Praktisches Kodierproblem - Wochenrhythmus

  • Hallo liebe Forumbenutzer!

    Wir haben am 1.7. nun auch mit der Erfassung der Therapieeinheiten begonnen. Gelegentlich kommt es vor, dass bei einem Patienten keine Therapieeinheit erbracht wurde und somit kein OPS-Kode für eine Therapiewoche erfasst werden kann.
    Die Frage, die sich bei mir stellt ist, ob für jede Behandlungswoche zwingend einer der neuen OPS-Kodes übermittelt werden muss. In dem OPS-Katalog steht nur, dass in der Regel in Kode aus dem Bereich (z.B. 9-60) einmal pro Woche anzugeben ist.

    Für hilfereiche Tipps wäre ich sehr dankbar.

    Mfg
    Molli

  • Hallo Molli!
    Zu dieser Frage existiert hier bereits ein ganzer Thread mit entsprechenden Antworten auf der zweiten Seite.
    Das angeben eines Codes und seine Übermittlung sind ja zum Glück für uns alle zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
    Angeben können, bzw. sollen Sie einen Code einmal in der Woche. Das bedeutet aber nur, dass Sie nicht für jeden einzelnen Tag einen neuen Code generieren;
    will sagen: haben Sie Mo, Di, Mi je eine Therapieeinheit, so wird daraus bei Ihrem Beispiel einfach nur ein 9-600.1, nicht 3 mal 9-600.0!

    Wenn Sie, wie Sie sagten, keinen Code wegen fehlender Therapieleistungen generieren können, dann ist das so. Und dann gibt es für die Behandlungswoche keinen Code, den Sie im Entlassdatensatz übermitteln können.

    Ich hoffe, mir macht mein feierabendlicher Kopf keinen Strich durch die Rechnung und die werten Kollegen können meinen Ausführungen beipflichten.

    Ihnen Allen wünsche ich ein schönes Wochenende und ein paar OPS-freie Tage ;)

    B. Gohr.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Frau Weschenfelder,

    meiner Meinung nach können solche Gespräche des Sozialdienstes mit Angehörigen oder auch Behörden, Arbeitgebern, Krankenkasse, Sozialamt, ... als \"Hilfekoordination verstanden werden. Dann wäre man aus der Diskussion ob Angehörigengespräche durch den Sozialdienstes gezählt werden können heraus.

    Gruß

    Caro

  • Guten Tag,
    ab nächstem Jahr dürfen Sie Behördengespräche ganz offiziell als Therapiebestandteile mit betrachten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch