Prozedur Hämodialyse: intermittierend - kontinuierlich

  • Verehrte Kodierfreunde,

    Hinweise zur Kodierung von Hämofiltration/Hämodialyse ergeben sich aus dem OPS und aus den DKR.

    Auszug OPS: Eine Behandlung ist beendet bei Unterbrechung des Verfahrens für mehr als 24 Std.

    Auszug DKR 1401e (2009): Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes ist jede Anwendung mit einem Kode zu verschlüsseln (keine Addition der Behandlungszeiten).

    Ist folgender Fall aus 2009 demnach richtig kodiert?

    Hämodialyse:
    12.02.2009, 8.00-13.00 Uhr, 8-854.2
    14.02.2009, 8.15-13.00 Uhr, 8-854.2
    26.02.2009, 9.20-13,35 Uhr, 8-854.60
    27.02.2009, 9.45-15.00 Uhr, 8-854.60
    28.02.2009, 9.45-15.00 Uhr, 8-854.60
    02.03.2009, 8.15-12.45 Uhr, 8-854.2

    Die Dialysen 26. - 28.02.2009 gelten als kontinuierlich, da Unterbrechnung unter 24 Stunden. Trotzdem ist für jede Behandlung ein Kode zu ermitteln, da keine Addition der Behandlungszeiten erfolgen soll.

    Stimmt doch so, oder?

    Vielen Dank im Voraus,
    Grüße
    vom
    Caseschnüffler

  • Hallo,

    in der DKR 1401e steht: \"Die Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes ist jede Anwendung mit einem Kode zu verschlüsseln (keine Addition der Behandlungszeiten).\"

    Im Hinweis zum OPS 8-854 steht: \"Bei der kontinuierlichen Hämodialyse beginnt ein Behandlungszyklus mit Anschluss an die Dialysemaschine und endet mit Entlassung des Patienten oder der Unterbrechung des Verfahrens für mehr als 24 Stunden.\"

    Daher sehe ich die o.g. Einzelkodierung von 8-854.60 an drei aufeinanderfolgenden Tagen als problematisch. Warum nicht 8-854.2 an diesen Tagen?

    Gruß
    GenS

  • Hallo GenS,

    eben deshalb nicht: \"Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes ist jede Anwendung mit einem Kode zu verschlüsseln (keine Addition der Behandlungszeiten).\"

    Lt. OPS ist der Kode für kontinuierliche Anwendung zu nehmen, wenn die einzelnen Anwendungen nicht länger als 24 Stunden unterbrochen sind. Daraus ist nicht zu schließen, dass EIN Kode zu ermitteln ist. Außerdem steht ja in den Kodierregeln, dass bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens,,,,,.....siehe oben!

    Grüße vom
    Caseschnüffler

  • Hallo Forum,

    der Fall von Caseschnüffler ist sicher nicht richtig kodiert. Die DKR 1401 bezieht sich darauf, dass nicht mehrere Episoden einer kontinuierlichen Dialyse innerhalb eines Falls zu einem einzigen OPS pro Fall (Summenkode wie z.B. bei Blutprodukten) summiert werden sondern jeweils immer eine kontinuierliche Dialyse bis ihrem Behandlungsende bzw. einer Unterbrechnung von min. 24 Stunden zählt und somit mehrere (auch gleiche) OPS-Kodes pro Fall möglich sind.

    In dem Beispiel wäre somit korrekterweise nur eine kontinuierliche Dialyse vom 26.2., 9:20 Uhr bis zum 28.2., 15:00 Uhr, also 8-854.61 (24-72 Stunden) zu kodieren, da keine Unterbrechung >24 Stunden vorlag. Ich bezweifle aber stark, wie auch GenS bemerkt hat, dass es sich bei den Dialysen vom 26.-28.2. wirklich um eine kontinuierliche Dialyse (Dialyse für min. 24 Stunden geplant aber unter 24 h abgebrochen) handeln sollte. Von den dokumentierten Zeiten sieht das doch wie die anderen intermittierenden Dialysen vorher und nachher aus.

    Viele Grüße
    Kontrollix

  • Hallo nochmals,

    ich denke schon, daß Caseschnüffler zumindest die 8-854.2 richtig kodiert hat:
    8-854 Hämodialyse - Hinw.: Es ist jede durchgeführte Hämodialyse zu kodieren.
    Die 8-854.2 beinhaltet die \"Intermittierende HD, Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation\". Sie wird also täglich durchgeführt, z.B. über 3 bis 6 Stunden.

    Die 8-854.60 beinhaltet die CVVHD ohne Antikoagulation bis 24 Stunden. Hierbei handelt es sich um die \"Kontinuierliche veno-venöse Hämofiltration\" (CVVH), vermutlich (aber dazu sollte sich Caseschnüffler äußern) wegen Überwässerung und Kreislaufdepression eingesetzt.

    Es sind also zwei völlig unterschiedliche Dialyseverfahren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo,

    Zitat

    Lt. OPS ist der Kode für kontinuierliche Anwendung zu nehmen, wenn die einzelnen Anwendungen nicht länger als 24 Stunden unterbrochen sind.


    das ist, mit Verlaub, völliger Unsinn und steht so an keiner Stelle im Hinweistext unter 8-854.-!

    Da ist vielmehr zu lesen:
    Die kontinuierliche Hämodialyse ist bei Beginn der Behandlung für einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden geplant.
    D. h., eine kontinuierliche HD ist definiert als eine Dialyse, die über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden vorgenommen werden soll - irgendwie logisch, finden Sie nicht?

    Im nächsten Satz wird dann definiert, dass ein neuer Zyklus bei einer kontinuierlichen HD erst beginnt, wenn das Verfahren für mehr als 24 Stunden unterbrochen wurde. Das bedeutet, die von Ihnen vorgenommene Mehrfachkodierung von 8-854.60 ist schon deswegen falsch, weil zwischen den einzelnen Dialysen kein Zeitraum von mehr als 24 Stunden lag.
    Allerdings ist auch schon ein einzelner Kode aus 8-854.6- falsch, weil es sich hier ja gar nicht um ein kontinuierliches Verfahren handelte (s.o.).

    Kodieren Sie also einfach für jeden Tag die 8-854.2.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo nochmals,

    ich denke, Caseschnüffler sollte kurz mitteilen, was vom 26. bis 28. geplant bzw. durchgeführt war.
    Die von ihm für diesen Zeittaum mitgeteilte 8-854.60 beinhaltet die CVVHD, also die \"Kontinuierliche veno-venöse Hämofiltration\" (CVVH).
    Mit diesem Kode ist zu kodieren die \"Hämodialyse: Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHD), Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Bis 24 Stunden - die für mehr als 24 geplant war, aber vorher abgebrochen wurde\" (warum auch immer).

    Die Beschreibung ist irreführend: Entweder Hämodialyse 8-854.2 ODER veno-venöse Hämofiltration 8-854.60 - eines geht nur.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo,
    ich danke für die zahlreichen Beiträge, die mir sehr weitergeholfen haben.

    Mein Kodiervorschlag ist falsch, da die Dialysen tatsächlich nicht von vornherein für mehr als 24 Std. geplant waren. Alle müssen den Kode 8-854.2 bekommen.

    Kontinuierliche Filtrationen lassen sich eindeutig über das Verfahren erkennen, wie Lunge geschrieben hat (CVVH, CVVHD...).

    Wenn es tatsächlich Kontinuierliche gewesen wären, wäre der dreimalige Kode 8-854.60 trotzdem falsch, da es sich dann um \"EINE Anwendung eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes\" gehandelt hätte. Diese EINE Anwendung ist mit EINEM Kode zu verschlüsseln (DKR 1401e).

    Grüße vom
    Caseschnüffler

  • Hallo Caseschnüffler,

    gut, dass geklärt ist, dass es sich um intermittierende Dialysen (8-854.2) gehandelt hat.

    Die Aussage \"Wenn es tatsächlich Kontinuierliche gewesen wären, wäre der dreimalige Kode 8-854.60 trotzdem falsch, da es sich dann um \"EINE Anwendung eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes\" gehandelt hätte.\" stimmt aber nicht. Wenn das gleiche kontinuierliche Nierenersatzverfahren (mit Dauer im gleichen Zeitintervall) >24 Stunden nach Ende des vorhergehenden Dialysezyklus durchgeführt wird, dann kann und muss der gleiche OPS-Kode mehrmals pro Fall kodiert werden, z.B. 8-854.72 + 8-854.72 (2x CVVHDS, >72-144h). Kontinuierliche Dialyseverfahren müssen nicht in einem Summenkode (wie z.B. Blutprodukte) zusammengefasst werden (siehe DKR 1401). Die Betonung liegt dabei auf \"...JEDE Anwendung mit einem Kode zu verschlüsseln\". nicht \"jede Anwendung mit EINEM Kode zu verschlüsseln.\" Dazu steht ja auch noch in Klammern: keine Addition der Behandlungszeiten.

    Viele Grüße
    Kontrollix

  • Hallo Kontrollnix,

    das sehe ich nun wirklich anders.

    Die Frage ist, was in der DKR 1401 mit \"Anwendung\" gemeint ist, das ist der Knackpunkt.

    Der Begriff \"Anwendung\" in der DKR 1401 bezieht sich nicht auf die Dialysen/Filtrationen innerhalb eines kontinuierlichen Verfahrens.
    Mit \"Anwendung\" ist das kontinuierliche Verfahren an sich gemeint, egal, wie viel Dialysen/Filtrationen innerhalb des kontinuierlichen Verfahrens angefangen und begonnen wurden, wenn die Unterbrechungen < 24 Std. geblieben sind. Und dafür ist EIN Kode zu ermitteln, weil sie wegen der Unterbrechung < 24 Std. eben als EINE kontinuierliche Dialyse/Filtration gelten, als EINE Anwendung eines kontinuierlichen Verfahrens.


    Wörtlich heißt es dort:
    \"Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens...\", das Wort \"Anwendung\" ist eindeutig auf das kontinuierliche Verfahren bezogen.
    Es heißt ja nicht: Bei mehreren Anwendungen innerhalb eines kontinuierlichen Verfahrens...

    Geht es nach einer Unterbrechung >24 Std. wieder ein paar Tage weiter, beginnt die ZWEITE Anwendung eines kontinuierlichen Verfahrens bis zur Entlassung, bzw. Unterbrechung > 24 Stunden. Dafür ist dann der nächste Kode zu ermitteln.


    Das ist auch deckungsgleich mit dem OPS, der vorschreibt, dass \"jede Dialyse/Filtration zu kodieren ist\". Der OPS definiert aber genau, was unter EINER kontinuierlichen Dialyse/Filtration zu verstehen ist, nämlich alle verabreichten Dialysen/Filtrationen zusammen, wenn die Unterbrechung < 24 Std. ist. Das ist dann EINE kontinuierliche Verfahrensanwendung, die mit EINEM Kode kodiert werden muss. Mehrere kontinuierliche Verfahrensanwendungen bekommen jeweils EINEN eigenen Kode, deckungsgleich geregelt mit der DKR 1402, die ja auch deckungsgleich mit dem OPS vorschreibt, dass die Behandlungszeiten verschiedener kontinuierlicher Verfahrensanwendungen nicht addiert werden sollen, da jede Dialyse/Filtration zu kodieren ist.

    Viele Grüße vom
    Caseschnüffler