Rückverlegung aus Reha?

  • Hallo liebes Forum,
    ich habe mal wieder ein Problem und noch nichts richtiges gefunden.
    Wie verhält es sich, wenn ein Pat. in die Reha direkt entlassen wird.Dort stürzt der Pat. erneut wird von dort in ein anderes KH verlegt zur OP und das KH verlegt nun die Pat. wiedder zu uns zur wieteren Mobilisation.Die Kasse möchte nun eine Rückverlegung. Zählt die Reha als KH?Zwischen Aufnahme 1. Fall und 2.Fall liegen 39 Tage und zwischen Entlassung 1. Fall und Aufnahme 2. Fall 29 Tage.Muss ich jetzt echt beide Fälle zusammenführen.Habe bisher bei Rückverlegungen die Reha nicht als KH gezählt.
    Kann mir jemand helfen???

    Vielen Dank
    Zabi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Sie haben eine Wiederaufnahme, keine Rückverlegung, weil Sie den Patienten entlassen (Reha) haben und nicht verlegt hatten. Daher nur Fallzusammenlegung, wenn die entsprechenden Regeln der Wiederaufnahme tangiert sind. Die Rückverlegungsregelungen beziehen sich auf KHsim Sinne von § 107 Abs. 1 SGB V, nicht auf Reha-Einrichtungen nach § 107 Abs. 2 SGB V.
    Etwas Ähnliches haben Sie hier gefragt und auch beantwortet bekommen:
    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=9215&start=1&seuser=&sepost=Reha%20%A7#

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen,

    ich führe diese Anfrage aus 2010 kurz fort mit der Frage, ob sich seitedem formelll etwas geändert hat.

    Konkreter Fall:

    Verlegung in eine Reha - Einrichtung am Morgen, Rückverlegung am gleichen Abend bei akuter Infektkonstellation.

    Rückverlegungskonstellation nach FPV ? - Meines Erachtens weiterhin wie im 2010 - er - Beitrag nicht.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Herr Wegmann,
    i.d.R. handelt es sich ja um eine Entlassung in eine Reha-Einrichtung, Entlassart 09.
    Wenn der Pat. am gleichen Tag und innerhalb der Grenzverweildauer der DRG im Akuthaus wieder aufgenommen wird, evtl. Fallzusammenführung wg. Komplikationen, oder?

    Bei Verlegung in eine Akut-Reha müssen die Fälle jedenfalls zusammengeführt werden, Rückerlegung innerhalb von 30 Tagen.

    Gruß
    Siegfried Stephan