Praktisches Kodierproblem - Wochenrhythmus

  • Hallo Frau Weschenfelder,

    ich kann Frau Kempf nur zustimmen. Angehörigengespräche sind bereits erwähnt. Bei uns werden die Angehörigengespräche oder auch die Gespräche mit den Betreuern auch von unserer Sozialarbeiterin geführt (Sozialtherapeuten gehören ja zur Berufsgruppe der Spezialtherapeuten). Also nicht nur Psychologen und Ärzte können diese Gespräche führen und dokumentieren (kodieren) sondern auch alle anderen Berufsgruppen.
    Übrigens dokumentieren wir auch die Gespräche mit den gerichten (Anhörungen), denn die gehören zur optimalen und sicheren Betreuung der Patienten genauso dazu.

    Liebe Grüße und einen schönen Abend

    Franziska Poppe
    Dokumentationsassistentin

    :m_klatschen:

    Franziska Poppe
    Kodierfachkraft
    medizinische Dokumentationsassistentin

  • Hallo zusammen!


    Tatsächlich ist also nur für ärztliche und psychologische Therapeuten ausdrücklich das Angehörigengespräch ops-relevant zu dokumentieren, doch meine bisherigen Erkenntnisse auf Fortbildungen legen nahe, daß dies kein wörtlich anzuwendender Codex ist, sondern ein sehr detailliert ausgeführtes Regelwerk, dessen Inhalte im Einzelfall sinnvoll ausgelegt werden sollen. Deshalb denke ich auch, daß Angehörigengespräche durch Ärzte und Psychologen, aber auch durch Spezialtherapeuten und Pflegepersonal kodiert werden sollen.

    Beste Grüße, TicTac

    PS: @ Mod, Entschuldigung für den Quote, ich fand ihn zur Klärung nötig.

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Schönen guten Tag TicTac

    Zitat


    Original von TicTac:
    Tatsächlich ist also nur für ärztliche und psychologische Therapeuten ausdrücklich das Angehörigengespräch ops-relevant zu dokumentieren, doch meine bisherigen Erkenntnisse auf Fortbildungen legen nahe, daß dies kein wörtlich anzuwendender Codex ist, sondern ein sehr detailliert ausgeführtes Regelwerk, dessen Inhalte im Einzelfall sinnvoll ausgelegt werden sollen. Deshalb denke ich auch, daß Angehörigengespräche durch Ärzte und Psychologen, aber auch durch Spezialtherapeuten und Pflegepersonal kodiert werden sollen.


    Ihr Wort in MDKs-Gehörgang - äh - ich meine Gottes Ohr! Meine umfangreiche Erfahrung aus dem somatischen Bereich zeigt, dass spätestens bei der MDK-Prüfung und erst recht bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung allein der Wortlaut zählt.

    Aber ich bitte noch einmal zu beachten:

    • Dies ist Version 2010, bis zur ersten abrechnungsrelevanten Version 2013 finden noch mindestens 3 Änderungen statt.
    • Nicht jede verschlüsselte Leistung führt unmittelbar zu einer anderen Abrechnung.
    • Deshalb muss auch nicht jede Leistung verschlüsselbar sein, sondern eigentlich nur diejenigen, die einen Unterschied in den Kosten verursachen

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hi zusammen!

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Ihr Wort in MDKs-Gehörgang


    :biggrin:

    Zitat

    Meine umfangreiche Erfahrung aus dem somatischen Bereich zeigt, dass spätestens bei der MDK-Prüfung und erst recht bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung allein der Wortlaut zählt.


    Wahrscheinlich sollte ich nicht erneut spekulieren, sondern lieber Ihren Erfahrungen folgen. Doch andererseits sollte man sich meiner Meinung nach auch nicht zu sehr ins Bockshorn jagen lassen, wörtlich steht ja auch:

    Zitat

    Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren ...


    Auch für Ihre weiteren Anmerkungen vielen Dank! :)

    Beste Grüße, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo miteinander,

    zur Problematik des Wochenrhythmus der Kodierung der Therapieeinheiten möchte ich nochmal nachfragen, ob die DIMDI Auskunft auf dem noch nicht revidierten System der Unterteilung der 9-60- 9-63 beruht, ich gehe davon aus, oder ob dies auch für den Vorschlag der Abkopplung der TE in die 9-7 gelten soll?

    In diesem Vorschlag wird ja explizit darauf hingewiesen, dass zB unter 9-61 steht: \"Die während der Intensivbehandlung angewandten Verfahren gehen in die Berechnung der Therapieeinheiten der Kodes aus 9-70 ein\"

    Das würde meines Erachtens das Problem der Neuzählung des Wochenrhythmus lösen und die Doku deutlich erleichtern. Ob es dann allerdings noch für eine Kalkulation sinnvoll ist??

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Das habe ich auch noch nicht begriffen ...

    Wir werden auf jeden Fall so dokumentieren, daß eine OPS-Änderung keine Auswirkungen hat, also daß wir aus der Dokumentation so oder anders verschlüsseln könnten.

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Liebes Forum,

    ich habe einige Fragen:

    1. zum 7-Tage Rhythmus

    Wie gehen Sie mit Tagen ohne Therapie um. Zählen Sie die Tage mit?
    Beispiel:

    Aufnahme am 01.05.10, erste Therapie am 03.05.10
    Der erste 7 Tage -Rhythmus beginnt somit am 03.05.10 und endet insoweit es keinen Wechsel gibt am 09.05.10. Richtig? Oder beginnt man mit dem Aufnahmetag, obwohl die erste Therapie erst am 03.05.10 stattgefunden hat?

    Wenn ein 7 Tage-Rhythmus begonnen hat und es innerhalb dieses Zeitabschnittes Tage ohne Therapie gibt, verlängert sich dadurch der Zeitabschnitt.
    Beispiel:
    Beginn des 7 Tage-Rhythmus am 03.05.10 - bis normalerweise zum 09.05.10. Nun hat an zwei Tagen keine Therapie stattgefunden. Endet der 7-Tage-Rhythmus dann erst am 11.05.10.

    Ich bin jetzt ein wenig unsicher geworden. Bisher zählen wir auch die therapiefreien Tage innerhalb eines begonnen Zeitabschnittes mit. Wir betrachten also immer 7 Tage außer es kommt eine Intensivbehandlung dazwischen oder der Patient wird entlassen. Nach jedem Wechsel beginnt einen neuer 7 Tage-Rhythmus.

    2. 20 % Regel (Regel- oder Komplexbehandlung)

    Bei der Betrachtung unserer dokumentierten Therapieeinheiten fällt mir auf, dass bei manchen zu betrachtenden Zeitabschnitten nur die Berufsgruppe Arzt tätig war. Zum Beispiel war ein Patient nur 2 Tage stationär und hat 3 Therapieeinheiten Arzt erhalten. Das heißt, es muss eine Psych. KompleXbehandlung (9-620.1) kodiert werden, weil 100 % Arztanteil.
    Ich finde, die 20 % Regel verfälscht in diesem Fall das Bild.

    3. Deckungsgleichheit

    ich konnte in diesem Forum folgendes lesen:

    Das DIMDI geht von folgender inhaltlicher Deckungsgleichheit aus:
    Regelbeh. nach Psych-PV (9-980.0, 9-981.0, 9-982.0)= Regelbehandlung 9-60...
    Intensivbeh. nach Psych-PV (9-980.1, 9-981.1, 9-982.1)= Intensivbeh. 9-61...
    Psychotherapie nach Psych-PV (9-980.4, 9-981.4, 9-982.4)= Psych. Komplexbeh 9-62...

    Ist das tatsächlich so?

    Die Eingruppierung und Kodierung nach Psych-PV erfolgt bei uns wie vorgeschrieben bei Aufnahme und bei jedem Wechsel. Die Kodierung der Regel-, Intensiv- oder Komplexbehandlung geschieht bei uns retrospektiv nach der Entlassung des Patienten, weil die zu betrachtenden Zeitabschnitt auch erst retrospektiv ( 20 %) betrachtet werden könne.
    Wenn diese beiden Dinge miteinander korrespondieren, müsste die Eingruppierung nach Psych-PV nachträglich immer noch einmal überprüft werden oder anders gesagt auch die Eingruppierung nach Psych-PV ist nur retrospektiv möglich.
    Das somit die 20 % Regel auch Einfluss auf die Eingruppierung nach Psych-PV nimmt, war mir bisher nicht klar. Oder habe ich da etwas falsch verstanden. Handhaben Sie es tatsächlich so, dass die Eingruppierung nach PSych-PV (9-98) und die Eingruppierung in Regel-, Intensiv- oder Komplexbehandlung übereinstimmen muss.

    4. Herr Speck schrieb laut Aussage des DIMDI zu diesem Thema:

    ...der \"mind.-20%-ärztl./psychoth.-TE-Anteil-pro-Woche\" bei den Komplexbehandlungen kann nur retrospektiv bestimmt werden. Kompliziert wirds aber erst richtig, wenn die TEs von weniger als 7 Tagen zu verschlüsseln sind: Dann muss dieser 20%ige Anteil anteilig bestimmt werden...
    Den letzten Satz zur anteiligen Bestimmung von dem 20% Anteil verstehe ich leider überhaupt nicht.

    Wer kann helfen?

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
    Strangf

  • Schönen guten Tag

    Zitat


    Original von Strangf:

    1. zum 7-Tage Rhythmus

    Wie gehen Sie mit Tagen ohne Therapie um. Zählen Sie die Tage mit?
    [...]
    Bisher zählen wir auch die therapiefreien Tage innerhalb eines begonnen Zeitabschnittes mit. Wir betrachten also immer 7 Tage außer es kommt eine Intensivbehandlung dazwischen oder der Patient wird entlassen. Nach jedem Wechsel beginnt einen neuer 7 Tage-Rhythmus.

    So wie es es im Zitat beschreiben, ist es meines Erachtens korrekt. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem OPS.

    Zitat


    Original von Strangf:
    2. 20 % Regel (Regel- oder Komplexbehandlung)

    Bei der Betrachtung unserer dokumentierten Therapieeinheiten fällt mir auf, dass bei manchen zu betrachtenden Zeitabschnitten nur die Berufsgruppe Arzt tätig war. Zum Beispiel war ein Patient nur 2 Tage stationär und hat 3 Therapieeinheiten Arzt erhalten. Das heißt, es muss eine Psych. KompleXbehandlung (9-620.1) kodiert werden, weil 100 % Arztanteil.
    Ich finde, die 20 % Regel verfälscht in diesem Fall das Bild.

    Warum? Hier soll offensichtlich der erhöhte ärztliche/psychologische Aufwand abgebildet werden. Wenn nur der Arzt therapeutisch tätig war, ist das doch korrekt (ausgehend davon, dass dieser Kode \"mehr Wert\" sein soll, als 9-60 und 9-61). Im Grunde ist das jedoch auch wieder Blödsinn, denn da ja auch unter Regel- und Intensivbehandlung die einzelnen Berufsgruppen abgebildet werden, ließe sich der Kode 9-62 auch sparen, wenn der einzige Unterschied tatsächlich der unterschiedliche Anteil der Berufsgruppen ist. Den Anteil der Berufsgruppen erkennt man ja auch in den anderen Kodes. Dies scheint mir wieder ein Zeichen für den Schnellschuss zu sein, mit dem dieser OPS zustande gekommen ist.

    Zitat


    Original von Strangf:
    3. Deckungsgleichheit

    ich konnte in diesem Forum folgendes lesen:

    Das DIMDI geht von folgender inhaltlicher Deckungsgleichheit aus:
    Regelbeh. nach Psych-PV (9-980.0, 9-981.0, 9-982.0)= Regelbehandlung 9-60...
    Intensivbeh. nach Psych-PV (9-980.1, 9-981.1, 9-982.1)= Intensivbeh. 9-61...
    Psychotherapie nach Psych-PV (9-980.4, 9-981.4, 9-982.4)= Psych. Komplexbeh 9-62...

    Ist das tatsächlich so?

    Das steht zwar so nicht im OPS, lässt sich aufgrund der Bergiffsgleichheit jedoch erahnen und wurde im Beitrag von Herrn Speck ja vom DIMDI so bestätigt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Einen schönen guten Abend,

    die Beantwortung der Frage Wochenrhythmus sehe ich ganau wie Herr Schaffert. Es handelt sich ja in der Regel um einen Wochencode, bei dem die Therapiezeiten zusammengezählt den jeweiligen Code ergeben, so dass es nicht relevant ist, ob der Patient an einem Tag mal keine Therapieeinheiten hatte.

    Dem Thema Deckungsgleichheit kann ich allerdings nicht uneingeschränkt zustimmen, da die Praxis etwas anderes zeigt. Keine Frage, Patienten, die in die Intensivbehandlung eingestuft sind, erhalten den Intensivkomplexcode.
    Doch die neuen Richtlinien zur Intensiveinstufung haben besondere Kriterien an die Einstufung geknüpft. Wenn diese Kriterien nicht mehr gegeben sind, muss der Patient umgestuft werden, z.B. in Regelbehandlung. Allerdings kann der Patient dann trotzdem noch ein Kriterium für den Intensivkomplexcode erfüllen. Dann sollte der Intensivkomplexcode für die Therapieleistungen angewandt werden.

    Ähnlich verhält es sich mit dem Psychotherapiekomplexcode. Ist der Patient in der Regelbehandlung oder in der 4 oder in der Tagesklinik eingestuft kann die ärztliche/psychologische Leistung 20% der wöchentlichen Therapieleistung übersteigen, so dass m.E. der Psychokomplexcode anzuwenden ist.

    Freundliche Grüße RoMi

  • Hallo allerseits.

    In Bezug auf die PsychPV Eingruppierung und KomplexOPS sehe ich die Deckungsgleichheit nicht. Die vom Inek veröffentlichten PsychPV- Eingruppierungsrichtlinien und die Mindestvoraussetzungen der Komplex OPS sind nicht komplett gleich. Vorallem in der Beschreibung von der Intensiveingruppierung sich die PsychPV Eingruppierungsempfehlungen deutlich stringenter. Die Bereiche Reha, langandauernde Behandlung und tagesklinische Behandlung sind in den KomplexOPS gar nicht abgebildet. Auch wenn das Dimdi von einer Deckungsgleichheit ausgeht kann man dies nicht kosequent umsetzen, wenn die beschriebenen Merkmale nicht gleich sind. Wenn der Gesetzgeber Deckungsgleichkheit will, muss er auch die Merkmale gleich beschreiben.
    Ich denke man sollte sich an die beschriebenen Mindestmerkmale und die Eingruppierungsempfehlungen halten, auch wenn dies wieder mal bestätigt, dass das gesamte System der Eingruppierung nicht konsistent ist.
    Aber, dies sollte zuerst einmal das Problem des Gesetzgebers sein. Ich würde nicht im vorauseilenden Gehorsam die inhaltliche Defizite dieses Systems kompensieren.
    Spätestens bei der nächsten Revision des OPS werden einige Probleme die jetzt diskutiert werden eh der Vergangenheit angehören. Wobei ich aber auch die Befürchtung habe, dass dann wieder neuen Unklarheiten auftreten werden. Dieses Spiel kann man dann endlos weiterspielen. Ich denke die Kollegen aus der Somatik kennen dies zur Genüge.
    Man hat ja sonst nichts zu tun.

    Freundliche Grüße

    thbrandl :augenroll: