Kürzung der VwD bei Defi-Implantation

  • Hallo in die Runde,

    wer hat Erfahrungen mit Kürzungen der Verweildauer durch den MDK bei erfolgter Defi-Implantation? Wir haben zunehmend das Problem das der MDK immer wieder postoperative Tage als nicht notwendig den Kostenträgern empfiehlt und somit die UGVD unterschritten wird.

    Hier liegt doch kein amb. Potential vor, oder?

    Begründung des MDK ist, Pat. bei Wohlbefinden und die Medikamenteneinstellung kann ambulant erfolgen.

    Wer kann mir etwas Argumentationshilfe leisten oder ist diese vergebens?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Martin Preißer

  • Moin Herr Preißer,

    also der wichtigste Aspekt dürfte wohl der PHD-Test sein: \"pre-hospital discharge\", ohne den darf kein Patient die Klinik verlassen, und den kann man erst am Tag nach der OP machen.

    Die Leitlinie der Fachgesellschaft sagt zur post-stationären Zeitdauer außerdem noch:

    \"Nach der ICD-Implantation müssen die Patienten mindestens 48 Stunden stationär überwacht werden. Das mit der Betreuung der Patienten beauftragte
    Personal muss mit der Erkennung typischer postoperativer Komplikationen, gerätespezifischer Probleme sowie bedrohlicher Herzrhythmusstörungen vertraut sein und die entsprechenden therapeutischen Maßnahmen unverzüglich einleiten können.\"

    Quelle:
    Leitlinien zur Implantation von Defibrillatoren
    Clin Res Cardiol 95:696–708 (2006)
    DOI 10.1007/s00392-006-0475-7
    http://leitlinien.dgk.org/images/pdf/lei…brillatoren.pdf

    Eine Risiko einer primären Fehlbelegung (ambulantes Potential) ist hier aber verschwindend gering:
    1. nicht im AOP-Katalog nach § 115b SGB V,
    2. medizinisch nicht ambulant vertretbar.

    Gruß
    Jannis

  • Hallo -

    @ER - der verlinkte Text sagt doch alles:

    Zitat

    Die Einpflanzung eines automatischen Defibrillators ist ein risikoarmer Eingriff.

    Klar - bei einem gesunden 18 jährigen, ohne Vorerkrankungen, unter isolierter Betrachtung des OP Risikos. Hat man eigentlich irgendeine Grundkrankheit wenn man so ein Ding braucht?

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Moin Herr Rembs,

    wieso so \"erschrocken und erschüttert\"? Wenn man es drauf anlegt, geht alles ambulant. Ich habe den Vorposter nur auf die Leitlinie der Fachgesellschaft hingewiesen und auf den PHD-Test. Im Hinblick auf eine Kommunikation mit dem MDK würde ich eher Quellen angeben, die die eigene Argumentation unterstützen.

    Literatur:
    Indications for predismissal testing with arrhythmia-induction in patients receiving an implantable cardioverter defibrillator.
    Clin Res Cardiol. 2007 Sep;96(9):613-20. Epub 2007 Jun 27.
    DOI: 10.1007/s00392-007-0541-9
    http://www.springerlink.com/content/e01451404102636l/

    What is the “Optimal” follow-up schedule for ICD patients?
    Europace (2005) 7 (4): 319-326.
    doi: 10.1016/j.eupc.2005.02.117
    http://europace.oxfordjournals.org/content/7/4/319.full

    Mich würde aber tatsächlich (ohne jede Polemik) interessieren, wie eine ICD-Implantation als ambulanter Fall abgerechnet werden sollte? Als AOP gemäß § 115b SGB V geht es ja nicht.

    Wie stellt der ambulante Operateur eigentlich sicher, dass der Defi bis zur 1. Kontrolluntersuchung korrekt funktioniert, also detektiert und auslöst? Oder sind das dann mehrere Tage \"Blindflug\"?

    Grüße
    Jannis