MDK Gutachter ablehnen

  • Hallo liebes Forum,

    wir und andere umliegenede Krankenhäuser haben Schwierigkeiten mit einem Gutachter, der alle Kodierungen in unspezifische umwandelt und auch nie den Pleuraerguss bei der Herzinsuffiziens anerkennt. Bei einer KHK 1 Grades will er die I25.8 u.s.w.....

    Kann ich diesen bestimmten Gutachter ablehnen und einen anderen verlangen ?

    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    Viele Grüße Siggi :augenroll: :augenroll:

  • Moin Siggi,

    ich würde hier ein klärendes Gespräch mit führenden Kassenvertretern anstreben. Schließlich bezahlen die ja pauschal für die MDK-Leistungen, und wenn diese nachträglich zu Ungunsten und Kosten der KK geht, sieht die da nicht endlos zu. Außerdem hat sich das DRG-Wissen bei Kassenvertretern wirklich in den letzten Jahren deutlich zum Positiven entwickelt (und sie haben eigene Ärzte), so dass man mit denen ganz konkret \"schlechte\" Gutachten besprechen kann.

    Gruß Jannis

  • Hallo,
    das Problem tritt sicherlich in anderen KHs ebenfalls auf; wir haben die Leitung des zuständigen MDKs - im Einzefall nach wiederh. Widerspruch - um Gutachterwechsel gebeten, vorausgesetzt die KDR ist eindeutig korrekt.
    Was bringt es der Kasse bzw. dem KH, wenn sich ein/e Gutachter/In -auf eine bestimmte Vorgehensweise - kapriziert ...führt doch nur zu endlosen Widersprüchen.
    Gruß aus dem - fast schneefreien - Norden

  • Hallo Siggi,
    die MDK Prüfung ist ein Auftrag von KK an den MDK. Sie wiederum haben eine Vereinbarung mit der KK. Sie haben keine Rechtsbeziehung mit dem MDK!! sondern ausschließlich mit der Krankenkasse. Es bleibt Ihnen nur der Weg über die Krankenkasse, rechtlich gesehen. Und wenn die Krankenkasse alle Fälle vor Gericht geklärt haben will, bitte schön.
    Es kann jedoch sehr hilfreich sein der leitenden Personen des MDK diese Problematik aufzuzeigen - für den Fall, dass Sie einen Ansprechpartner finden.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Zitat

    ...führt doch nur zu endlosen Widersprüchen

    Und genau aus diesem Grunde würde ich mir als Kassenmensch wünschen, darauf angesprochen zu werden. Widersprüche sind Arbeit für beide Seiten.
    Wenn der Kasse dies nicht selber auffällt, vielleicht wirklich mal anrufen. Brauchbare Gutachten, die idealerweise zum Konsens führen (zu wessen Gunsten auch immer) sind doch im Interesse aller.

  • Hallo Herr Simon,

    wenn Sie als Kassenmitarbeiter dann auch reagieren können ist es gut. Leider sind aber auch den Kassenmitarbeitern die Hände gebunden. Zumindest in unserem Bereich bleibt nur die bilaterale Einigung zwischen Kasse und KH, das Gutachten des MDK-Arztes landet im Müll, ebenso die Widersprüche.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo,

    sofern der MDK direkt bei der Kasse die Fälle prüft kann hier interveniert werden. Bei der Begutachtung in einem Beratungszentrum des MDK nach dem Tatortprinzip gebe ich Ihnen Recht.
    Aber auch in so einem Fall habe ich mich schon an eine zuständige Führungskraft angerufen. Sie haben aber Recht, dass die Einflussmöglichkeiten ziemlich eingeschränkt sind. Dies ist ja leider auch an der Prüfdauer zu sehen :devil: