Temporäre Weichteildeckung mit EPIGARD

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Also EpiGARD ist im DIMDI als " temporaerer Hautersatz,Wundauflage" registriert.

    Das kann man so ganz bestimmt nicht sagen. Es wird keine Registrierung von Produkten im Kontext der Klassifikationen beim DIMDI vorgenommen. Wenn, wird auf eine Frage zur Zuordnung von OPS-Kodes geantwortet, aber keine "offizielle Registrierung" vorgenommen. Dabei werden dann auch oft die Fachgesellschaften involviert.

  • Hallo Hr. Litschel,

    bei Ihrem Gespräch mit dem MDK-Gutachter und auch vorher mit unserem Medizincontroller war ich dabei, eigentlich dachte ich, Sie hätten den Gutachter überzeugt.
    Umso verwirrter war ich gestern, als ich zu diesem Fall das Negativ-Gutachten der Kasse bekommen habe, mitsamt Rückforderung von über 6.000€!
    Der genannte OPS 5-916.7f wurde gestrichen und durch 8-191.x ("Verband bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen: Sonstige") ersetzt, mit der Bemerkung:
    "Epigard ist ein Verbandmittel, keine temporäre Weichteildeckung."
    Und nun?

    MfG
    Hollmann

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Bemerkung:
    "Epigard ist ein Verbandmittel, keine temporäre Weichteildeckung."


    „Schließlich stellt das Aufnähen desEpigard-Flickens eine kleinflächige temporäre Weichteildeckung dar, die mit5-916.2f verschlüsselt wird.“

    http://www.bdc.de/index_level3.jsp?documentid=f63deb8abbd96815c12577bb003458b9&form=Dokumente&&ExpandSection=1


    Gruß

    E Rembs

  • Guten Morgen,
    die von Herrn Rembs zitierte DRG-Übung ist zwar schon etwas älter aber die Kernaussage ist hier im Zusammenhang immer noch zutreffend. Mittlerweile gehe ich sogar noch weiter und fordere nicht mehr das "Annähen" oder "Klammern" des alloplastischen Materials (z.B. Epigard, Syspurderm)! Bisher hatte ich dies als unverzichtbares Kriterium eines "operativen Eingriffs" betrachtet, um diesen im Kapitel 5 des OPS klassifizieren zu können und von einem "Verband" abzugrenzen, der im Kap.8 zu kodieren wäre.
    Bereits 2014 hat das DIMDI "hydrolytisch resorbierbare Membranen" zur temporären Weichteildeckung bei Verbrennungen und Verletzungen (z.B. Suprathel) den neuen Kodes 5-923.a- und .b- zugeordnet und aus den Kodes für temporäre Weichteildeckung mir alloplastischem Material übergeleitet (siehe auch FAQ 5008). Auch diese Membranen werden nur aufgelegt, dessen ungeachtet jedoch nunmehr offiziell im Kapitel 5 klassifiziert. Analog hierzu muss daher auch bei anderen alloplastischen Weichteildeckungen das einfache Auflegen ausreichend sein, um das Verfahren unter 5-923 abzubilden. Und was bei Verbrennungen gilt, ist zwanglos auch auf andere Wunden übertragbar, gilt also analog auch im Kodebereich 5-916 (.2- und .7-). Da hier weiterhin noch keine speziellen Kodes für die Verwendung von Suprathel und ähnlichen Membranen vorgesehen sind, wären diese hier auch als "alloplastisches Hautersatzmaterial" zu kodieren.
    Klassifikatorisch ist die Situation somit seit 2014 bzw. Erscheinen der FAQ 5008 eindeutig geregelt. Es ist nunmehr Sache des InEK, dafür zu sorgen, dass mit diesen Kodes sachgerechte Gruppierungsergebnisse und Erlöse resultieren.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    Einmal editiert, zuletzt von Bartkowski (19. November 2015 um 10:45)