Liebes Forum,
in den neuen OPS der Psych. wird definiert, dass eine [b]zusammenhängende Therapieeinheit mindestens 25 min dauern muss.
Meinen Fragen:
1. Muss eine Therapieeinheit immer in Anwesenheit des Patienten oder eines Angehörigen erbracht werden. Oder zählen auch Therapieeinheiten in Abwesenheit des Patienten. Zum Beispiel: Antragsstellungen, Rücksprachen mit Arbeitgebern, Telefonate zur Klärung von Angelegenheit des Patienten, die der Wiedereingliederung in den individuellen Lebensraum dienen.
Es wird ja von \"zusammenhängenden Therapieeinheiten gesprochen. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass als erstes ein Gespräch mit dem Patienten stattfindet und anschließend ohne ihn in diesem Zusammenhang noch einige Telefonate geführt werden. Wäre es denkbar diese Zeiten zusammenzufassen, da sie miteinander zusammenhängen oder zählt nur die Zeit, in der der Patient physisch anwesend ist.
2. Hausbesuche: Zählt hier auch die Zeit für den Hin- und Rückweg
3. Außenaktivitäten: Mit einem Patienten wird ein Ausflug in die Stadt unternommen z. B. Museumsbesuch. Diese Aktivität dauert 3 h. Die 3h entsprechen 7 Therapieeinheiten. Ist das so möglich?
Vielen Dank und Grüße
Str.
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