Fallzusammenführung

  • Also:
    - Schuld ist das eine,
    - Komplikation das andere,
    - Komplikation i.S. der FPV noch etwas anderes und
    - Vernunft das dritte!?

    (Ja, schon klar, die FPV geht nicht nach Vernunft...)
    Daher meine etwas differenzierte Antwort, ob ich persönlich eine FZF vornehmen würde - auch wenn ich mich schwertue, eine solche formal als zwingend herzuleiten.

    Gruß, J.Helling

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von TT:
    - also ich würde das Erheben von Befunden eher nicht mit Röntgen gleichsetzen. Ich denke aber Sie (eigentlich) auch nicht oder?

    Es gab hier auch keine Compliance-Probleme. Patient wach und zu allen Qualitäten orientiert, schmerzempfindlich, der deutschen Sprache mächtig, ...

  • Hallo,
    vielleicht ist dieser Fall nur einer von vielen?
    Nicht ohne Grund gibt es ja Bestrebungen, hier die Fehlerquote (neutral gemeinter Begriff) zu senken.
    Habe gestern einen Vortrag zum Thema ATLS gehört, der mich in dieser Meinung bestärkt hat. Zugegeben ATLS bezieht sich nicht (nur) auf übersehene Frakturen, sondern auf andere Sachen, aber das Grundprinzip bleibt dasselbe.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Selter:
    ...Patient wach und zu allen Qualitäten orientiert, schmerzempfindlich, der deutschen Sprache mächtig, ...

    Wie waren denn seine Schmerzangaben zum Zeitpunkt der Verlegung in die Reha-Klinik, war er mobilisiert?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    Original von Selter:
    ...Schmerzen? Weiß ich nicht mehr. Habe den Fall schon datenschutzvermüllt.

    Tja, dann wird´s schwierig.
    Normalerweise läuft es (zumindest bei uns) so, dass ein Pat. erst dann in die Reha geht, wenn er reha-fähig ist. Konkret heißt das, dass eine Grundmobilisierung (z.B. an Gehstützen) ohne auffällige Schmerzen (hinsichtlich Ausmaß, Lokalisation...) möglich ist (wird von Physiotherapeuten dokumentiert). Andernfalls würde eine entsprechende weitergehende Zusatzdiagnostik erfolgen...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo,

    habe eine Frage zur Fragestellung des MDK \"Wiederaufnahme wg. Komplikation möglich\".
    Wie verhält man sich, wenn die Kasse generell nur den letzten Aufenthalt der beiden einzelnen Fälle als Prüfauftrag schickt.

    Nur die Unterlagen für den zweiten Fall vorbereiten?
    Der MDK argumentiert, beide Fälle wüden med. zusammenhängen, wenn jedoch die Anfrage positiv für das Haus ausfällt, wird dann immer wieder die alte Leier seitens der KK abgezogen, wir zahlen nur einmal die 300 Eur weil wir den ersten Fall garnicht angefragt haben.

    Wie ist hier das Vorgehen ?

    BEsten Dank

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Poltergeist,

    da sich unser MDK rühmt, jeden Fall vollumfänglich zu prüfen, auch wenn es gar nicht gefragt war, fordern wir zwei Prüfanzeigen an, wenn die zweite Fallnummer handschriftlich auf der Prüfanzeige hinzugefügt wird. Wenn nur die zweite Fallnummer genannt wird, aber auch der Brief des Voraufenthalts angefordert wird, und das scheint mir Ihre Konstellation zu sein, würde ich nicht auf einer zweiten Pauschale bestehen, da formal auch keine Prüfung mit evtl. konsekutiver Änderung des ersten Falls erfolgen kann.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    um es nochmals darzustellen, der MDK möchte 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.
    Es liegtz nur der Pürfauftrag zum 2ten Fall vor, trotzdem beharrt der MDK darauf beide Akten voll einsehen zu können. Also sollen wir beide Akten komplett vorlegen.
    Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Poltergeist,

    tja, der MDK ist grundsätzlich frei zu entscheiden, welche Unterlagen er zur Begutachtung anfordert. Ob es dabei auch der kompletten Akte des nicht zu prüfenden Falls bedarf, läßt sich von hier nicht beurteilen, das erscheit mir ein wenig überzogen. Auf jeden Fall kann es im ersten Fall mangels Prüfanzeige zu keiner Änderung kommen (mal abgesehen von der möglichen Fallzusammenführung), und dann gibt es für mich auch keinen Grundlage, im \"Erfolgsfall\" zwei Aufwandspauschalen zu berechnen.

    Schönes Wochenende,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Dr. Blaschke,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung, um die 2ten 300 Eur ging es mir weniger, sondern eher darum, ob ich die akte des ersten Aufenthaltes vorlegen kann/soll/darf oder ob ich nur diese Akte zur Begutachtung vorlege die auch lt. Prüfauftrag angefragt wurde.

    Aber mal sehen wie nun die Begutachtung voranschreitet.

    Besten Dank und ein schönes Wochenende.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal