ZE2010-46 Immunglobulin vom Kaninchen

  • Liebes Forum,

    das o.g. Zusatzentgelt wird über die Kodierung des OPS-Codes \"8-812.3\" (Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin vom Kaninchen, parenteral) ausgelöst.

    In der Überschrift im OPS-Katalog (8-81)lautet es:
    \"Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt anzugeben. Einzeltransfusionen gleichen Typs sind zu addieren.\"

    Das Problem der Kodierung einer addierten Menge des Immunglobulins vom Kaninchen besteht darin, dass ausschließlich der o.g. Code existiert und eine Mehrfachangabe desselben wg. der vorgenannten Vorschrift nicht möglich ist.

    Ein Patient hat nun bei bestehender aplastischer Anämie über mehere Tage hinweg das genannte Präparat erhalten -- nach den Kodiervorgaben des OPS-Katalogs können wir es jedoch nur einmalig dokumentieren, so dass die Vergütung über das Zusatzentgelt deutlich zu gering ausfällt.

    Kann mir jemand beantworten, wie dieses Problem gelöst werden kann?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo Herr/Frau prosenke,
    da dies ein krankenhausindividuelles ZE ist, sollten sie nicht nur die Höhe, sondern auch die zugehörigen Abrechnungsregeln vereinbart haben. Diese können auch von den Vorgaben im OPS abweichen.
    Falls nicht, sollten sie mit dem Kostenträger reden, ob und wie das ganz praktisch zu lösen ist.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold