Abrechnung nach 116b

  • Hallo!
    Falls jemand Erfahrung hat, zum Thema Abrechnung nach 116 b (Onkologie) würde ich mich über Austausch freuen.

    Ich habe folgende Frage:
    Wo stehen Regeln zur Kodierung bei Behandlung nach 116 b? Es muss ja eine Diagnose angegeben werden, die zu der entsprechenden Gruppe, die der GBA definiert hat, passt. Wie kodiere ich bei einem Patienten mit zum Beispiel Z.n. Operation bei gastrointestinalem Carcinom, wenn jetzt eine Stenose vorliegt, die aber nicht tumorbedingt ist. Das Carcinom wäre nach DKR hier nicht die richtige HD. Wenn ich aber keine Carcinomdiagnose angebe, kann ich nicht nach 116 b behandeln und abrechnen. Wie verträgt sich das dann mit dem Thema Nachbehandlung im Rahmen 116b?
    Unabhängig von den Tumorgruppen hat der GBA Diagnosen wie C77.- und C80 aufgeführt als sonstige primäre und sekundäre bösartige Neubildungen. Hat jemand Erfahrung mit der Kodierung dieser Diagnosen?
    Eine Rückmeldung würde mich sehr freuen! Ich habe trotz intensiven Suchens im Forum bisher nichts gefunden, was mir die Fragen erklären würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Sabine Griem

  • Moin

    Aktuelle LSG Sachsen-Entscheidung, in der das SG mal wieder die Absicht des Gesetzgebers relativiert.

    Gruß

    merguet