Abbildung von Leistungen

  • Je tiefer ich mich in das DRG-System einarbeite, desto mehr kommen mir Zweifel, inwieweit das Angestrebte (nämlich die Abbildung des Ressourcenverbrauchs) erreicht wird. Z.B. ist die Endosonografie in der neuen OPS-Version sogar herausgenommen worden, obwohl sie eine extem personal- und geräte-intensive Maßnahme ist. Hat hier jemand eine Erklärung, die über den Eindruck hinausgeht, dass hier ein Irrenhaus seine Pforten geöffnet hat und die Insassen jetzt DRG-s basteln?
    ;D

    M.Rost

  • Hallo Herr Rostm.,

    das DRG-System soll in erster Linie nicht den
    Ressourcenverbrauch messen sondern das Entgelt
    für die Behandlung eines Patienten in Relation
    zum Ressourcenverbrauch ermitteln.
    Wenn Sie alle Leistungen Erfassen und Dokumentieren
    wollen kenne ich nur die ICPM als Klassifikation, die
    Ihnen da helfen kann.
    Desweiteren sollten Sie den Begriff des Ressourcenverbrauch
    einmal näher erklären. Ich nehme an Sie meinen mit
    Ressourcen Personal und Geräte und nicht das Material
    oder?
    Bei der Kalkulation der DRG´s wurden (so sagt man)
    die gängigen Untersuchungsmethoden also je nach Diagnose
    auch die Endosonografie bereits berücksichtigt.
    Der Schlüssel OPS301 ist kein Klassifikationswerk
    zur Erfassung des Ressourcenverbrauchs sondern ist
    ein Abrechnungsschlüssel.
    Eine diagnostische Gastroskopie erhöht den CW ja auch nicht
    und die ist auch ein Ressourcenverbrauch.
    Aber es wird alles besser und leichter oder nicht?


    --
    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Rost,

    Versuch einer Erklärung:
    Man muss m. E. unterscheiden zwischen dem primären Einsatzzweck
    ICD - Klassifikation der Diagnosen zum Zwecke der Internationalisierung und Vergleichbarkeit aller möglichen Krankheiten und deren Ursachen, mittlerweile weitgehend abgestimmt auf die Besonderheiten der einzelnen Länder.
    Prozedurenkataloge, bei uns z.B. OPS-301 (ICPM ist veralteter Terminus) für die Klassifizierung von Interventionen.
    Primäres Ziel war hier m. Auffassung nach jeweils nicht die Verbindung zu Entgelten. Allerdings werden diese Klassifikationen dafür aber mittlerweile gebraucht, weil sie als probates (? in Ermangelung anderer) Mittel zur Darstellung medizinischer Leistungen genutzt werden können. Ob dies sinnvoll ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Auf diesen Klassifikationen aufbauend, wurden Systeme zur Klassifikation von Patienten(gruppen) entwickelt, z.B. DRG-Systeme. Auch hier stand primär nicht (?) die Entgeltermittlung im Vordergrund, sondern die Zusammenfassung vergleichbarer Patientengruppen. Allerdings ist der Gedanke naheliegend, einem Patientengruppiersystem auch ein darauf aufbauendes Entgeltsystem nachzuschalten. Erst durch die Verknüpfung des DRG-Systems mit Relativgewichten und einem Standardfallpreis wird es zu einem Entgeltsystem. DRG heisst Diagnosis Related Groups. Die primäre Zuordnung zu einer der Gruppen wird also durch die Wahl der (Haupt-)Diagnose gesteuert. Der jeweilige Prozedurenschlüssel (bei uns OPS) ist zwar im Einzelfall wichtig, bildet aber nicht die Entscheidungsbasis in einem solchen System, man könnte sich hinreissen lassen und sagen: er ist erstmal irrelevant.
    Ebenso wie der erwähnte Ressourcenverbrauch. Da (s.o. und abstrahiere) der "Standard-Fall" vergütet wird, können Sie Ihren Ressourcenverbrauch gestalten "wie Sie wollen". Je mehr Sie allerdings an Ressourcen (Liegezeit, daran geknüpfte ärztliche und pflegerische Maßnahmen) einsetzen, desto wahrscheinlicher wird es, dass der für den Standardfall vergütete Standardpreis Ihre eingesetzten Ressourcen, die ja Geld kosten (=Kosten), nicht mehr decken kann. Sie werden entgegnen wollen, dass es keinen Standardfall gebe. Richtig, aber das ist dem Pauschalsystem immanent und egal. Sie kriegen 1000 EUR für den Fall. Haben Sie Kosten von nur 500 EUR, erwirtschaften Sie einen Überschuss, haben Sie Kosten bei einem ebenso in dieser DRG eingruppierten Fall von 1500 EUR, haben Sie eine Unterdeckung. Alles in allem eine "Mischkalkulation". Beim Kassensturz sollten Sie in der Summe 1001 Fälle der ersten Art und max. 999 Fälle der zweiten Art behandelt und abgerechnet haben...

    Beim OPS und seinen Katalogeinträgen können Sie z.T. sehr schön sehen, welche Fachgesellschaft sich hier mit mehr oder weniger differenzierten Vorschlägen für die jeweilige Leistungsdarstellung eingebracht hat. Und trennen Sie Leistungserfassung via OPS von OPS-getriggerter Ansteuerung im DRG-Entgeltsystem. Beides befindet sich noch in der Entwicklung und Abstimmung.
    Der nächste OPS soll ja entgeltrelevante von Ziffern für die Leistungserfassung separieren (wo sinnvoll). Wir dürfen uns wohl im Sommer auf den nächsten OPS-Katalog freuen.
    B. Sommerhäuser