodes erforderlich machen ?

    Wie verhält es sich mit der Entfernung der Vakuumversiegelung (derzeit Hinweis auf 5-893.ff) Wird diese dann unter 8-192 kodiert ?

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Schemmann,

    die Problematik ist die Unterscheidung zwischen Wunddebridement vs. Inzision(Hämatomentlastung) vs. Exzision krankes Gewebe.
    Eine Trennschärfe besteht nicht, sodass man sich z. B. fragt, wann kodiert man

    5-893.- Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement) UND Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut

    oder aber

    5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut?

    Zudem ist eine Hämatomentlastung auch immer gerne unter Wundebridement kodiert, egal wie es gemacht wird (anstatt unter 5-892). Auch werden die Verbandswechsel auf Station gerne mit dem Kode flankiert, wenn am Verband Fibrinbeläge kleben..... Die unterschiedlichen Kodes triggern unterschiedliche DRGs.

    Es soll einfach mal eine klare Zuordnung erfolgen. Ich habe auch schon darüber nachgedacht, die Unterscheidung OP-/nicht OP-Bedingungen als Unterscheidungskriterium einzubinden. Das stand schon auf meiner Liste.
    Daraus ableitend wird sich auch die Zuordnung eines Kodes bei VAC-Entfernung ergeben. Es wird aber zu diskutieren sein.
    Sinnvoll erscheint (zur Vermeidung unnötiger Kodierarbeit) den Kode 8-192 nur 1 x pro Aufenthalt zu dokumentieren.

    [c=blue]Aktualisierung:[/code]

    Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Änderung des Kodes (\"mit\" statt \"und\"):
    5-893.- Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement) mit Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut
    Streichen des Inkl. Entfernung von infiziertem Gewebe
    Einfügen des Exkl.: Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandswechsels) (8-192.-)
    Aufnahme des Hinw.:
    Ein Wunddebridement ist ein chirurgisches Vorgehen mit \"Einschneiden\" in erkranktes Gewebe bis in gesundes Gewebe. Es setzt in der Regel (Ausnahme ist eine neurologisch bedingte Analgesie) eine [c=blue]Allgemein- oder Regionalanästhesie[/code] voraus.
    Voraussetzung ist das Vorliegen einer Wunde. Ohne Wunde ist der Kode 5-894.- Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut bzw. 5-895.- Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut anzuwenden.
    Der Kode wird nicht verwendet im Zusammenhang mit einer Abszessspaltung, einer Primärnaht oder einer ausschließlichen Hämatomentlastung/-ausräumung. Wurde im Zusammenhang mit der Hämatomentlastung auch ein Wunddebridement vorgenommen, ist der Kode 5-893.- anzuwenden.

    Einführung des Kodes:
    8-192 Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandswechsels) bei Vorliegen einer Wunde
    Inkl.: Entfernung von Fibrinbelägen
    [c=blue]Exkl: Chir. Wunddebridement ohne Anästhesie bei neurologische bedingter Analgesie (5-893.-)[/code]
    Hinweis: [c=blue]Ein Kode aus diesem Bereich ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.[/code] Die Lokalisation der mit ** markierten Kodes ist in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren:
    0 Lippe
    4 Sonstige Teile Kopf
    6 Schulter und Axilla
    7 Oberarm und Ellenbogen
    8 Unterarm
    9 Hand
    a Brustwand und Rücken
    b Bauchregion
    c Leisten- und Genitalregion
    d Gesäß
    e Oberschenkel und Knie
    f Unterschenkel
    g Fuß
    x sonstige

    **8-192.0 kleinflächig
    **8-192.1 großflächig
    **8-192.2 großflächig, mit Einlegen eines Medikamententrägers
    **8-192.3 großflächig, mit Anwendung von biochirurgischen Verfahren
    **8-192.x sonstige
    **8-192.y n.n.bez.