Hallo zusammen,
bei uns werden mittlerweile sehr viele vorstat. abgerechnete Fälle einer bestimmten Kasse abgewiesen mit folgem Grund:
\"Bei der durchgeführten MRT oder CT handelt es sich nach unserer Meinung nicht um eine Klärung bzw. Vorbereitung einer stat. Behandlung, sondern um eine ambulante Behandlung, die von einem niedergelassenen Arzt hätte durchgeführt werden können.
Eine notwendige ärztliche Behandlung außerhalb des Krankenhauses ist vorrangig im Rahmen des Sicherstellungsauftrages durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte gewährleiset\".
Haben Sie ähnliche Fälle? Wie könnte man hier argumentativ antworten?
Vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße,
nails