Hallo Forum,
Die Veröffentlichung von Dimdi ist bekannt....
aber mir liegt auf konkrete aus 2010 Anfrage eine genau anderslautende Antwort von DIMDI vor:
Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu klären ist im Auftrag der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gaststätten als Kostenträger die
korrekte Codierung der Behandlung einer Verbrennung bzw. Verbrühung und der
Versorgung.
Fall 1: Nach einer oberflächlichen Verbrühung Tiefe IIa erfolgte eine
Blasenentfernung und die Auflage von Suprathel. Entlassung, keine
Hautverpflanzung.
Fall 2: Nach einer II° a-b Verbrennung erfolgt eine Dermabrasion und die
Auflage von Sprathel.
Entlassung - keine Hautverpflanzung.
In beiden Fällen wird der intraoperative Verband mit Suprathel neben der
Blasenentfernung bzw. der
Dermabrasion mit 5-923.2g verschlüsselt.
Laut Info zu Suprathel handelt es sich um einen resorbierbaren Epithelersatz.
Anwendungsgebiet ist die Behandlung II° Verbrennungen.
Die Platten kosten ca. 150.- Euro (10cm x 18 cm).
Eine Zulassung als Hautersatz ist der Broschüre nicht ersichtlich.
Von verschiedenen Kliniken wird die Anwendung von Suprathel auch als 8-191.y.
(als Verband)
codiert.
Ist die Auflage von Suprathel mit 5-923.2g korrekt codiert, obwohl es sich
"nur" um eine Epithelschädigung handelt.
Vielen Dank für Ihre Mühe
mit vielen Grüßen
ANTWORT:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in
der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig
vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im
Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und
die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych)
in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Ein intraoperativer Verband mit Suprathel sollte nicht mit dem Kode 5-923.2g
verschlüsselt werden.
Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf
den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende
Informationen können zu einer anderen Antwort führen.
Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren
und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu
Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die
Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte
sind recht-lich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die
aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist
daher ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Klassi-Team
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DIMDI
Deutsches Institut für
Medizinische Dokumentation und Information
Medizinische Klassifikationen
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Das DIMDI ist ein Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG).
Sicherlich kann man Meinungen ändern, es müsste nur klar sein, weshalb.
Für mich ist hieraus (bis 2013) nur abzuleiten, dass es auf die ursprüngliche Schädigung ankommt
und nicht auf die prinzipielle Anwendung.
..... oder man fragt den Juristen.
Gruß
P. Host