Therapieeinheiten

  • Liebes Forum,

    in den neuen OPS der Psych. wird definiert, dass eine [b]zusammenhängende Therapieeinheit mindestens 25 min dauern muss.

    Meinen Fragen:
    1. Muss eine Therapieeinheit immer in Anwesenheit des Patienten oder eines Angehörigen erbracht werden. Oder zählen auch Therapieeinheiten in Abwesenheit des Patienten. Zum Beispiel: Antragsstellungen, Rücksprachen mit Arbeitgebern, Telefonate zur Klärung von Angelegenheit des Patienten, die der Wiedereingliederung in den individuellen Lebensraum dienen.
    Es wird ja von \"zusammenhängenden Therapieeinheiten gesprochen. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass als erstes ein Gespräch mit dem Patienten stattfindet und anschließend ohne ihn in diesem Zusammenhang noch einige Telefonate geführt werden. Wäre es denkbar diese Zeiten zusammenzufassen, da sie miteinander zusammenhängen oder zählt nur die Zeit, in der der Patient physisch anwesend ist.
    2. Hausbesuche: Zählt hier auch die Zeit für den Hin- und Rückweg

    3. Außenaktivitäten: Mit einem Patienten wird ein Ausflug in die Stadt unternommen z. B. Museumsbesuch. Diese Aktivität dauert 3 h. Die 3h entsprechen 7 Therapieeinheiten. Ist das so möglich?

    Vielen Dank und Grüße
    Str.

    3.

  • Schönen guten Tag,

    mein Verständnis von Therapieeinheit setzt schon ein therapeutisches Vorgehen am Patienten voraus.

    Daher würde ich bei den Punkten 1 und 2 eher keine (vollständigen) Therapieeinheiten sehen, während es sich für mich beim Punkt 3 im psychiatrischen Setting durchaus um Therapie handelt und dies daher auch im vollen Umfang anzugeben wäre (sofern der Patient dabei therapeutisch oder pflegerisch begleitet ist) .

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Abend zusammen,

    das ist genau mein Thema als Sozialarbeiter in der Kinder- und Jugendpsychiatrie!

    Ein großer Teil unserer Arbeit besteht in Gesprächen und Telefonaten (oft auch in Abwesenheit des Patienten) mit den KollegInnen der Klinik (Pflege, Ärzte, Therapeuten) sowie nach extern mit Jugendämtern, Eltern, Therapieeinrichtungen, Schulen etc. zwecks \"Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld\" [--> Hinweise zu 9-65 bzw. 9-66, jeweils drittletzter Item].
    Diese Koordination kann ja gar nicht immer in Anwesenheit des Patienten erfolgen, das ist sogar eher die Ausnahme (Sozialarbeiter sind halt keine Einzelgesprächstherapeuten, sondern Organisatoren, Entlassmanager oder wie immer man das benennen will).
    Ich stimme zu, daß diese Tätigkeiten keine \"Therapie\" sind, dennoch ist die Tätigkeit der \"Hilfekoordination\" in den \"Hinweisen\" ausdrücklich erwähnt!
    Also doch kodieren?
    Und was, wenn meine Hilfekoordinations-Telefonate betreffend Patient A alle 15 Minuten durch Anrufe verschiedener Jugendämter unterbrochen werden, die mit mir (in 15minütigen Gesprächen) die Hilfe für die Patienten B und C koordinieren wollen? Sind das dann Null TE, da jedes einzelne Gespräch <25 Min. war? Fällt dann also die Arbeitsleistung des halben Tages weg?

    Sehr verunsichert grüßt

    tommix

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von tommix:
    Fällt dann also die Arbeitsleistung des halben Tages weg?

    Ich möchte doch hier noch einmal grundsätzlich den Sinn des OPS im pauschalen Abrechnungssystem ansprechen:

    Lösen Sie sich bitte von der Vorstellung, dass nur und dass jede im OPS abgebildete Leistung vergütet wird.

    Der OPS dient nur als eines von mehreren Kriterien dazu, kostenähnliche Fallgruppen zu bilden. Ein Beispiel aus der Somatik:

    Für einen Patienten mit Bauchschmerzen erhält die Klinik einen bestimmten Betrag, und zwar auch ohne dass nur ein einziger OPS dafür angegeben wurde. Dass der Patient klinisch untersucht wurde, evtl eine Röngenaufnahme und ein Ultraschall gamacht wurden, Infusionen verabreicht wurden, der Patient auf Station in einem Bett lag, von der Pflege auf den Schieber gesetzt wurde oder gar einen Einlauf bekam und nach Besserung der Beschwerden sogar etwas zu essen erhielt, wird zwar im Rahmen der Kalkulation alles in die entsprechende DRG einkalkuliert, aber eben nicht für die Abrechnung als Einzelleistung erfasst. Bestimmte Dinge wie z. B. die klinische Untersuchung werden einfach vorausgesetzt, andere Dinge wie der Einlauf oder das Röntgenbild, das je nach Befund bei dem Einen gemacht wird, beim Anderen nicht, geht im Rahmen einer Mischkalkulation in der Pauschale auf.

    Erst wenn der Patient z. B. operiert wird - beispielsweise am Blinddarm - entstehen so viel mehr Kosten, dass hier eine andere DRG angesteuert werden muss und daher ein enstprechender OPS - in diesem Fall die Appendektomie - als Unterscheidungskriterium herangezogen wird.

    Es macht also gar keinen Sinn, klinische Untersuchung, Röntgen, Ultraschall, Einlauf oder Infusion als OPS kodieren zu wollen, weil diese Dinge in die allein durch die Diagnose Bauchschmerzen angesteuerte DRG per se einkalkuliert sind und die Tatsache, ob sie im Einzelfall tatsächlich angewendet werden keinen so großen Kostenunterschied verursacht, dass hier die Fallgruppe deshalb aufzusplitten wäre.

    So wird es auch in der Psychiatrie sein: Dass Sie als Sozialarbeiter tagtäglich bei ganz vielen Patienten ganz viele Dinge abklären und organisieren müssen, wird in der Kalkulation durch die von Ihnen verursachten Personalkosten berücksichtigt. Es macht aber vermutlich wenig Sinn, den Aufwand dem einzelnen Fall zuordnen zu wollen, da Sie diesen Aufwand ja bei ganz vielen und auch bei unterschiedlichen Patienten haben. Diese Kosten werden vielmehr nach einem pauschalen Schlüssel (z. B. Fallzahl oder Behandlungstage) auf alle Patienten verteilt und fließen so einen Grundbetrag ein, den Sie für jeden Patienten bekommen.

    Umgekehrt wird sicherlich auch nicht jeder Therapieeinheitsschlüssel gleich eine andere Erlöseingruppierung auslösen. Möglicherweise wird es dann egal sein, ob sie 10 oder 15 TEs erbringen, weil sich in der Kalkulation hier kein relevanter Kostenunterschied ergibt oder ein Patient mit einer bestimmten Diagnose wird einen höheren Erlös trotz weniger TEs als ein Pateint mit anderer Diagnose bekommen, weil sich aus der Kalkulation ergibt, dass zwar weniger \"25 min TEs\" erbracht wurden, aber die Personalbindung über kurze Einzelkontakte trotzdem größer war.

    Und noch ein letzter Aspekt: Wenn Sie wirklich fordern, dass jede auch kurze Einzelmaßnahme als OPS verschlüsselt werden müsste, wäre dies ein Fall für den Betriebsrat, da damit ihr gesamter Tagesablauf ja auch für den Arbeitgeber transparent würde. Mal abgesehen von dem enormen Dokumentationsaufwand, jede auch kurze Einzelleistung erfassen zu müssen - wollen Sie das wirklich?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Moin, moin,

    ok, das ist nachvollziehbar und wurde hier ja auch schon oft dargelegt.
    Meine Fragen zielten aber - unabhängig von \"wird Arbeit <25 Min. nicht kodiert\" mehr auf die Frage:

    a) kann bzw. soll man als \"Spezialtherapeut\" nun tatsächlich auch die \"Hilfekoordination\" in Abwesenheit des Patienten verschlüsseln? Nach den \"Hinweisen\" müsste das eigentlich so sein, auch wenn es sich dabei um keinen direkten Patientenkontakt und auch nicht um \"Therapie\" im engeren Sinne handelt.

    b) was ist, wenn eine TE / Hilfekoordination durch \"Störungen\" / andere Patienten / andere Anrufe unterbrochen wird, in der Gesamtsumme aber dennoch 25 Min. ergibt? Kann man sie dann dennoch kodieren oder nicht? Wie gesagt, es geht mir nicht darum, jede geleistete Arbeitsminute im OPS zu erfassen, sondern um die allgemeine Frage, wann genau man korrekterweise verschlüsselt.

    Einen sonnigen Donnerstag wünscht

    tommix

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    mein Verständnis von Therapieeinheit setzt schon ein therapeutisches Vorgehen am Patienten voraus.

    offensichtlich sehen Sie dies ja genau so:

    Zitat

    und auch nicht um \"Therapie\" im engeren Sinne

    Unter dem Begriff Hilfekoordination als Therapie würde ich eher verstehen, wenn Sie gemeinsam mit dem Patienten beispielsweise ein Amt aufsuchen oder ähnliches. Reines organisieren für den Patienten (und nicht mit dem Patienten) ist für mich eine Unterstützung, Hilfeleistung o. ä., aber eben keine Therapie!

    Damit erübrigt sich dann auch Teil b ihrer Frage.

    Im Übrigen gehe ich gerne eine Wette ein, dass im nächsten Jahr - sofern dann Therapieeinheiten überhaupt noch eine Rolle spielen - irgenwo stehen wird, dass es sich dabei um mit dem Patienten therapeutisch verbrachte Zeit handeln muss.

  • Einen schönen guten Abend,

    gibt es eigentlich eine Art Katalog für die psychiatrischen Therapieleistungen?

    z.B. Pflege: Konzentrationstraining, Bezugspflegekraftgespräche, etc
    z.B.Physiotherapie: Frühsport, Ergometer etc

    Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass Meinungen zur Erfassung der Leistungen, die in den Komplexcode hineinzählen weit auseinandergehen. Es besteht m.E. daher die Gefahr, dass die Abbildung verfälscht wird.

    Freundliche Grüße RoMi

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von RoMi:
    gibt es eigentlich eine Art Katalog für die psychiatrischen Therapieleistungen?

    Unter den Hinweisen im therapiebezogenen OPS ( 9-6.. ) steht jeweils:

    Diskussionen wird es natürlich trotzdem geben, schon wegene der Formulierung \"oder im Aufwand vergleichbare Verfahren\"

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Einen schönen guten Abend Herr Schaffert,

    vielen Dank für den Auszug.

    Mir ging es insbesondere um diese nicht eindeutige Definition der Therapieeinheiten (im Aufwand vergleichbare Verfahren). So würde ich z. B. die Unterstützung bei der Körperpflege, welche in einem anderen Forumbeitrag der Grundkrankenpflege zugeordnet worden war, gerade in der Psychiatrie der Aktivierungsbehandlung zuordnen. Hierbei beziehe ich mich auf die Berechnung in der PsychPV. Zur psychiatrischen Pflege zählen hier Trainingsmaßnahmen im Rahmen des Pflegeprozesses. Möglicherweise gibt es jedoch hierüber unterschiedliche Auffassungen.

    Freundliche Grüße RoMi

  • Ich finde, wenn Sie das so wirklich meinen und dokumentieren, dann haben Sie Recht! :)
    (In dem anderen Thread war ich davon ausgegangen, daß Sie tatsächlich eine klassische Grundpflege meinen, und hatte es dort anders gesehen.)

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo Zusammen,
    ich habe eine Frage:
    Kann ich bei einer Gruppe, die nicht mehr als neun Teilnehmer hat aber aus therapeutischen Gründen von zwei Mitarbeitern unterschiedlicher Berufsgruppen geleitet wird für beide die anfallenden Therapieeinheiten zählen.
    z.B. Gruppe mit 8 Patienten geleitet von 1 Arzt und 1 Pflegekraft 50 min. Dies wären dann 1/2 TE Arzt und 1/2 TE Pflege pro Patient.

    Freundliche Grüße

    Thomas Brandl