Guten Morgen Forum,
steht einer Zusatzversicherung, die lediglich die Wahlleistungen „Unterkunft+ Chefarzt“ bezahlt, ein eigenes Prüfrecht zur stationären Notwendigkeit zu? Mein konkreter Fall:
Patient wird einen Tag vollstationär behandelt (05.03. – 06.03.2010): Varizen-OP (ja schon klar, Kategorie 1...). Die GKV hat bisher keine MDK-Prüfung angezeigt, die PKV erbittet nun jedoch den Entlassungsbrief. Ein Prüfgrund wird nicht konkret angezeigt, jedoch kann es sich ja nur um die Rechnungen der Wahlleistungen drehen.
Wenn die GKV die Prüfung durchführen und eine stationäre Notwendigkeit verneint würde, ist mir klar, dass formal dann der Vergütungsanspruch gegen die PKV entfallen würde. Darf die PKV jedoch eigenständig die Notwendigkeit prüfen, um hierüber indirekt die Wahlleistungen zu hinterfragen?
GK-Nicole