unterjähriger Wechsel der ext. QS-Software

  • Hallo wertes Forum,

    es scheint, als würden wir diese Jahr unterjährig den QS-Software Anbieter wechseln...

    Meine Frage zielt auf die bereits bei der BQS-HH eingegangenen und die zum Versand freigegeben Datensätze. Lassen sich diese später auch mittels einer Migration/Import in der dann neuen QS-Software darstellen oder werden dann nur die \"neuen\" Fälle angezeigt. Ferner gelten dann die mit der \"alten\" Software abgeschlossenen Fälle in der \"neuen\" als noch nicht dokumentiert?

    Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht oder hat ggf. hilfreiche Tipps?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hinweise.

    Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet (23,2 °C)!
    Atax

  • Sehr geehrter Atax,

    die Export- und Importformate der externen QS ist gemäß BQS-Spezifikation \"normiert\" vorgegeben. Da die Exportdatei bei den LQS durch Software \"gelesen\", die Antwortdatei durch Software dort \"geschrieben\" wird, sollte man davon ausgehen können, das sowohl Format, als auch Inhalt von jeder QS-Software verstanden wird.

    Ob jedoch jeder Software-Anbieter die Norm tatsächlich so umsetzt oder doch sein eigenes Süppchen kocht läßt sich -wie immer- nicht mit Sicherheit sagen.

    Allerdings geht es ja auch noch um die interne Verwaltung der Fälle und deren QS-Dokumentation. Wie die Software auf die Antwortdatei von als nicht dokumentiert geltenden Fällen reagiert ist also ungewiß.

    Insbesondere die Sollstatsitik wird hier also nicht stimmen.

    Es bleibt Ihnen vermutlich also nichts anderes übrig, als bis zu einem definierten Datum mit der einen, danach mit der anderen zu arbeiten. Empfehlung hierbei: Alle Exporte und Importe der alten Software vornehmen (inkl. Korrekturen) bevor der erste Export mit der neuen Software vorgenommen wird. Ein definierter Endtermin (Aufnahmedatum) für dokumentationspflichtige Behandlungsfälle in der Alt-Software und ein überschneidungsfreier Starttermin in der Neu-Software sollte sich hoffentlich vom Anbieter oder über die Systemeinstellungen festelegen lassen, um vergessene oder doppelte Dokumentation zu vermeiden.

    Die Sollstatsistik ist dann für die Teilzeiträume aus beiden Softwaresystemen zu liefern, Verarbeitung aber vermutlich nicht ohne entsprechenden Hinweis und ggf. manuelle Eingriffe vor oder nach Export an die Annahmestelle. Es handelt sich ja um csv-Dateien, welche ggf. händisch korrigiert werden müssten. Ob das allerdings erlaubt ist??? Aber in einem solchen Fall muss es vermutlich sein, da zwei Sollstatistiken wohl nicht automatisch verarbeitet werden können. Also lieber frühzeitig mit der Annahmestelle abklären.

    In diesem Sinne: good luck!

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)

  • Hallo zusammen,

    eine zweigeteilte Sollstatistik braucht man m. E. nicht, denn Sie können ja mit der neuen Software die Sollstatistik mit den §21-Daten des Gesamtjahres erstellen. Nur für einen (internen) Abgleich zwischen Soll- und Ist-Doku müßte man das dann u. U. tatsächlich teilen, falls die \"Altdaten\" nicht im neuen System drin sind.

    Schöne Grüße
    qualixx

  • Sehr geehrter Herr Dr. Linz, sehr geehrte(r) qualixx,

    entschuldigen Sie bitte, dass ich mich erst jetzt melde; mein Browser hat ein Einloggen bis Ende letzter Woche erfolgreich verhindert...

    Um es vorwegzunehmen: Der Umstieg findet nun glücklicherweise doch erst zum Jahresende/anfang statt, so dass es bezüglich der Sollstatistik keine Probleme geben wird.

    Ein Softwareanbieter behauptete, dass alle Daten in unserem KIS in einer Datenbank gespeichert wären und die QS-Software lediglich auf diese Datenbank (SQL, Oracle, etc.) \"andockt\". Leider kenne ich mich hier zu wenig aus, doch habe ich daran so meine Zweifel ...

    Vielen Dank für Ihre Hinweise
    Atax