• DKR :banane: 0101:

    "...Sofern der Patient multiple Manifestationen aufweist, die zwei oder mehr Kodes aus der Gruppe B20-B24 zugeordnet werden können, ist der HIV-Kode nur jenem Manifestationskode zuzuweisen, der sich auf die Hauptdiagnose des aktuellen Krankenhausaufenthaltes bezieht. Dieser HIV-Kode ist direkt nach dem Hauptdiagnose-Kode anzugeben."

    ... und was, wenn der Patient multiple Komplikationen aufweist, die einem Kode der Gruppe zugewiesen werden können?
    z.B.:
    C46.0 Kaposi-Sarkom der Haut und
    C46.7 Kaposi-Sarkom sonstiger Lokalisationen

    HD:C46.0 Kaposi-Sarkom der Haut
    ND:B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit
    C46.7 Kaposi-Sarkom sonstiger Lokalisationen
    B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit

    oder ;(

    HD:C46.0 Kaposi-Sarkom der Haut
    ND:C46.7 Kaposi-Sarkom sonstiger Lokalisationen
    B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit

    ?? ;(
    Ausserdem:
    "...Alle Manifestationen der HIV-Infektion werden kodiert."
    Setzt das die ND-Kriterien außer Kraft ? ;(

    mfG

    Christoph Hirschberg