Hallo Forum,
ich habe schon im Forum gesucht, der letzte Beitrag zu diesem Problem ist von 2007. Ich würde das Thema deshalb gern nochmal zur Diskussion stellen:
Pat. wird stationär aufgenommen: Diagnose Brochial-Ca, DRG E71B. Eine chirurg. Therapie wird festgelegt und der Pat. planmäßig eine Woche später wieder aufgenommen und operiert, DRG E05B.
Der MDK möchte Fallzusammenführung, da medizinisch 1 Fall. Die Op hätte im Anschluss an den ersten Aufenthalt stattfinden können, eine zwischenzeitliche Entlassung sei nicht nachzuvollziehen, die Behandlung also mit dem ersten Aufenthalt nicht beendet.
Eine Wiederaufnahme ist eigentlich ausgeschlossen, da bösartige Neubildung, eine Komplikation ist der zweite Aufenthalt auch nicht.
Wie sieht das Forum diesen Fall? Sollen wir bei der Abrechnung von 2 Fällen bleiben?
Besten Dank, viele Grüße und einen schönen Wochenbeginn
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