Hallo Forum!
Heute habe ich ein Schreiben einer großen orangenen Kasse auf meinem Tisch gelegt bekommen. Der Inhalt bezieht sich auf einen Fall, den wir in der letzten MDK-Begehung hatten.
Der Prüfauftrag beinhaltete alles, so wie diese Kasse immer prüft (VWD, stat. Notwendigkeit und DRG). Die Kodierung wurde geändert, allerdings für uns positiv. D. h. die HD wurde geändert, da diese falsch kodiert war und diese Änderung hat in eine andere DRG geführt, die ein höheres RW hat.
Nun will die KK nicht zahlen, mit der Begründung, dass die Rechnung bereits im Dezember gestellt wurde und die 6 Wochen-Frist für eine Rechnungsänderung abgelaufen ist (BSG Urteil vom 17.12.09).
Ist das nicht totaler Quatsch!
Die Rechnungsprüfung hat die KK doch eingeleitet und es hat sich durch die Prüfung durch den MDK doch eine Änderung ergeben, also muss die Krankenkasse doch zahlen oder seh ich das falsch?!? :sterne:
Mfg
K. Weihs