• hallo dies ist mein erster beitrag und ich hoffe hier Hilfe zu bekommen.

    Wir führen an unserer Klinik Lipofilling durch. Hierbei wird etwas Fettgewebe abgesaugt und an anderer Stelle mit Kanülen wieder infilitriert.
    Jetzt mein problem ich finde keinen passenden OPS Schlüssel. Hat hier jemand Erfahrungen damit im ambulanten und stationären Bereich??


    Vielen Dank im vorraus für die Antworten.

  • Hallo

    5-890.1- Tätowieren und Einbringen von Fremdmaterial in Haut und Unterhaut, Einbringen von autogenem Material.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo,

    Erfahrungen haben wir nicht. Aber vielleicht trifft der OPS 5-911.1** Absaugen von Fettgewebe [Liposuktion] und/oder 5-910 das Problem?

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Sehr geehrtes Plastic.
    Einen passenden Transplantations-OPS finde ich nicht.
    Käme für das Einbringen des Fettgewebes vielleicht 5-890.1 in Frage kommen?
    Und für das Absaugen 5-911.1?
    (Verzeihung, hatte das Fenster so lange offen, dass zwischenzeitlich - von mir unbemerkt - schon andere Antworten gleichen Inhalts eingegangen waren.)

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Hallo zusammen,
    der Code für die Absaugung triggert in einen hochwertigeren DRG (J10A), als der für die Auffüllung (J62B). Nun möchte der MDK in einem unserer Fälle gerne, dass der Absaugungscode getrichen wird, da es keinen HInweis im OPS gibt, dass eine Doppelkodierung erforderlich sei.
    Das klingt für uns schlüssig oder gibt es andere Erfahrungswerte?

    Gruß
    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo,

    welche Kodes kombinieren Sie denn?

    Wenn in dem Kode für die Auffüllung in den Hinweisen im OPS irgendwo steht \"inkl. Liposuktion\" oder \"die Liposuktion ist NICHT gesondert zu kodieren\" oder \"die Liposuktion ist im Kode enthalten\" ist dem MDK recht zu geben.

    Das mit dem Hinweis auf die Doppelkodierung, also die Begründung, hab ich nicht ganz verstanden. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass ich alle Kodes kombinieren kann, sofern dies sinnvoll ist, nicht durch besondere Hinweise ausgeschlossen ist, oder ein Kode eine Prozedurenkomponente des anderen Kodes ist (siehe auch P001). Wenn ich jetzt nicht den Hinweis finde, dass Kode X mit dem Kode Y zu kombinieren ist (z.B. bei der WS 5-83 \"der Zugang ist gesondert anzugeben 5-030.ff\") ist das doch kein Kriterium für einen Ausschluß!?!?!

    Wobei ich mich gerade Frage, was Sie denn für OPs durchführen, die von der GKV bezahlt werden...

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Papiertiger_2,
    wir nehmen die beiden o.g., also 5-890.1 & 5-911.1?
    Genau die Frage stellte sich mir auch - wenn es nicht ausgeschlossen ist, dann kann ich es doch tun, da jede LOkalisation einen Ressourcebverbrauch darstellt.

    Zur Indikation: es hadelt sich um Mamma- Karzinompatientinnen.

    Gruß
    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo,

    ich würde dem MDK folgendes Schreiben:\" Das Gutachten vom xx.xx.xxxx haben wir erhalten. Der Gutachter mißachtet in eklatanter Weise die DKR P001. Das Gutachten ist daher vollumfänglich als falsch abzulehnen. Unsere Abrechnung ist korrekt. usw. usf.....\"

    Der MDK zielt wohl auf P003 Mehrfachkodierung ab, wobei auch dieser Absschnitt nichts enzthält, was die \"([Argumentation])\" des MDK stützen würde.

    Viel Erfolg

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,

    ist mit dem Kode OPS 5-911.1** Absaugen von Fettgewebe [Liposuktion] wirklich gemeint, dass man mit einer Spritze wenige ml Fett entnimmt, um sie an einer anderen Stelle zu implantieren?

    Gruß
    B.W.

  • Moin,

    wenn ich mir die Indikationsstellung im Haus von Herrn Cramer anschaue, gehe ich mal davon aus, dass es sich um mehr als wenige ml handelt.

    Allerdings muss ich auch gestehen, dass diese OP in unserem Haus nicht durchgeführt wird, und insofern kann ich das nur eingeschränkt beurteilen.

    Abgesehen davon: Die Frage stellt sich gar nicht.
    Wäre es so, gäbe es eine Einschränkung im OPS, z.B. \"Dieser Kode ist nur zu verwenden bei einer dokumentierten abgesaugten Menge von mehr als 300 ml\" o.ä.
    Daraus folgt, dass die Absaugung von mehr als 0 ml die Kodierung möglich macht (Ob sinnvoll oder nicht sei dahin gestellt: Aufwand ist größer \"0\"). Es ist nicht die Aufgabe der Kodierer und erst recht nicht des MDK, irgendwelche \"Mindestmengen\" in OPS Kodes hinein zu interpretieren, wenn dies nicht explizit im OPS geschrieben steht. Vgl. hierzu auch das Wunddebridement. > als 4 cm² oder weniger als 4 cm².
    Es ist nur zu prüfen, ob das was durchgeführt und dokumentiert wurde, mit diesem Kode korrekt abgebildet ist.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA