Hallo Forum,
im Rahmen der allgemeinen Debatte fällt mir eine alte Frage wieder ein:
Wenn der MDK Tage streicht, erhält dann der Patient seine Zuzahlung für diese Tage zurück?
Viele Grüße
RT
Hallo Forum,
im Rahmen der allgemeinen Debatte fällt mir eine alte Frage wieder ein:
Wenn der MDK Tage streicht, erhält dann der Patient seine Zuzahlung für diese Tage zurück?
Viele Grüße
RT
Hallo,
siehe hier
Hallo,
danke für den link. War mit glatt entgangen, und dabei hatte ich sogar mitgepostet...(peinlich).
Aber das Thema ist ja immer mal wieder für eine Frage gut...
Viele Grüße
RT
Hallo,
Zitat
Original von Rotes_Tuch:
Aber das Thema ist ja immer mal wieder für eine Frage gut...
Ja, aber leider gibt es nach meinem Kenntnisstand noch keine Klärung.
Nach dem Beitrag in Kontraste frage ich mich ob nicht der ein oder andere Pat. seine Zuzahlung mal gerichtlich zurückfordern möchte.
Problem dabei ist natürlich: wie bekommt der Pat. die Information das die KK im nachhinein einzelnen Tage oder den gesamten Aufenthalt streicht?
Hallo,
da die Zuzahlung durch das KHRG auf das Kranknenhaus übertragen wurde, stellt sich für mich folgnede Frage:
KK lässt VWD durch MDK prüfen. Gutachten kommt zu dem Schluß das VWD um 2 Tage gekürzt werden kann. VWD nach MDK aber weiterhin über der uGVD. Ist in diesem Fall gegnüber der KK die Zuzahlung zu kürzen und eine Nachtragsrechnung um die gekürzten Zuzahlungstage zu erstellen, natürlich neben den 300 € MDK Pauschale ?
MfG