Intraoperativ Abbruch OP nach Haut- und subkutanem Schnitt

  • Liebe Forummitglieder,

    benötige Eure Hilfe, bin mir überhaupt nicht sicher:

    Kodierung seitens Krankenhaus:

    N39.3 Streßinkontinenz
    I48.09 Vorhofflattern
    C61 bösartige Neubildung der Prostata

    Prozeduren: 5-597.00 Implantation eines artefiziellen Harnblasensphinkters, bulbär, 1 Cuff
    5-995 vorzeitiger Abbruch einer Operation

    MDK:

    N39.3 Streßinkontinenz
    I48.09 Tachyarrhythmia absoluta bei Vorhofflattern
    C61 bösartige Neubildung der Prostata
    Prozeduren: 5-892.0c: Andere Inzision an haut und Unterhaut, Leisten- und Genitalregion, ohne weitere Maßnahmen

    Intraoperativ erfoglte der Abbruch der OP nach Haut- und subkutanem Schnitt bei Tachyarrhythmia absoluta und daraufhin folgender Kardioversion sowie Übernahme auf die Intensivstation.

    Ist die Kodierung der Prozeduren des Krankenhauses korrekt????

    Mein Bauchgefühl sagt mir irgendwie nein.


    Liebe Forummitglieder erbitte Hilfe. Vielen Dank im Voraus aus dem sonnigen Berlin.

  • Hallo Heidi,
    mir ist nicht klar, warum der MDK die 5-995 nicht will. Das ist doch hier das klassische Beispiel, warum es diesen Code gibt.
    Die 5-892.0c könnte man noch dazukodieren. Das beschreibt den Prozess auch gut, denn warum sollte man eine Harninkontinenz mit einer Inzision behandeln?
    Seitens des KHs sollte auch die 8-640....noch dazukommen.
    Schöne Grüße aus dem sonnigen Sachsen.
    Anne

  • Hallo Heidi, hallo Anne,

    hier trifft die DKR P004f \"Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur\" zu.

    Speziell der Punkt 3. spiegelt den geschilderten Ablauf wohl wieder. Der MDK sieht die Hautinzision als erbrachte Teilleistung an (Beispiele 4 und 5 der DKR).

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)

  • Ich denke mir fast, dass Implantation eines artefiziellen Harnblasensphinkters, bulbär, 1 Cuff ein ZE nach sich zieht und deshalb die OPS geändert wurde. Ja, ich sehe dies ja auch so AnneDD, wie Du, aber jetzt benötige ich eine stichhaltige Gegenargumentation für den MDK. Vielleicht kannst Du mir ja dabei helfen. Danke im Voraus.

  • Hallo,

    wenn die Teilleistungen anhand des OPS verschlüsselt werden können, dann wird nicht die eigentlich geplante OP und zusätzlich 5-995, sondern nur die codierbaren Teilleistungen erbracht (s. DKR P004f).

    Hierbei bleibt natürlich völlig unklar, wie weit der durchgeführte Eingriff über die Teilleistung hinaus erbracht werden muß, bis der geplante Eingriff + 5-995 verschlüsselt werden können. Hierzu bringe ich immer die mißlungene PTCA. Wenn ich mit dem Ballon nicht durch die Stenose kommen, bin ich in der erbrachten Leistung deutlich über den rein diagnostischen LHK (wenn in gleicher Sitzung auch erbracht) hinaus und müßte nicht 1-275.-, sondern die PTCA + 5-995 verschlüsseln können.

    Im vorliegenden Beispiel ist man aber noch gar nicht richtig durch Haut und Unterhaut durch und damit meilenweit vom geplanten Eingriff entfernt. In diesem Fall würde ich auch zur MDK-Meinung neigen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Heidi,
    die Implantation des Harnblasensphinkters kann man natürlich nicht kodieren, da ja nichts davon erfolgte. Deshalb, wie ich oben geschrieben habe, 5-995 und die 5-892.0c , dazu die Kardioversion.
    Schönen Tag noch allen
    Anne

  • Gruß nach Dresden -

    auch wenn ich ungern einer offensichtlich in Dresden Tätigen widerspreche - aber:

    Zitat

    Gibt es einen spezifischen Kode für eine misslungene Prozedur (siehe Beispiel 3), so ist dieser zu verwenden. In diesen Fall ist der Zusatzkode 5-995 Vorzeitiger Abbruch einer
    Operation (Eingriff nicht komplett durchgeführt) nicht anzugeben.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Sorry - elektronisches F98.5 - gelöscht.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo TT,
    ist ja nett von Ihnen, dass Sie mir nicht gern widersprechen ;-).
    Aber ich würde auf das Beispiel 4 von P004f verweisen, dann stimmt meine Version wieder.
    Tja, das ist schon ein echtes Problem. Aber in mir sträubt sich alles, eine Prozedur zu kodieren, die ein ZE erzeugt (vermutlich wegen des Implantates), bei der das Implantat garnicht eingebaut wurde. Außerdem ist die Prozedur ja nicht misslungen, sondern einfach nicht durchgeführt worden.
    Mal sehen, was noch an Meinungen kommt....
    Bis dann
    Anne

  • Hallo -

    aber: Wird eine Prozedur nahezu vollständig erbracht, so wird sie ohne Zusatzkode 5-995 kodiert. Das war bei 5-892.0c doch der Fall? Beispiel 4 passt da m.E. nicht so recht.

    Nu guggste ...

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo,

    der Meinung des MDK-Gutachters ist auf Grundlage der bereits zitierten DKR beizupflichten.
    Hier ist intraoperativ lediglich die Haut- und Unterhaut-Inzision erfolgt. Diese Leistung ist selbstredend verschlüsselbar, jedoch nicht die geplante Leistung, die aber letztlich nicht erbracht wurde. Das DRG-System soll eine aufwandsbezogene Vergütung sicherstellen und keine Vergütung, die lediglich auf einen Behandlungsplan abstellt.
    Da auch die wesentliche Leistung der geplanten Operation nicht erbracht wurde, ist hier lediglich die Teilleistung zu verschlüsseln, ohne Zusatzkode 5-995.

    Wenn Sie unbedingt den Fakt, dass die eigentlich geplante Operation nicht durchgeführt werden konnte, dem Kostenträger mitteilen möchten, könnten Sie den ICD-Schlüssel Z53 neben der I48.09 angeben. Aber das wäre reine Kosmetik und im Rahmen eines MDK-Widerspruchsverfahrens nicht wirklich sinnvoll.

    Sie sollten die Meinung des MDK-Gutachters und den entsprechenden Bescheid des Kostenträgers so akzeptieren...

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg