MDK Gutachten nach fast 2 Jahren

  • Liebes Forum,

    Habe eine Frage bezgl. MDK Gutachten.

    Pat. ist Ende März 2008 entlassen worden.
    Mai 2008 Anfrage MDK
    Juni 2008 sind die Unterlagen versendet worden
    April 2009 Unterlagen liegen dem MDK nicht vor
    Juni 2009 Unterlagen nochmals versendet
    Oktober 2009 Unterlagen liegen dem MDK jetzt vor
    Jetzt März 2010 Gutachten liegt uns jetzt vor.
    Mein Frage ist das so OK???? Oder kann ich ablehnen.

  • Hallo Hütti,

    schauen Sie sich doch mal das Urteil des SG saarland (S 23 KR 355 09 vom 07.10.2009). War im Forum schon mal verlinkt, glaube ich.

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)

  • Hallo Hütti,
    natürlich können Sie ablehnen.
    Die Kasse wird aufrechnen und sie können vor das Sozialgericht.
    Also fragen Sie Ihren Rechtsbeistand, wie Sie sich am besten auch unter Hinblick der möglichen Auseinandersetzung verhalten sollen. Würde ich zumindest so machen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Hütti,
    ihre einzige Chance ist, dass sich ihr Klinikum in Baden-Württemberg befindet.
    Dann können sie entsprechend Landesvertrag ablehenen ;)

    Grüß aus BW
    Elsa

  • Hallo Hütti,

    die Rechtssprechung wird in diesem Bereich zunehmend krankenhausfreundlicher. § 17 Prüfungen sind auf Zeiträume deutlich unter einem Jahr begrenzt, u.a. wegen der Erinnerungsfähigkeit der Ärzte. Sollte ihr Haus noch eine Rechtsschutzversicherung haben und Ihr Geschäftsführer streitbar ist, dann würde ich im Zweifelsfall den Klage weg gehen. Mehr als verlieren kann man nicht.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Sehr geehrtes Forum

    Ich möchte nochmals auf das Thema zurückkommen.

    Patient vom 22.05.07-04.06.07 stationär.
    Prüfanzeige rechtzeitig eingegangen. Unterlagen Oktober 2007 verschickt.
    07.04.2010 Eingang Gutachten.
    Das oben genannte Urteil (S 23 KR 355/09) hilft mir nicht so recht weiter.
    Müssen wir diese Zeitspanne akzeptieren?

    Mit sonnigen Grüßen aus der Altmark

    Uwe Schmidt

    Uwe Schmidt

  • Sehr geehrter Herr Schmidt,

    warum soll Ihnen das genannte Urteil nicht weiterhelfen (siehe Seite 7):
    \"Die Prüfung ist jedoch nicht nur innerhalb der genannten Frist einzuleiten, sondern darüber hinaus auch gemäß §275 Abs. 1c S.1 SGB V zeitnah durchzuführen.
    Ob dies hier geschehen ist, ist jedoch äußerst zweifelhaft. Denn die Beklagte hat das Prüfverfahren offensichtlich erst mit Vornahme der Aufrechnung am 3.4.2009 beendet, also mehr als ein Jahr später. Dies ist nach Auffassung der Kammer nicht mehr zeitnah im Sinne der genannten gesetzlichen Regelung.\"

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)

  • Schönen guten Tag Herr Schmidt

    Zitat

    §275 Abs. 1 Satz 1 SGB V
    Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1 Nr. 1 zeitnah durchzuführen.

    Eineinhalb Jahre nach dem Beginn der Prüfung diese erst abzuschließen kann sicherlich nicht als \"zeitnahe Durchführung\" bezeichnet werden.

    Ich würde folgendermaßen vorgehen:

    • Das Gutachten unter Hinweis auf die nicht zeitnahe Durchführung formal nich anerkennen.
    • Daher die Änderung der Rechnung ablehenen
    • Gleichzeitig gegen eine eventuelle Aufrechnung Einrede erheben ( §390 BGB )
    • Auf die Möglichkeit des Rechtsweges hinweisen
    • Sofern die Krankenkasse dennoch aufrechnet und dem MDK nicht offensichtlich Recht zu geben ist bzw. die Rechnungsdifferenz nicht unerheblich ist: selbst Klage einreichen.

    Es wäre für alle Seiten wünschenswert, wenn auf diesem Wege einmal konkretisiert würde, was eine \"zeitnahe Durchführung\" konkret heißt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Forum,

    wir haben ein Fall aus dem Jahr 2006, der noch nicht abgeschlossen ist. 2007 ist zwar Gutachten gekommen, wir haben Widerspruch geschrieben. Seit dem ist nichts mehr gekommen. Mehrere Male habe ich die Kasse angerufen, es heist, der Fall liegt noch bei MDK und sie können nichts machen. Und nun? Das ist der einzige Fall, der immer noch offen ist und wir können das Jahr nicht abschliessen. :t_teufelboese:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo lorelei,
    wie ist denn der Stand der Rechnung un deren Bezahlung:
    wurde die Rechnung bezahlt oder wurde aufgerechnet?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,

    um auch einmal die andere Seite zu zeigen,

    Wir sind ein kleines privates Krankenversicherungsunternehmen und haben noch Kartonweise Fälle von 2006, 2007 und 2008, bei denen wir auf die Antworten des Krankenhauses warten.

    Die Fälle sind oft nicht voll gezahlt worden von uns.

    Hier könnte man sich ketzerischerweise fragen, ob die Krankenhäuser es nicht nötig haben zu antworten...? :augenroll:

    Viele Grüße

    Viele Grüße


    Twister113