DKR :banane: 0101:
"...Sofern der Patient multiple Manifestationen aufweist, die zwei oder mehr Kodes aus der Gruppe B20-B24 zugeordnet werden können, ist der HIV-Kode nur jenem Manifestationskode zuzuweisen, der sich auf die Hauptdiagnose des aktuellen Krankenhausaufenthaltes bezieht. Dieser HIV-Kode ist direkt nach dem Hauptdiagnose-Kode anzugeben."
... und was, wenn der Patient multiple Komplikationen aufweist, die einem Kode der Gruppe zugewiesen werden können?
z.B.:
C46.0 Kaposi-Sarkom der Haut und
C46.7 Kaposi-Sarkom sonstiger Lokalisationen
HD:C46.0 Kaposi-Sarkom der Haut
ND:B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit
C46.7 Kaposi-Sarkom sonstiger Lokalisationen
B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit
oder
HD:C46.0 Kaposi-Sarkom der Haut
ND:C46.7 Kaposi-Sarkom sonstiger Lokalisationen
B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit
??
Ausserdem:
"...Alle Manifestationen der HIV-Infektion werden kodiert."
Setzt das die ND-Kriterien außer Kraft ?
mfG
Christoph Hirschberg