Kürzung der Verweildauer

  • Hallo vascudoc,

    dem möchte ich widersprechen. Zusagen die ich Krankenhäusern gegenüber gebe bleiben auch so bestehen.

    Ich halte es für gefährlich Einzelfälle zu generalisieren. Dann auch nicht jeder Mitarbeiter im MedCo eine KH betreibt bewusstes upcoding.

    Schönen Tag noch.

    DRG-Rowdy

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo zusammen,
    hallo vascudoc!

    (Eigentlich wollte ich mich aufgrund der letzten Bitte der Administration heraushalten, nun breche ich doch mit meinem Vorhaben...)


    Zitat


    Original von vascudoc:
    Hallo Einsparungsprinz,
    Verstehe ich Sie richtig, daß allein der bittende Kniefall vor einem Einsparungsprinzen der KK durch den einweisenden Arzt vorab darüber entscheiden kann, ob 1 Behandlungstag gnädig im Nachhinein gewährt wird oder aber \"4000.- € zum Fenster hinaus geblasen werden\" ?


    Müßte heißen:

    ... ob ein 1 Behandlungstag aus unverdienter Güte im Nachhinein gewährt wird oder aber „4.000.- € in IHR(*) Krankenhausfenster hineingeblasen werden“?


    (*) Habe mich bewußt entschieden, aus „ein“ „IHR“ zu machen, da ich hier im Forum in aller Regel nicht so ein wehementes weißes Allmachtsdenken ausmachen kann, wie Sie es gerade offenbaren.

    Es gibt im Einzelfall Möglichkeiten, verwaltungsseitig Fälle mit vorhersehbarem Problempotenzial im Bereich primäre Fehlbelegung zu klären.
    Ein „Kastendenken“, das einen aus Ihrer Sicht egal wie qualifizierten KK-Mitarbeiter trotz der Möglichkeiten seines verwaltungsseitigen Entscheidungsrahmens in besonderen Fällen von dem Prozess ausklammern soll, erschwert die Beziehungen miteinander nur unnötig.

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

  • Hallo Forum,
    da stoße ich ins selbe Horn wie Codemaker und bedanke mich bei ihm für die deutlichen Worte. Ein Miteinander von vorneherein auszuschließen ist unsinnig und rückwärtsgewandt. Ich dachte eigentlich speziell hier in diesem Forum wären wir schon weiter.
    Wie unterhalten gute Kontakte zu verschiedenen MedCos in unterschiedlichen Häusern und ich bin froh, dass es so ist. Da werden dann abseits von Kastendenken und Eigenbrötlerei kurzweilige Diskussionen geführt und Fälle auf dem kurzen Dienstweg in beiderseitigem Einvernehmen geklärt.
    Ich bin sicher viele andere Krankenkassen halten das genauso.
    Herzlichst

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo zusammen,
    grundsätzlich sind (informelle) Absprachen zwischen KK und KH sinnvoll. Ich gebe aus leidvoller Erfahrung nur eines zu Bedenken:
    auch wenn der einzelne Kassenmitarbeiter willig und integer und zuverlässig ist so schützt das nicht davor, dass bei einer etwaigen Fusion oder Umstrukturierung dann andere zuständig sind oder auf höhere Weisung Altfälle wieder aufgerollt werden oder neu bewertet werden. Ist sicher mit der 6-Wochen-Fristenregelung nicht mehr so gravierend wie früher aber zumindest denkbar.
    Ich spreche hier aus eigener (leidvoller) Erfahrung, bei der der zuständige KK-Mitarbeiter den ihm zugestandenen Spielraum wohl überzogen hat (nach Meinung seiner Vorgesetzten).
    Das sowas vice versa auch gilt ist selbstverständlich.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Liebes Forum,
    Ich hatte mit keiner Zeile ein informelles und kooperatives Miteinander in Abrede gestellt. Selbstverständlich helfen Fallbesprechungen \"auf dem kurzen Dienstweg\" häufig unsinnige Kosten und bürokratischen Arbeitsaufwand zu vermeiden, auch wenn wir Ärzte damit eigentlich unsere ärztliche Schweigepflicht verletzen !
    Dass allerdings ein aufnehmender oder einweisender Arzt sich dazu nunmehr erst die Genehmigung bei einem KK Mitarbeiter zu geben lassen hat, geht m.E. zu weit. Dann könnten sich die KK die Ausgaben für einen medizinischen Dienst eigentlich schenken und alles am Schreibtisch durch KK Mitarbeiter entscheiden lassen - einfach Daumen hoch oder `runter !

    mfG
    vascudoc

  • Hallo vascudoc,

    Zitat: \"Dann könnten sich die KK die Ausgaben für einen medizinischen Dienst eigentlich schenken und alles am Schreibtisch durch KK Mitarbeiter entscheiden lassen - einfach Daumen hoch oder `runter !\"

    ... ja das mit dem schenken des MDK das hat was, wenn ich so manche Gutachter betrachte, die jedes Detail des Falles in Ihr Gutachten schreiben, so hege ich auch meine Zweifel daran ob der MDK wirklich sinnvoll und effektiv ist... zumindest was die Prüfung nach §275 angeht... - Wo bleibt dann da der Datenschutz, reicht es nicht aus in ein Gutachten zu schreiben dass die Verweildauer begründet ist... Manche Gutachter prüfen vor Diktat des Gutachtens vorher um welchen Leistungsträger es sich handelt, je nach dem wird das Gutachten dann sehr sehr ausführlich gestaltet, was dann eher einem Roman statt einem datenschutzgerechten Gutachten gleicht...
    Schönen Abend.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Poltergeist,
    das hat wohl was. Aber es ist schwierig. Auf der einen Seite Datenschutz. Auf der anderen Seite entscheidet die Kasse.

    Ausserdem würden sich dann die MedCos (zu Recht) beschweren, dass die Gutachten nicht aussagekräftig sind.

    Wobei, Anrecht auf Gutachten besteht eh nicht. Im 275 wird lediglich von Ergebnismitteilung, nicht von Begründung gesprochen. Vollständige Akteneinsicht erst im SG-Verfahren.

    Aber damit der KK-Mitarbeiter seine Entscheidung dem KH gegenüber begründen kann, braucht er seitens des MDK eine Info über die Entscheidungsgründe.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Guten Morgen,

    ich möchte das Thema "Organisationsverschulden" noch mal aufnehmen. Folgende Konstellation hatte ich bei der letzten MDK-Begehung: Gyn-Patientin wird zur geplanten TOT und vord. Scheidenplastik bei Zystozele stationär aufgenommen zur geplanten OP am Aufnahmetag. Aufgrund einer OP-Verzögerung (lange Notfall-OP) wird die Patientin am selben Tag entlassen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen. Also: nach Zusammenführung der beiden Fälle 1Tag erster Fall, 2 Tage 2. Fall. MDK streicht den ersten Fall komplett, da es sich um ein Organisationsverschulden handele. Dies sei inzwischen allgemein so anerkannt aufgrund der Rechtsprechung.

    Ist dem tatsächlich so?

    Grüße aus dem Altmühltal

    Silke Koch

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.…=esgb&id=178010

    „Dass die Klägerin wegen mehrerer unvorhersehbarer Notfälle die Operation nicht – wie geplant – am Aufnahmetag durchführen konnte, sondern sie auf den Folgetag verschieben musste, ist demgegenüber kein Grund, der seine Ursache in der gesundheitlichen Situation des Versicherten hatte. Es mag zutreffen, dass die Krankenhäuser weder verpflichtet noch in der Lage sind, für derartige Situationen organisatorische Vorkehrungen zu treffen (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.01.2006 – L 11 (16) 358/93 – Juris). Dieser Umstand führt jedoch nicht dazu, diese Risiken der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzubürden, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Die leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB V machen den Sachleistungsanspruch des Versicherten und damit den Vergütungsanspruch des Krankenhauses allein von der medizinischen Erforderlichkeit einer Behandlungsmaßnahme abhängig. Für die Berücksichtigung anderer Umstände ist damit kein Raum, soweit dies nicht ausnahmsweise durch Einzelvorschriften des Leistungsrechts angeordnet ist (BSG, Urteil vom 25.09.2007, a.a.O., Rn. 20ff), was hier nicht der Fall ist.“


    https://openjur.de/u/113388.html

    Gruß

    E Rembs