Zuzahlung zurück wenn MDK Tage streicht?

  • Hallo Forum,

    im Rahmen der allgemeinen Debatte fällt mir eine alte Frage wieder ein:
    Wenn der MDK Tage streicht, erhält dann der Patient seine Zuzahlung für diese Tage zurück?

    Viele Grüße
    RT

  • Hallo,
    siehe hier

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    danke für den link. War mit glatt entgangen, und dabei hatte ich sogar mitgepostet...(peinlich).
    Aber das Thema ist ja immer mal wieder für eine Frage gut...

    Viele Grüße
    RT

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Rotes_Tuch:
    Aber das Thema ist ja immer mal wieder für eine Frage gut...

    Ja, aber leider gibt es nach meinem Kenntnisstand noch keine Klärung.

    Nach dem Beitrag in Kontraste frage ich mich ob nicht der ein oder andere Pat. seine Zuzahlung mal gerichtlich zurückfordern möchte.
    Problem dabei ist natürlich: wie bekommt der Pat. die Information das die KK im nachhinein einzelnen Tage oder den gesamten Aufenthalt streicht?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    da die Zuzahlung durch das KHRG auf das Kranknenhaus übertragen wurde, stellt sich für mich folgnede Frage:

    KK lässt VWD durch MDK prüfen. Gutachten kommt zu dem Schluß das VWD um 2 Tage gekürzt werden kann. VWD nach MDK aber weiterhin über der uGVD. Ist in diesem Fall gegnüber der KK die Zuzahlung zu kürzen und eine Nachtragsrechnung um die gekürzten Zuzahlungstage zu erstellen, natürlich neben den 300 € MDK Pauschale ?

    MfG

    und Grüetzi

    Stephan Huth