2. März 2010 um 10:35 #1 Moin,irgendwie hänge ich gerade fest.Kann ich bei einem Patienten mit Z.n. beidseitiger Nephrektomie noch die N18.5 angeben?Oder ist das schon mit Z99.2 und Z90.5 ausreichend abgebildet.Viele Grüße
2. März 2010 um 10:52 #2 Hallo,Da nach der Einleitung im ICD Kapitel XXI Z-Kodes nur anzuwenden sind für Probleme und Diagnosen, die nicht als Krankheit verschlüsselt werden können, kann man die terminale Niereninsuffizienz zusätzlich kodieren.GrußB.W.